Hallo zusammen,
Person A hat auf auf seinem Grundstück entlag der Grundstücksgrenze Grüntensteine verlegt. Diese Steine wurden auf 2 Lagen übereinander verlegt und liegen lose aufeinander. Gesamthöhe der Steine ca. 40cm.
Jetzt kommt der Nachbar von Person A und fühlt sich daran gestört und droht mit dem Bauamt.
Jetzt ist die Frage. Darf Person A auf seinem Grundstück entlang der Grundstücksgrene diese Steine so verlegen oder bedarf es hier einer Genehmigung, z.B. Baugenehmigung vom Bauamt?
Kann sich der Nachbar von Person A in irgendeiner Weise durchsetzen und verlangen dass diese Steine wieder wegkommen?
Hallo Schlaumeier,
die Frage ist nicht zu beantworten.
Baurecht ist Ländersache, ohne die Angabe des Bundeslandes ist nichts möglich. Dann kann es noch Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder ähnliches geben.
Dreh doch den Spiess um, ruf am Montag beim Bauamt an, mach Dich schlau und entgegne Deinem Nachbarn das Notwendige.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo Schlaumeier,
die Frage ist nicht zu beantworten.
Baurecht ist Ländersache, ohne die Angabe des Bundeslandes ist
nichts möglich. Dann kann es noch Festsetzungen eines
Bebauungsplanes oder ähnliches geben.
Hallo,
also das Bundesland ist Bayern. Eine Festsetzung in einem Bebauungsplan gibt es meines Wissens nicht.