Ärger mit Beerdigungsinstitut

Hallo

Folgender Fall.
Ein Familienmitglied stirbt und man will ihn - weil man nicht so wohlhabend ist - möglichst günstig verbrennen lassen.

Der Herr vom Bestattungsunternehmen schlägt uns eine „Soziale Bestattung“ vor, die im ganzen wohl 1.100 Euro kosten soll. Man stimmt zu.

Dazu muß man sagen, das der Ort des Bestattungsunternehmer und der Ort der Verbrennung/Beisetzung etwa 40 Kilometer auseinander liegen (da er Geburtortsnah beigesetzt werden soll).

Das Bestattungsunternehmen hat die Sterbe-Versicherungssumme bekommen (also direkt überwiesen) und wollte den Hinterbliebenen nach Abschluss aller Rechnungen die verbleibene Versicherungssumme zurückzahlen.
Die Hinterbliebenen warteten einige Wochen nach der Beisetzung immer noch auf das Geld und mußten mehrmals hinterhertelefonieren, bis er nun endlich die finale Rechnung präsentierte.
Diese war aber nicht 1.100 Euro, sondern 1.700 Euro.
Dabei steht oben auf der Rechnung ein nicht näher aufgeführter Betrag von 1.100 Euro und darunter weitere „Kleinbeträge“.

Am ärgerlichsten ist hierbei z.B. eine Todesanzeige in einer Zeitung in einer ganz anderen Stadt - weil in einem „Vorgespräch“ erwähnt wurde, das die Frau des Toten dort früher gewohnt hat. Es wurde allerdings nie gesagt, das dort eine Todesanzeige von nöten ist.

Außerdem wurde den Hinterbliebenen keine „Persönliche Sachen“ des Toten übergeben. Speziell der goldene Ehering wäre ein schönes Andenken gewesen.
Wird so etwas für gewöhnlich mit verbrannt?

Die Hinterbliebenen sind nun unschlüssig, ob sie „tätig“ werden sollten und nach den Sachen hinterherfragen sollen, oder ob sie es auf sich beruhen lassen sollen.

Vielleicht kannt jemand seine Meinung zu dem Thema äußern.

Gruß
Andreas

Hi Andreas,

habt Ihr denn keinen Kostenvoranschlag bekommen? Ich kenne es nämlich so, der Bestatter hat eine Liste in der sämtliche Positionen und Preise aufgeführt sind, diese Liste geht er mit den Angehörigen durch, was gewünscht wird, wird angekreuzt. Aus den einzelnen Summen wird eine Endsumme gebildet und der Voranschlag von Bestatter und Angehörigen unterschrieben.

Wenn so ein unterschriebener Voranschlag da wäre, würde ich nur die dort aufgeführten Kosten zahlen.

Zum Ehering: Wir haben meine Schwiegermutter mit dem Schmuck, den sie zuletzt trug, beerdigen lassen. Ich denke wenn diese Dinge nicht ausdrücklich gewünscht werden, werden sie (bestenfalls) bei dem Verstorbenen belassen.

Gruß
Tina

Hallo
Nein, ein Kostenvoranschlag wurde nicht gemacht. Nur mündlich vorher besprochen und es wurde vom Beerdigungsinstitut gesagt, das es 1.100 Euro kostet. Weitere Kosten wurden nicht besprochen.

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

es ist immer besser sich auch in einem solchen Fall einen Kostenvoranschlag geben zu lassen, aus dem alle anfallenden Kosten hervorgehen.

Bei meinem Vater war es damals so, dass zu den „normalen Beerdigungskosten“ auch noch Zusatzkosten wie die Überführung (in unserem Fall damals 400 DM, obwohl mein Vater nur 20 Kilometer vom jetztigen Friedhof weg aufgebahrt war, es war aber ein anderer Landkreis), dann kamen die Aufbahrungskosten dazu, die täglich mit rund 80 DM zu Buche geschlagen haben, ausserdem kam bei ihm dann auch noch eine anteilige Grabnutzungsgebühr dazu. Uns hat damals ein Anonymes Begräbnis in einem Gemeinschaftsgrab mit Urne und Co. zu DM Zeiten rund 3000 DM gekostet. Nicht auf mich losgehen, das war der Wunsch meines Vaters, er konnte ein „zum Friedhof gehen“ nie leiden.

Ich würde mir auf alle Fälle eine genaue Auflistung geben lassen. Ich gehe davon aus, dass dir der liebe „Leichengräber“ nur die tatsächlichen Beerdigungskosten genannt hat (Sarg, Urne, einäschern und Urne zu Grabe bringen) aber solche Zusatzkosten wie Aufbahren, Überführung nicht extra genannt hat.

