Ärger mit dem Hausverwalter

Aufgrund mangelnder Leistungsbereitschaft der Hausverwaltung, z.B. nicht erstellen von Nebenkostenabrechnungen (über 3 Jahre), eines unverschämten Umgangstons und den ständigen Versuch die Eigentümer gegenseitig auszuspielen haben wir diesen abberufen. Die Liste lässt sich aber deutlich verlängern. Dies geschah bei einer Eigentümersammlung, wo alle anwesend waren. Daraufhin stellte die Hausverwaltung alle Aktivitäten schlagartig ein. Da die Hausverwaltung die Meinung vertritt, dass wir einen Vertrag mit ihm haben, fordert er nun die restlichen Verwalterbeiträge bis Vertragsende und will die WEG verklagen. Dabei suchte er sich nur eine Person heraus, die dann die Beiträge von den restlichen Eigentümern einfordern soll. Die Belege behält er als Druckmittel vor. Meine Frage zielt darauf, wie Aussichtsreich ein Rechtsverfahren ist und ob es eine Liste für schwarze Schafe bei Hausverwaltungen gibt. Des Weiteren stellten wir fest, dass die Nebenkostenbeiträge für Heizung, Abrechnungen und sonstige Umlagen vom Verwalter abgebucht wurden und wir diese doppelt bezahlen müssen. Eine Kontenübergabe verweigert die Hausverwaltung ebenfalls. Alles in allem sehr ärgerlich und wir wären für jeden Tip dankbar.

Hallo,

ich hatte persönlich einen ähnlichen Fall. Am Ende stellte sich der Vorgang als Unterschlagung heraus. In der Zwischenzeit sind knapp 4500 EURO erstattet zzgl. der Gerichtskosten. Das Verfahren ging trickreich vom Gegner fast drei Jahre mit immer wieder neuen Anträgen und Behauptungen. Selbst nach dem Urteil, das ich zu 100 % in der Tasche hatte, wurde erst gezahlt, nachdem ich den Gerichtsvollzieher losrennen liess, Kontenpfändungen zudem ankündigte und sogleich bei Nichtbezahlen Antrag auf Abgabe der eidessattlichen Versicherung beantragt habe. Hier muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Zu klären ist auch, ob nicht der Vorgang als Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung der StA zur Kenntnis gebracht wird. Ein Hausverwalter, der mehr als zwei Jahre nicht abrechnet, so auch meine Erfahrungen aus dem beruflichen Bereich, kann in den meisten Fällen das Konto der WEG nicht vorlegen ( weil er weiss, dass er sich strafbar gemacht hat ) , weil er dort mit dem Geld regelmässig privat arbeitet.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

mit dem Konto könntest Du Recht haben. Der Verwalter weigert sich zur Konten- und Belegübergabe. Er will als erstes die restlichen monatlichen Beiträge bis Vetragsende beglichen haben und hat uns gedroht die Belege sogar zu vernichten. Ich werde unserer WEG zum Anwalt raten und ggf. ein Verfahren anstreben, auch wenn es Nerven kostet.

Vielen Dank nochmals
Andreas

Hallo Günter,

mit dem Konto könntest Du Recht haben. Der Verwalter weigert
sich zur Konten- und Belegübergabe. Er will als erstes die
restlichen monatlichen Beiträge bis Vetragsende beglichen
haben und hat uns gedroht die Belege sogar zu vernichten. Ich
werde unserer WEG zum Anwalt raten und ggf. ein Verfahren
anstreben, auch wenn es Nerven kostet.

