Hallo,
wie ist die Rechtslage zu Folgender Situation?
Der Vormieter hat vor ca. 5 Jahren eine Küchenzeile in die Wohnung eingebaut und dazu ein Warmwasserboiler. Wir haben dieses von ihm gegen eine Ablöse übernommen. Nun wollen wir ausziehen, die Nachmieter möchten die Küche nicht übernehmen also werden wir sie so verkaufen.
Jetzt kommt unser Vermieter daher und meint das zu der Wohnung eine Spüle mit Unterbauschrank und Durchlauferhitzer gehört und wir dieses bei Auszug breitstellen sollen.
Bei der Übernahme vor ca. 3 Jahren wurde so etwas nie erwähnt und im Mietvertrag ist dies auch nicht vermerkt. Hat er das Recht an uns Ansprüche zu stellen, wenn doch der Vormieter das Mieteigentum evtl. entsorgt hat und im Mietvertrag ja auch nichts davon steht ?
Danke
Ich war schon des öfteren bei w-w-w
Am Anfang war ein kleiner Hinweis darauf, daß man nur unpersönliche Fragen stellen soll.
Irgendwann kam dann ein dicker fetter roter Hinweis.
Dann musste man diesen Hinweis jedes mal neu bestätigen, also nochmal auf „Ja, ich habs kapiert“ klicken, bevor das Posting abgeschickt wurde.
Und heute muss man vor dem ersten Posting hier bei den Rechtsfragen vier oder fünfmal den ganzen Summs bestätigen UND dazu noch jedesmal einzeln wieder:
Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.
Vorschlag von mir zur Güte: Jedes Ursprungsposting, daß die Wörter „ich, unser, mein, wir, uns“ enthält, wird erstmal blockiert und der Absender muss 60 Sekunden warten, während er einen Text durchlesen muss und dann aus diesem irgendeinen bestimmten Inhalt abkopiert, damit der Artikel wirklich veröffentlich wird?