Hallo wwwler, folgender Fall - Ein ALG1 Empfänger fängt bei einem neuen
Arbeitgeber an. Arbeitszeit von 6.00 - 19.00, in der Stellenausschreibung
war aber von 38 Std.Woche die Rede.Von Anmelden will der neue A.Geber nichts Wissen und vertröstet den A.Nehmer immer wieder.Nach 2 Wochen macht der neue A.Nehmer wieder Schluß - er sagt dem A.Geber er könne nicht Unangemeldet weiter Arbeiten. Das ALG1 wurde ihm natürlich vom A.Amt gestrichen. Jetzt verlangt das A.Amt eine Arbeitsbescheinigung vom
A.Geber dieser weigert sich aber, auch will er für die 2 Wochen keinen Lohn bezahlen-er ist davon ausgegangen das der neue die ersten 4 Wochen ohne Bezahlung Arbeitet! Das A.Amt verweigert bis dato die Zahlung von ALG1 – was tun?
Hallo,
merkwürdig…normalerweise müsste das AA hier von sich aus tätig werden wegen Schwarzarbeit…
Sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich ein Probe-Arbeitsverhältnis
mit dem AA abgesprochen hat,also eine sogenannte Förderung
der Arbeitsaufnahme, ist das Verhalten des AG Schwarzarbeit.
Bezüglich der Arbeitsbescheinigung und des austsehenden Lohnes würde ich sofort Klage einreichen.
Hallo Frank, das Sehe ich auch so. Aber damit ist dem Arbeitslosen nicht geholfen denn das A.Amt verweigert ihm die Zahlung von ALG1
Er hat nun seit über einem Monat kein Geld mehr bekommen und kann seinen Verpflichtungen nicht nachkommen und Essen und Trinken muß er ja auch etwas. Es läuft alles wieder über einen neuen Antrag auf ALG1
aber solange der sogenannte A.Geber die Bescheinigung nicht Erstellt
tut sich da nix. Dabei gab es ja überhaupt keinen Arbeitsvertrag oder sonst was.Was tun ? über einen Anwalt beim A.Amt Klage Einreichen?
und wenn wie lange soll das dauern bis sich da was rührt.
Ach ja der Job wurde nicht vom A.Amt vermittelt deshalb auch kein Probe Arbeiten und gesprochen hat man darüber auch nicht.
Einzig der A.Geber ging wohl von einem Probe Arbeiten aus, kam ihm wohl gelegen da sein einziger Mitarbeiter gerade in dieser Zeit im Krankenhaus war - der ist jetzt wieder Gesund und Arbeitet wieder!
Ich gehe davon aus das der A.Geber nur eine Billige Aushilfskraft brauchte für diesen Zeitraum. Aber das A.Amt schert das überhaupt nicht-Geld gestrichen und Fertig.
Mfg Bernd Ps. es geht hier nicht um mich! [MOD: Natürlich nicht! Schließlich handelt es sich hier (wie bei allen anderen Fällen auch) natürlich um einen rein fiktiven Fall!]
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Hallo
Er hat nun seit über einem Monat kein Geld mehr bekommen und
kann seinen Verpflichtungen nicht nachkommen und Essen und
Trinken muß er ja auch etwas.
Er sollte solange einen Antrag auf ALG II oder Sozialhilfe stellen.
Wenn sich hinterher alles geklärt hat, können die beiden Stellen ja die Gelder miteinander verechnen.
Viele Grüße
Simsy
Schon in Arbeit, aber Geld gibt es da auch nicht gleich.
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Hallo
Schon in Arbeit, aber Geld gibt es da auch nicht gleich.
Echt nicht?
Auch nicht im Notfall? Einen Barscheck?
Ich dachte, das Amt wäre für Notfälle da.
Viel Glück noch im Ämterkrieg.
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
- für die Zeit der Beschäftigung kann kein Alg gewährt werden, da keine der Voraussetzungen vorliegt
- zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist der AG gesetzlich verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit. Zuständig ist die Agentur für Arbeit - der Arbeitnehmer braucht sich nicht darum kümmern. Sinnvoll wäre es, die AA sofort auf die fehlende Bereitschaft des AG hinzuweisen
- die Meldung zur Sozialversicherung ist ebenfalls eine gesetzliche Pflicht. Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit. Zuständig für die Durchsetzung sind die Einzugsstellen der zuständigen Krankenversicherung. Der AN braucht sich nicht darum kümmern
- Die Pflicht zur Lohnzahlung schreibt § 611 BGB vor. s. dazu auch § 612. Ansprüche lassen sich ggf. nur mittels einer Klage beim Amtsgericht durchsetzen. Dort kann man sich auch persönlich beraten lassen, wie man dabei vorgeht. Ein Anwalt ist nicht zwingend. Vorher würde ich aber eine schriftliche Aufforderung mit den Ansprüchen an den AG schicken.