Hallo Andreas,

ich darf Dir nun nicht empfehlen den Hausverwalter zu fragen, ob er verrückt geworden ist. Die Drohung, Belege zu vernichten, ist aus meienr Sicht ein ganz erheblicher Vorgang. Hier sollte der Hausverwalter mit der Mehrheit der Eigentümer aufgefordert werden, umgehend eine ausserordentliche WEG-Versammlung bis spätestens 20. August 2004 einzuberuifen. TOP 1 Vorlage der Wohngeldabrechnungen ( Jahre angeben z.B. 2001,2002,2003). TOP 2 Antrag auf Abberufung des Hausverwalters/fristlose Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen. Also, Unterschriften für den Antrag sammeln. Der Hausverwalter muss die Sitzung einberufen und er muss auch dei TOP wie verlangt in der Einladung bekannt geben. Weiterer Tipp. Verlangt alle den Nachweis des Kontostandes der Instandhaltungsrücklagen mit den für das Finanzamt notwendigen Jahressteuererklärungen.

Ich würde mich „im Vertrauen“ auch einmal mit einem Beamten des örtlich zuständigen Betrugsdezernates in Verbindung setzen und einfach mal „ganz doof“ nachfragen, ob die Krimnalpolizei einen Rat hat, was hier zu tun ist.

Gruss Günter

Hallo Andreas

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wichtige Gründe zur sofortigen Abberrufung des Verwalters

Verspätete oder unterlassene Vorlage von Belegen oder des Wirtschaftsplans

Verweigerung der Einsicht in Abrechnungsunterlagen
Beleidigungen der Wohnungseigentümer
Strafbare Handlungen

Verschweigen nicht getilgter Vorstrafen
Weigerung, eine Eigentümerversammlung einzuberufen

Unterlassene Weitergabe von Informationen über Mängel am Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum
Zuwiderhandlung von Weisungen

Eigenmächtige Entnahme einer Sondervergütung

Vertragswidrige Übertragung der Verwalterstellung auf einen 3.

Entgegennahme von Versicherungsprovisionen für Vertragsabschlüsse der Wohnungseigentümer

Betreiben der Abwahl des Verwaltungsbeirats ohne wichtigen Grund

Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

Maklertätigkeit, soweit die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf erforderlich ist

Unrichtige oder gefälschte Protokollierung von Eigentümerversammlungen
Strafanzeige gegen Wohnungseigentümer

Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit in der Wohnungseigentümerversammlung

Anhaltend nachlässige Verwaltungsführung

Wenn der Abberufungsbeschluss wirksam ist, so verliert der Verwalter mit sofortiger Wirkung seine Stellung als Wohnungseigentumsverwalter der betreffenden Wohnanlage. Anlässlich der Beendigung seines Amtes hat er sämtliche Verwaltungsunterlagen und Belege an die Eigentümergemeinschaft herauszugeben, ohne dass ihm insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

Ist der Abberufungsbeschluss z.B. wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes zur Abberufung vom Gericht für ungültig erklärt worden, kann der Verwalter die volle Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verdienste fordern.

Ist der Abberufungsbeschluss wirksam, so verliert der Verwalter mit sofortiger Wirkung seine Stellung als Wohnungseigentumsverwalter der betreffenden Wohnanlage. Anlässlich der Beendigung seines Amtes hat er sämtliche Verwaltungsunterlagen und Belege an die Eigentümergemeinschaft herauszugeben, ohne dass ihm insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

ES widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung , einem aus wichtigem Grund abberufenen Verwalter für die Zeit, in der Verwaltungsaufgaben nicht ausgeführt wurden, unabhängig von der gerichtlichen Überprüfung der Abberufungsgründe, das volle Verwalterhonorar per Mehrheitsbeschluss zuzubilligen.

Geht mit dem Protokoll zur kontoführenden Bank und unterrichtet diese umgehend von der Abberufung. Hier kommt es auf das Konto an welches für die Gemeinschaft eingerichtet von der Hausverwaltung eingerichtet wurde. Eigentlich hat der Verwalter die Bestellung in der der Bestellzeitraum sowie den Vertrag in Kopie bei der Bank zu hinterlegen.

Ist ein neuer Verwalter bestellt? Besteht ein Beirat?
Liegt das Beschlussprotokoll vor usw.

Wenn nicht Antrag bei Gericht bzgl. Notverwalter und Rechtsanwalt umgehend einschalten.

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