Ärger mit dem Automobilclub

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Meinung zu folgenden Fall mitteilen könnten:

J. hat zusammen mit ihrer Tochter beim Überführen eines neuen Autos eine Autopanne, ist Mitglied eines Automobilclubs (künftig als A. bezeichnet) und ruft diesen zur Hilfe. J. ist weibl. und 90 % schwerbehindert.

A.kommt nach über 2 Std.Wartezeit. A. findet den Abschlepphaken nicht und will, dass J. auf die Rampe selbst fährt, er würde das Auto nicht anrühren.

J.ist mit Auto selbst noch nicht vertraut, fährt es aber auf die Rampe. Dort kann J. kaum aus Auto aussteigen geschweige denn weiss nicht, wie sie von Rampe runterklettern soll. A.schlägt vor „sich hinzusetzen und auf dem Arsch herunterzurutschen“. Hat J.dann trotz ihrer Behinderung gemacht und sich die Knie geprellt bzw. blaue Flecken am Hinterteil zugezogen.

Da A.das Auto nicht berühren wollte, musste J. auch noch selbst die Spanngurte anbringen und hatte dann die Hände voller Schmiere.

Am Ziel angekommen, das gleiche Procedere. A.weigerte sich, das Auto zu berühren. Die behinderte J.musste das Auto von Spanngurten lösen und auf die Rampe klettern, um das Auto selbst herunterzufahren.

Weitere diskriminierende Einzelheiten sind hier nicht aufgeführt, können aber noch beschrieben werden.

J.hat sich mit Automobilclub i.V.gesetzt wg.dieses Vorfalls, ob das so üblich sei bzw. wg. evtl. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Dieser hat den Vorgang einfach an den Vertragshändler weitergeleitet.

Vertragshändler hat sich zwar bei J. telef. entschuldigt mit den Worten, der eingesetzte Mann hätte gar nicht abschleppen dürfen und J. einen Tankgutschein über 50 EUR zugesandt. Für ihn sei Angelegenheit erledigt. Alles weitere betitelte Vertragshändler als „schachern“ und „nicht genug bekommen“ und er gäbe die Angelegenheit seinem Anwalt.

Wäre es für J. sinnvoll, den Vorgang ihrer Rechtsschutzversicherung zu übergeben? Was für Möglichkeiten hat J. sonst noch?

Vielen Dank,
lichtblick

Hallo Lichtblick,

diese Angelegenheit kann nur auf dem zivilen Rechtsweg geklärt werden.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, würde ich Nachfragen, ob sie die Kosten eines Rechtstreits übernehmen würden.
Ferner würde ich den Automobilclub schriftlich über die Machenschaften des Vertragspartner informieren.
Es hat natürlich nur Sinn auf Schmerzengeld zu klagen, wenn das auch nachweisbar ist (Foto, ärztliches Attest).
M.f.G.

Hi, es ist völlig unüblich, dass ein Fahrer ob behindert oder nicht daran mitwirkt, dass das von ihm benutzte Fahrzeug vom Pannendienst auf den Abschlepp-LKW des Automobilclubs aufgeladen wird. Es ist Aufgabe des Pannendienstes, alle notwendigen Maßnahmen schon aus Gründen der Unfallversicherung (beim Verladen) alleine zu treffen. Es gibt Pannendienste, deren Fahrzeuge so ausgerüstet sind, dass ein Mann allein ein defektes oder beschädigtes Fahrzeug bergen kann, ohne einen weiteren Sachschaden zu verursachen. Die Mitwirkung des Fahrers des defekten Fahrzeugs muss sogar ausgeschlossen werden, da die Unfallversicherung des Pannendienstes eine Haftung für die Mitwirkung einer dritten Person, die nicht im Beschäftigungsverhältnis des Pannendientes steht, nicht übernimmt. Im Falle eines Unfalls beim Verladen, bei dem der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs widerrechtlich zur Mitwirkung aufgefordert wird, müsste der Pannendienst selbst (und nicht seine Haftpflichtverischerung) für die Unfallfolgen aufkommen.
Ich schlage vor, einen Rechtsanwalt und auch die entsprechende Berufsgenosschenschaft, bei der Pannendienste versichert sind, einzuschalten. Möglicherweise ist dies die BG für Fahrzeughaltungen. Das muss aber der Pannendienst wissen, bei wem er pflichtversichert ist.
Viel Erfolg!
webcruiser