Gruß
Otto
fullquote gelöscht
Hallo,
- für die Zeit der Beschäftigung kann kein Alg gewährt
werden, da keine der Voraussetzungen vorliegt
ALG II schon…
- zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist der AG
gesetzlich verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift
ist eine Ordnungswidrigkeit. Zuständig ist die Agentur für
Arbeit - der Arbeitnehmer braucht sich nicht darum kümmern.
Sinnvoll wäre es, die AA sofort auf die fehlende Bereitschaft
des AG hinzuweisen
Falsch…
Der AN muss sich darum kümmern…das AA tut dar gar nix…
- die Meldung zur Sozialversicherung ist ebenfalls eine
gesetzliche Pflicht. Nichteinhaltung ist eine
Ordnungswidrigkeit. Zuständig für die Durchsetzung sind die
Einzugsstellen der zuständigen Krankenversicherung. Der AN
braucht sich nicht darum kümmern
zwar Pflicht,aber der AN sollte sich sehr wohl darum kümmenern…
- Die Pflicht zur Lohnzahlung schreibt § 611 BGB vor. s. dazu
auch § 612. Ansprüche lassen sich ggf. nur mittels einer Klage
beim Amtsgericht durchsetzen. Dort kann man sich auch
persönlich beraten lassen, wie man dabei vorgeht. Ein Anwalt
ist nicht zwingend. Vorher würde ich aber eine schriftliche
Aufforderung mit den Ansprüchen an den AG schicken.
Falsch…in deisem Falle ist ein Anwalt geboten,da der AG nicht bereit ist,zu zahlen…
Nur nebenbei bemerkt,der AN kann noch nicht einmal bei bei
erfolgter Meldung zur Sovzialversicherung feststellen,ob er wirklich
„versichert“ ist…
Der AG meldet der BEITRAGSEINZUGSSTELLE (also der Krankenkasse)nämlich nur die BROTTUSUMNME aller SV-Beschäftigten…OB für den einzelnen AN
da tatsächlich Sozialabgagben abgeführt werden,ist so nicht nachprüfbar…
Hallo,
Die Pflicht zur Lohnzahlung schreibt § 611 BGB vor. s. dazu
auch § 612. Ansprüche lassen sich ggf. nur mittels einer Klage
beim Amtsgericht durchsetzen.
Nix Amtsgericht, sondern Arbeitsgericht.
Dort kann man sich auch
persönlich beraten lassen, wie man dabei vorgeht.
Nein, das Arbeitsgericht ist nicht zuständig für (arbeits)rechtliche Beratung.
Ein Anwalt
ist nicht zwingend.
Stimmt, bis zur 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht nicht … aber für Laien trotzdem ratsam.
MfG
Hallo,
Ein Anwalt
ist nicht zwingend.
Falsch…in deisem Falle ist ein Anwalt geboten,da der AG
nicht bereit ist,zu zahlen…
konzepi schrieb lediglich, dass ein Anwalt nicht zwingend ist (= nicht Pflicht) und das ist richtig (zumindest vor dem Arbeitsgericht).
Hallo an alle die hier Geantwortet haben,
Ich kann dazu nur sagen das es eine schnelle Hilfe in Form von Geld
wohl in Deutschland nicht gibt. Hätte die Betroffene Person nicht die Unterstützung von Privatpersonen wäre er wohl schon Verhungert und Verdurstet. Also ich kenne keinen der über einen Monat ohne einen Euro
auskommen kann. Und die Zuständigen Ämter lassen sich Zeit,muß ja erst alles doppelt und dreifach geprüft werden ob überhaupt ein Anspruch besteht. Armes Deutschland kann ich da nur sagen!
