mein Sohn hat sich eine Eigentumswohnung in einem MFH gekauft. Zu der Whg. gehört ein ausgebautes DG. Dieser Ausbau erfolgte vom Vorbesitzer ohne Baugenehmigung, meinem Sohn war dies beim Kauf aber bekannt. Das DG wurde deshalb „grundbuchkonform“ als Speicher und nicht als Wohnraum verkauft. Angeblich sollte die nachträgliche Baugenehmigung problemlos erhältlich sein - die notwendigen Gutachten lagen aber nicht vor.
Nun hat mein Sohn den Antrag auf nachträgliche Baugenehmigung gestellt und hat nun Schwierigkeiten mit dem Gutachten für die Wärmedämmung und die Statik. Das Amt droht sogar aktiv mit dem Verbot der Nutzung als Wohnraum. Auch mit der Eigentümergemeinschaft gibt es nun Ärger. Das Dach soll neu gedeckt werden. Durch den DG-Ausbau ist die Dachdeckung mit erheblichen Mehrkosten verbunden, außerdem würden erhebliche Schäden an dem Ausbau entstehen. Sämtliche Kosten hierfür soll mein Sohn nun selbst tragen – der Ausbau sei ja schließlich nicht genehmigt.
Für die notwendigen Gutachten sind umfangreiche Baumaßnahmen notwendig. Wegen der in ca. 1,5 Jahren anstehenden Dachsanierung machen die Baumaßnahmen aber keinen Sinn – und die Kosten laufen immer weiter aus dem „Ruder“. Wir sehen kaum noch eine Alternative zur Aufgabe des Wohnraums im DG, da die Miteigentümer unsere Notlage ausnutzen und ich deshalb den nachträglichen Bauantrag nicht einfach zurück ziehen kann.
Hat jemand einen Tipp wie wir uns nun verhalten sollen?