Hallo,
wie ist die Rechtslage zu Folgender Situation?
Der Vormieter hat vor ca. 5 Jahren eine Küchenzeile in die Wohnung eingebaut und dazu ein Warmwasserboiler. Wir haben dieses von ihm gegen eine Ablöse übernommen. Nun wollen wir ausziehen, die Nachmieter möchten die Küche nicht übernehmen also werden wir sie so verkaufen.
Jetzt kommt unser Vermieter daher und meint das zu der Wohnung eine Spüle mit Unterbauschrank und Durchlauferhitzer gehört und wir dieses bei Auszug breitstellen sollen.
Bei der Übernahme vor ca. 3 Jahren wurde so etwas nie erwähnt und im Mietvertrag ist dies auch nicht vermerkt. Hat er das Recht an uns Ansprüche zu stellen, wenn doch der Vormieter das Mieteigentum evtl. entsorgt hat und im Mietvertrag ja auch nichts davon steht ?
Danke