Ärger mit Betriebsrat

Angenommen in Unternehmen X ist ein -relativ- kleiner Kreis von Arbeitnehmer die allesamt sehr engagiert sind, Spaß in Ihrem Job haben und diesen mit Liebe und Leidenschaft tagtäglich ausüben. Sie sind selten krank, bringen immer wieder Höchstleistungen und sind flexibel wenn es um die Bedürfnisse des Arbeitgebers geht.

Eines Tages kommt der Betriebsrat auf diese Leute zu und beschließt verschiedene Einschneidungen in ihren täglichen Arbeitsablauf.

Es wird beschlossen, dass Arbeitszeiten über 9 Std ausschließlich über gut begründete Genehmigungen der Führungskräfte erlaubt sind; eine Zeitbuchung von exakt 10 Std mit dem Generalverdacht der Schwarzarbeit bestraft wird; Arbeiten nach 0 Uhr nicht mehr toleriert werden.

Zuwiderhandlungen werden rigoros mit Abmahnungen und sogar mit Kündigungen bestraft.

Nun ist folgendes einem Arbeitnehmer passiert:
Er war von Sonntag auf Montag genau 10:45 Std zwischen 16:00 und 02:45 Uhr anwesend und war am nächsten Tag um 09:00 Uhr wieder in der Arbeit. Dies alles tat er natürlich freiwillig und aus purem Enthusiasmus.

Er hat also gegen die 10-Std-Regel, die Nachtarbeit-Regel und die Ruhezeit gleichzeitig verstoßen.
Das dies nicht erlaubt ist bzw. so hart bestraft werden kann, war ihm zu dem Zeitpunkt nicht bewusst.

Bisher hat der Betriebsrat von dieser Aktion noch nichts mitbekommen. Allerdings kontrolliert dieser stichprobenartig zum Monatsende hin immer die Zeitnachweise der Angestellten.

Der Arbeitgeber hingegen hat sehr schnell von der Begebenheit Kenntnis genommen und hat bereits ein ernstes Gespräch mit jener Arbeitskraft geführt. Es wurde ihr klargemacht, dass sich die Führung in dieser Angelegenheit nichts zu Schulden lassen kommen möchte und die Arbeitskraft, sollte es zur Eskalation kommen, auf eigenen Beinen stehen muss.

Fragen:

  1. Welche Möglichkeiten hat nun der Arbeitnehmer um seinen Kopf doch noch aus der Schlinge zu ziehen?

  2. Sollte der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber wittern mit dem Verweis auf Verstoß gegen die Fürsorgepflicht (oder anderes), könnte der Arbeitnehmer als Verursacher in irgendeiner Weise intervenieren und Strafzahlungen oder gar eine Klage unterbinden?

Hallo

Ungeachtet der Tatsache, daß ich mich über eine Begrüßung, einen Dank im Voraus bzw eine Verabscheidung sehr gefreut hätte…:

Einiges scheint mir noch unklar bzw stark subjektiv dargestellt zu sein. In der Regel kommt ein BR bei „nur glücklichen“ AN nicht auf die Idee, Dinge zu ändern. Ein BR spricht auch keine Abmahnungen oder Kündigungen aus oder kann dem AG dies auferlegen. Auch unklar ist, was mit dem „Generalverdacht der Schwarzarbeit“ gemeint ist und wie eine daraus resultierende „Bestrafung“ aussieht.

Es würde ergo Sinn machen (meiner Meinung nach), den Sachverhalt noch einmal an den unklaren Stellen unter Herausnahme der emotional-subjektiven Schreibweise zu konkretisieren.

Prinzipiell kann man bisher nur anmerken, daß es selbstverständlich gut und richtig ist, wenn ein BR die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwacht und zum Schutze des AN (vor sich selber) hier auch gegen den Willen der AN tätig wird. Die Frage ist nur, wie das genau aussieht. Dazu bräuchte man aber mehr Details bis hin zum Wortlaut der relevanten Passagen aus der BV.

Gruß,
LeoLo

Hallo Travelor,

in deinem Beispiel verwechselst du etwas …

Der Betriebsrat hat nur die Umsetzung und Eihaltung von Gesetzen in Absprache mit dem Arbeitgeber geregelt.

Dies geschieht zum Schutz aller Arbeitnehmer!

Lass wie in deinem Beispiel geschildertn den Mitarbeiter, der nach über 10 Stunden (Anwesenheit oder Arbeitszeit??? Also INCL. oder OHNE Pause) und dann nach 6:15 Freizeit einen Unfall passieren (Gott bewahre - natürlich soll nix passieren)

Was glaubst du wohl, wer die Kosten von der medizinischen Versorgung, bis hin zu einer Rente übernimmt???

Oder bei nem Sekundenschlaf, wenn der AN nachts um drei nachhause fährt UND gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wurde …

Die Berufsgenossenschaft vermutlich nicht.

LG MrMOON

Hallo,

a) der Mitarbeiter verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmung. Der AG kann dafür haftbar gemacht werden.
b) der Versicherungsschutz entfällt - Heimfahrten z. B. erfolgen auf eigene Gefahr.
(beides wurde schon gesagt)
c) der AG könnte auf den dummen Gedanken kommen, von allen MA eine solche Arbeitsweise zu verlangen - nie offiziell, nur unter der Oberfläche, aber nicht weniger wirksam.
d) wenn der AN nach einigen Jahren ausgebrannt ist, dankt niemand (NIEMAND) ihm seinen früheren Einsatz, sondern beschwert sich über den nachlassenden Einsatz. Darum der auch schon erfolgte Hinweis auf den „Schutz vor sich selbst“.

Darum: auch wenn der Betriebsrat nervt, in diesem speziellen Fall kann ich ihn recht gut verstehen.

Gruß Bombadil

Hallo,

Hallo,

b) der Versicherungsschutz entfällt - Heimfahrten z. B.
erfolgen auf eigene Gefahr.
(beides wurde schon gesagt)

…wird aber durch Wiederholung nicht richtiger. In dieser undifferenzierten Schlichtheit ist es erstmal falsch.

Gruß Bombadil

&Tschüß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

BG und Haftung und so
Hi!

Die Berufsgenossenschaft vermutlich nicht.

Und diese Erkenntnis ziehst Du genau woraus?

Ich will nicht abstreiten, dass es BGs gibt, die den AG in Haftung nehmen, aber von der Zahlungspflicht gegenüber dem AN können sie sich nicht drücken.

Gruß
Guido

1 „Gefällt mir“

Hallo Guido,

Hier geht es nicht darum, ob eine BG sich von ihrer Zahlungspflicht drücken kann (so wie du es formuliert hast) -

SONDERN

es geht darum, dass es nur Leistungen von der BG gibt, wenn es sich beispielsweise um Arbeits- oder Wegeunfälle handelt.

D. h. es kommt auf den Einzelfall und jedes Detail an…

LG MrMOON

1 „Gefällt mir“

Hi!

es geht darum, dass es nur Leistungen von der BG gibt, wenn es
sich beispielsweise um Arbeits- oder Wegeunfälle handelt.

Der Unfall auf direktem Weg von und zur Arbeit IST ein Arbeitsunfall.

Da spielt ein Verstoß gegen das ArbZG mal so gar keine Rolle, und von etwas Anderem war hier nicht die Rede.

Gruß
Guido

1 „Gefällt mir“

Danke, wieder etwas gelernt. Gruß
kwt