weiss nicht, ob das genau das richtige Brett ist???
Ich versuch’s trotzdem:
mal angenommen, es wurde vor einiger Zeit in einem Siedlungsgebiet(mitten in einer Kurve) eine Bushaltestelle durch die Gemeinde bestimmt.
Der bisherige Maschenzaun des Hausbesitzers vor dessen Zaun die Haltestelle platziert wurde, wurde von den auf den Bus wartenden Kindern demoliert. Hausbesitzer hat daraufhin Holzzaun montiert und mittlerweile die einbetonierten Stützen einiger Zaunfelder auch schon erneuern müssen.
Die „spielenden“ Kinder schubsen sich gegenseitig gegen den Zaun, bis alles wackelt, dazu haben sie auch jeden Tag lange genug Zeit, da sie meist schon 1/2 Stunde vor Busabfahrt dort stehen.
Jetzt mal grundsätzliche Fragen zu diesem fiktiven Thema:
Muss der Hausbesitzer die dauernden Reparaturen immer selbst bezahlen, da er ja nie genau sagen kann, welches der Kinder der Verursacher ist.
Ebenso ist beträchtlicher „Mist“ (Tempos, Flaschen, Papier von div. Naschsachen etc.) im Garten des Hausbesitzers zu finden.
Da die Bushaltestelle im Bebauungsplan nicht vorgesehen war, der Hausbesitzer erst mit dem „Bushaltetaferl“ vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, bin ich eigentlich auch der Meinung, dass das Haus „an Wert“ verloren hat bei einem vévtl. Verkauf.
Wie ist Eure Meinung zu dem Fall bzw. wie könnte man das lösen?
Ironie bitte als solche kennzeichnen - denn wenn der Zaunbauer eine dieser beiden „Möglichkeiten“ wirklich umsetzt, wird es RICHTIG teuer für ihn, was Bußgelder, Strafen, Schmerzensgelder etc. angeht.
wo ich herkomm, gibts mitten im Ort jede Menge solcher Zäune. Ist natürlich mitten aufm Land, aber wo soll da bitte, auch in der Stadt, ein Schadenersatz- / Schmerzensgeldanspruch herkommen?
hi,
du kannst dein zaun zum schutze vor korrosion mit altem fett einstreichen.
die mecker gibts dann sicher von den eltern, denen gleich die rechnung für die reparatur des zaunes gegeben werden kann.
das ist der Galgenhumor - wer eine Bushaltstelle vor die Nase gesetzt kriegt, hat schlicht die A…karte gezogen. Manchmal hilft es, mit der Gemeinde zu reden, ob die das Areal einzäunenfrieden kann, zB mit Büschen oder einer Holzwand. Ein Schandfleck bleibt es trotzdem.
leider gibt es wahrscheinlich keine rechtliche Lösung, die dir gefallen würde (wobei ich mich gern von Kennern der diesbezügliche juristischen Materie korrigieren lasse):
Die Einrichtung der Bushaltestelle war nicht widerrechtlich, also wüßte ich nicht, wie juristisch dagegen vorgegangen werden könnte.
Von den auf den Bus wartenden Kindern wird zwar Schaden angerichtet, da aber der wirkliche Verursacher des einzelnen Schadens jeweils unbekannt bleibt, siehts auch hier schlecht aus: Man kann ja nicht gut (zumindest nicht mit Aussicht auf Erfolg) einfach alle anzeigen, die da rumstanden.
Also sind die Empfehlungen auf bauliche Sicherung des Grundstücks erstmal die naheliegendsten Empfehlungen. Dass diese dann natürlich den baurechtlichen Regelungen entsprechen müssen, ist ja klar; was da erlaubt ist, wird der Grundstücksbesitzer an besten bei Gemeinde bzw. Landratsamt in Erfahrung bringen.
LG und viel Erfolg,
Markus
PS: Nochmal zum Elektrostacheldraht (die Idee fasziniert mich irgendwie ): Wird vielleicht erlaubt, wenn ein paar Schafe im Garten stehen.