Ärger mit dem Wohnungs-Makler

Hallo ich wollte eine Wohnung mieten.

Der Makler hat aber einen anderen Bewerber vorgezogen - (NUR !) weil dieser bereit war, einen überhörten Preis für eine Einbauchküche als Ablöse an den Vormieter zu zahlen.

(Dem Vermieter war es egal wer die Wohnung bekommt.)

Das hat mich geärgert kann ich als Genugtuung dem Makler noch ans Bein pinkeln ? (Wie)

Wie ist das rechtlich ?

Danke

Hallo,

ich denke, Du kannst dem Makler nirgendwo hinpinkeln, da es in seinem Ermessen liegt, wer die Wohnung bekommt.

Gruß
roland

Hallo ich wollte eine Wohnung mieten.

Der Makler hat aber einen anderen Bewerber vorgezogen - (NUR
!) weil dieser bereit war, einen überhörten Preis für eine
Einbauchküche als Ablöse an den Vormieter zu zahlen.

(Dem Vermieter war es egal wer die Wohnung bekommt.)

Das hat mich geärgert kann ich als Genugtuung dem Makler noch
ans Bein pinkeln ? (Wie)

Wie ist das rechtlich ?

Beispiel…du willst dein Auto verkaufen, es ist 3000 DM nach Schwacke wert, der erste Interessent bietet dir 3000 DM. Der zweite Interessent hat genau nach diesem Modell schon lange gesucht, er bietet dir 4000 DM. An wen verkaufst du??

Damit hat sich die Frage vielleicht erledigt
Gruß
Jeanny

Ablöse ja, Abstand nein !!!

Hier habe ich einen passenden Artikel gefunden:

http://archiv.berliner-morgenpost.de/archiv1998/9812…

Auszug:

Bei überhöhten Zahlungen kann der Nachmieter Geld
zurückverlangen. Im Fall von Peter S. würde sich folgende
Rechnung ergeben: Gezahlt wurde ein Ablösesumme von 12 000
DM, der Zeitwert beträgt laut Gutachten 5000 DM. Die Vereinbarung
ist gültig bis zu einem Betrag von 7500 DM (5000 DM plus 50
Prozent). Die restlichen 4500 DM kann Peter S. zurückfordern. Der
Anspruch auf überzahltes Geld verjährt vier Jahre nach der
Zahlung.

??Thema verfehlt??
OK, ist ja alles richtig, aber wie willst DU daraus Ansprüche ableiten?? Du hast doch den (evtl.) überhöhten Preis gar nicht bezahlt!!?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

>>OK, ist ja alles richtig, aber wie willst DU daraus Ansprüche >>ableiten?? Du hast doch den (evtl.) überhöhten Preis gar nicht >>bezahlt!!?

Das war die Frage !

>>OK, ist ja alles richtig, aber wie willst DU daraus
Ansprüche >>ableiten?? Du hast doch den (evtl.)
überhöhten Preis gar nicht >>bezahlt!!?

Das war die Frage !

Ja, dann ist diese Frage mit einem eindeutigen „Gar nicht“ zu beantworten. Das wäre, als wenn mein Nachbar, sich einen Videorecorder für 600 DM bei Radio Schmitz kauft, ich sehe den gleichen für 400 DM im Mediamarkt und würde dann versuchen, dafür von Radio Schmitz mit 200 DM entschädigt zu werden. Oder so ähnlich :wink:)

Du kommst ja auf lustige Ideen!
Hast mir den Abend versüßt
Jeanny