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Na ganz so ist es nun nicht …
Hallo,
also verhungern und verdursten muss keiner in Deutschland. Und dass Anträge geprüft werden müssen, wird wohl keiner anzweifeln. Wo kämen wir denn hin, wenn ALG ohne Nachweise bewilligt und ausgezahlt werden würde? Mit dem richtigen Engagement, ggf. unter Hinzuziehung eines Anwalts, sehe ich hier eigentlich keine Probleme bei der Durchsetzung, die in diesem Fall aber tatsächlich nicht sofort und ohne wenn und aber möglich ist. Ein anderes Vorgehen wäre in diesem Fall sicher sinnvoller gewesen. Zum Beispiel erst zum Arbeitsamt und dann den Job schmeißen. Es ist natürlich immer sehr problematisch, wenn man voreilig Entscheidungen fällt ohne sich vorher Gedanken um die Folgen zu machen.
Bevor man sich hier über das „arme Deutschland“ ereifert, sollte man sich mal die Sozialsysteme im Ausland ansehen. Dagegen ist Deutschland nahezu vorbildlich. Und es ist ja nun auch nicht so, dass im Ausland Arbeitslose verhungern und verdursten…
Gruß
S.J.
fullquote gelöscht
Hallo,
Nix Amtsgericht, sondern Arbeitsgericht.
stimmt, hatte ich auch so im Kopf, doch anders geschrieben
Dort kann man sich auch
persönlich beraten lassen, wie man dabei vorgeht.Nein, das Arbeitsgericht ist nicht zuständig für
(arbeits)rechtliche Beratung.
richtig, habe ich auch nicht geschrieben, sondern verfahrensmäßig. D.h. man muß nicht gleich mit einer förmlichen Klage auf Papier geschrieben beim Arbeitsgericht ankommen.
Gruß
Otto
Hallo,
also verhungern und verdursten muss keiner in Deutschland. Und
dass Anträge geprüft werden müssen, wird wohl keiner
anzweifeln. Wo kämen wir denn hin, wenn ALG ohne Nachweise
bewilligt und ausgezahlt werden würde?
Zu Peter Hartz und 25.000,- EURO Monatseinkommen???..zum B.
Stammtischparole
Hallo,
also der Herr Hartz bekommt 25.000 € im Monat weil ALG in Deutschland ohne Nachweise bewilligt und ausgezahlt wird ???
Eine so sinnlose Argumentation dürfte selbst am Stammtisch erst ab 4 Promille überzeugen.
Gruß
S.J.
also verhungern und verdursten muss keiner in Deutschland. Und
dass Anträge geprüft werden müssen, wird wohl keiner
anzweifeln. Wo kämen wir denn hin, wenn ALG ohne Nachweise
bewilligt und ausgezahlt werden würde?Zu Peter Hartz und 25.000,- EURO Monatseinkommen???..zum
B.
Och NÖ!
Hi!
ALG II schon…
Zitat:
folgender Fall - Ein ALG1 Empfänger fängt bei einem neuen…
Was also hat ALGII damit zu tun?
Falsch…
Der AN muss sich darum kümmern…das AA tut dar gar nix…
Klar!
Der AN kann auch das Ordnungsgeld verhängen und kassieren, oder wie?
zwar Pflicht,aber der AN sollte sich sehr wohl darum
kümmenern…
Es kann dem AN scheißegal sein, wenn er eine Abrechnung hat oder sonstwie nachweisen kann, dass er in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis war.
Falsch…in deisem Falle ist ein Anwalt geboten,da der AG
nicht bereit ist,zu zahlen…
Du kannst mir sicher auch ein Quelle nennen, die im Arbeitsrecht einen Anwalt gleich in der ersten Instanz vorschreibt, oder?
Nur nebenbei bemerkt,der AN kann noch nicht einmal bei bei
erfolgter Meldung zur Sovzialversicherung feststellen,ob er
wirklich
„versichert“ ist…
Der AG meldet der BEITRAGSEINZUGSSTELLE (also der
Krankenkasse)nämlich nur die BROTTUSUMNME aller
SV-Beschäftigten…OB für den einzelnen AN
da tatsächlich Sozialabgagben abgeführt werden,ist so nicht
nachprüfbar…
Darf ich das ausdrucken und meinen Azubis als Blödsinn des Jahres präsentieren?
Es ist echt erstaunlich, dass jemand wie Du, der so gar keine Ahnung hat, über Jahre hinweg ständigen Unfug produziert, sich ständig von allen möglichen Leuten seine Ahnungslosigkeit belegen lassen muss und trotzdem völlig resistent belibt…
Belustigte Grüße
Guido