Ärger mit dem Vermieter

Hallo,
wie ist die Rechtslage zu Folgender Situation?
Der Vormieter hat vor ca. 5 Jahren eine Küchenzeile in die Wohnung eingebaut und dazu ein Warmwasserboiler. Wir haben dieses von ihm gegen eine Ablöse übernommen. Nun wollen wir ausziehen, die Nachmieter möchten die Küche nicht übernehmen also werden wir sie so verkaufen.
Jetzt kommt unser Vermieter daher und meint das zu der Wohnung eine Spüle mit Unterbauschrank und Durchlauferhitzer gehört und wir dieses bei Auszug breitstellen sollen.
Bei der Übernahme vor ca. 3 Jahren wurde so etwas nie erwähnt und im Mietvertrag ist dies auch nicht vermerkt. Hat er das Recht an uns Ansprüche zu stellen, wenn doch der Vormieter das Mieteigentum evtl. entsorgt hat und im Mietvertrag ja auch nichts davon steht ?

Danke

Hallo, in Ihrem MV steht entweder, dass eine Kuechenzeile vorhanden ist oder nicht. Steht nichts ueber eine Kuechenzeile im MV, sondern die Kueche wird nur als Teil der Wohnung als ein Raum bezeichnet, ist davon auszugehen, dass die Kuechenzeile nicht zum Inventar gehoert, sondern Ihr Eigentum ist. Wenn weiterhin nichts gesondert darueber erfasst ist, wuerde es sich meines Erachtens lohnen, zu klagen. Besser in jedem Fall ist jedoch das Gespraech mit dem Vermieter vorab. Bitte ziehen Sie auch Rechtshilfe zu, denn ich bin nur Vermieter und kann Ihnen keine rechtsverbindliche Auskunft geben.

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