Für die Zukunft. Mach sowas schriftlich, auch wenn man in dem Fall eigentlich keinen Kopf dafür hat. Und vergleich die Preise, bei uns sind z.B. in den besseren Stadtteilen die Beerdigungsinstitute rund 30 % teurer wie die in den „ärmeren“.

Ach so ja. Mein Vater ist damals auch mit seinem Hochzeitsring und seiner Uhr, ebenso mit seinen Goldzähnen beerdigt worden. Allerdings wurden wir darauf hingewiesen, dass wir den Schmuck haben könnten. Wir haben darauf verzichtet.

Was du vielleicht auch noch machen kannst. Ruf doch mal den Träger der Sterbeversicherung an und frag ihn nach den „üblichen“ Preisen. Aber ob es dir ohne schriftliches Angebot was bringt?

Grüße Ute

Hallo

Nein, ein Kostenvoranschlag wurde nicht gemacht. Nur mündlich
vorher besprochen und es wurde vom Beerdigungsinstitut gesagt,
das es 1.100 Euro kostet. Weitere Kosten wurden nicht
besprochen.

meines Wissens muss der, der fordert auch nachweisen, dass seine Forderungen berechtigt sind. Wenn es wirklich nichts schriftliches gibt, gestaltet sich dies vermutlich recht schwierig. Daher würde sich aus meiner Sicht eine Anfechtung der Rechnung lohnen.

Hierzu könnte man sich evtl. informieren welche Leistungen bei einer Sozialbestattung üblich sind, und sich auf die durchschnittlich üblichen Kosten berufen (z.B die das Sozialamt übernehmen würde, bzw. der „städtische Bestatter“ berechnen würde). So zumindest meine Laieneinschätzung.

Hilfreich vielleicht http://www.aeternitas.de/ dort erhält man Anhaltspunkte.

Hallo,
ich habe genau so einen Fall mal gerichtlich durchgezogen und 3 Prozesse gewonnen. Der Bestatter wollte (ohne Mehrleistung) genau 1.000 DM mehr, als vereinbart. Wenn kein Kostenvoranschlag, Angebot oder Vertragsdokument gefertigt wurde, gilt der mündliche Vertrag, den der Besteller der Beerdigung im Beisein von Angehörigen mündlich geschlossen hat: „Der Herr vom Bestattungsunternehmen schlägt uns eine „Soziale Bestattung“ vor, die im ganzen wohl 1.100 Euro kosten soll. Man stimmt zu“.
Problematisch ist natürlich, ob die vereinbarten 1.100 Euro nur für die Leistungen des Bestatters waren, oder auch die Gebühren für Friedhof, Urkunde etc. darin enthalten waren (die der Bestatter durchaus auf den Cent genau im voraus mitteilen kann).
Wenn ich keine Annonce betellt habe, würde ich sie nicht bezahlen.
Problematisch ist natürlich, dass der Bestatter auf der (höheren?) Versicherungssumme sitzt und wie so häufig erst dann daran denkt sie an die Angehörigen rauszurücken, wenn er gemahnt wird. Dadurch muss der Kunde vom Institut das Geld fordern und nicht umgekehrt.
Ich möchte alle davor warnen, einem Berdigugsinstitut die Abtretung von Lebensversicherungssummen oder ähnlichem zu unterschreiben, denn Ihr übernehmt damit das Insolvenzrisiko des Instituts und stellt ihm dieses Geld im voraus und meist sogar über die Beerdigungskosten hinaus zur Verfügung. Und das sind keine kleinen Ebay-Vorauszahlungen.

Bei meinen Nachbarn starben kurz hintereinander Vater und Mutter. Das beauftragte Beerdigungsinstitut kassierte 2x LV und Sterbegelder etc. ein und ging bankrott. Den Nachbarn kamen dadurch nicht nur die LV-Summen abhanden -sie mussten zusätzlich auch noch die vom Institut noch nicht beglichenen städtischen Gebühren nachzahlen. Der Schaden betrug 12.000 Euro.
Ich glaube in unserer modernen EBAY-Vorauszahlungswelt macht sich kaum noch jemand Gedanken um das Risiko, das man mit solchen Vorauszahlungen eingeht. Als Gegenargument lasse ich natürlich gelten, dass es einem Trauernden natürlich sehr hilft, wenn der Bestatter einem die Formalitäten mit den Versicherungen abnimmt (aber man könnte sie auf das Erbenkonto überweisen lassen anstatt an ds Institut).
Gruß Norbert