Ärger mit den Nebenkosten Teil II

Hallo wer-weiss-wasler,
es geht um eine meiner Meinung nach „getürkten“ Nebenkostenabrechnung:
(Ich hatte es letztes Jahr schon mal gepostet, damals hatte mir Günter weitergeholfen, noch Dankeschön:wink:, jetzt wird’s ernst)
Historie:

  • Im April 2002 erhielt ich von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung von 2001 mit einer hohen Nachzahlungsforderung. Positionen wie Gartenpflege hatten sich fast verdoppelt, auch bei der Heizkostenabrechnung konnte etwas nicht stimmen. (Die Unterlagen wurden von einer Hausverwaltung erstellt).
    >Daraufhin hatte ich unverzüglich 2 Schreiben (das 2. war ein Nachtrag) an die Hausverwaltung, ein Schreiben an den Vermieter zur Klärung und Richtigstellung der Nebenko. gesendet. Meinen Vermieter schreib ich, das ich die Nachzahlung erst nach Klärung zahle (das halte ich für ok.)
  • Im Juni erhielt ich darauf ein Erinnerungsschreiben zur Zahlungsaufforderung (ohne auf mein Schreiben einzugehen) von meinem Vermieter.
    > Ich habe dann eine Rechnung selber aufgestellt (Nebenko. mit 2000 verglichen), einen Teilbetrag der Nachforderung überwiesen und darum noch mal gebeten, die Nebenko. zu klären.
  • Mein Vermieter teilte mir mit, das er meine Aufstellung nicht akzeptieren kann, meine 2 Schreiben bei der Hausverwaltung auch nicht angekommen sind, aber die Hausverwaltung sich mit mir in Verbindung setzen wird (ist bis heute nicht geschehen). Erforderte mich erneut auf, bis zur Klärung die Nachzahlung zu leisten.
    > Ich forderte einen erneuten detaillierten Nachweis der Nebenko., erklärte das ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen kann
  • Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht (inkl. der üblichern zusätzlichen Kosten…)

Jetzt frage ich mich was zu tun ist? Ich bin weder im Rechtsschutz noch im Mieterschutz, fühle mich aber ungerecht behandelt, bislang habe ich keinen Nachweis bekommen, außer die Abrechnung der Hausverwaltung; der Vermieter geht auf meine Schreiben gar nicht ein. Mittlerweile ist das Mietverhältnis arg daneben.

  • Ich könnte beim Vermieter oder die Hausverwaltung anrufen, Reden ist die beste Medizin.
  • Ich könnte einen Wiederspruch beim Amtsgericht einlegen.
  • Ich könnte erst mal klein beigeben unter Vorbehalt zahlen.
    Was würde passieren wenn ich zahle, dann mal eine Miete nicht? Oder die Nebenkostenforderung die noch kommen wird? Was ist wenn ich kündige, ausziehe und die letzte Miete nicht bezahle, bzw. die Wohnung in einem … Zustand hinterlasse?
    Weiß jemand mir zu helfen?
    Markus

Hallo Markus,

es geht um eine meiner Meinung nach „getürkten“
Nebenkostenabrechnung:
(Ich hatte es letztes Jahr schon mal gepostet, damals hatte
mir Günter weitergeholfen, noch Dankeschön:wink:, jetzt wird’s
ernst)
Historie:

  • Im April 2002 erhielt ich von meinem Vermieter die
    Nebenkostenabrechnung von 2001 mit einer hohen
    Nachzahlungsforderung. Positionen wie Gartenpflege hatten sich
    fast verdoppelt, auch bei der Heizkostenabrechnung konnte
    etwas nicht stimmen. (Die Unterlagen wurden von einer
    Hausverwaltung erstellt).
    >Daraufhin hatte ich unverzüglich 2 Schreiben (das 2. war
    ein Nachtrag) an die Hausverwaltung, ein Schreiben an den
    Vermieter zur Klärung und Richtigstellung der Nebenko.
    gesendet. Meinen Vermieter schreib ich, das ich die
    Nachzahlung erst nach Klärung zahle (das halte ich für ok.)
  • Im Juni erhielt ich darauf ein Erinnerungsschreiben zur
    Zahlungsaufforderung (ohne auf mein Schreiben einzugehen) von
    meinem Vermieter.
    > Ich habe dann eine Rechnung selber aufgestellt (Nebenko.
    mit 2000 verglichen), einen Teilbetrag der Nachforderung
    überwiesen und darum noch mal gebeten, die Nebenko. zu klären.
  • Mein Vermieter teilte mir mit, das er meine Aufstellung
    nicht akzeptieren kann, meine 2 Schreiben bei der
    Hausverwaltung auch nicht angekommen sind, aber die
    Hausverwaltung sich mit mir in Verbindung setzen wird (ist bis
    heute nicht geschehen). Erforderte mich erneut auf, bis zur
    Klärung die Nachzahlung zu leisten.
    > Ich forderte einen erneuten detaillierten Nachweis der
    Nebenko., erklärte das ich der Zahlungsaufforderung nicht
    nachkommen kann
  • Jetzt erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht (inkl. der
    üblichern zusätzlichen Kosten…)

Jetzt frage ich mich was zu tun ist? Ich bin weder im
Rechtsschutz noch im Mieterschutz, fühle mich aber ungerecht
behandelt, bislang habe ich keinen Nachweis bekommen, außer
die Abrechnung der Hausverwaltung; der Vermieter geht auf
meine Schreiben gar nicht ein. Mittlerweile ist das
Mietverhältnis arg daneben.

  • Ich könnte beim Vermieter oder die Hausverwaltung anrufen,
    Reden ist die beste Medizin.
  • Ich könnte einen Wiederspruch beim Amtsgericht einlegen.

Dies ist nunmehr unbedingt notwendig. Lege Widerspruch ein und zwar gegen die gesamte Forderung. Ist die erste Position im Bescheid für den Widerspruch.

  • Ich könnte erst mal klein beigeben unter Vorbehalt zahlen.
    Was würde passieren wenn ich zahle, dann mal eine Miete nicht?
    Oder die Nebenkostenforderung die noch kommen wird? Was ist
    wenn ich kündige, ausziehe und die letzte Miete nicht bezahle,
    bzw. die Wohnung in einem … Zustand hinterlasse?
    Weiß jemand mir zu helfen?
    Markus

Stopp,die Hausverwaltung hat Dir trotz Aufforderung den Nachweis nicht erbracht. Es gibt daher keinen Grund für eine rechtliche Handlung, wenn der Vermieter seiner Aufklärungspflicht nicht nahckommt. Lege Widerspruch ein und wenn dann vom Amtsgericht die Klage kommt, lasse Dich anwaltlich beraten. Jede andere Reaktion wäre falsch.

Wenn Du zahlst, anerkennst Du die falsche und ohne Belege Dir vorliegende Abrechnung. Du kannst dann bei der folgenden Abrechnung nicht wegen früherem Ärger diese nicht zahlen. Und Miete einbehalten führt automatisch zu weiteren Kosten, denn Du kannst unbegründet keine Miete einbehalten.

Grüsse Günter

Hallo Markus,

Stopp,die Hausverwaltung hat Dir trotz Aufforderung den
Nachweis nicht erbracht. Es gibt daher keinen Grund für eine
rechtliche Handlung, wenn der Vermieter seiner
Aufklärungspflicht nicht nahckommt. Lege Widerspruch ein und
wenn dann vom Amtsgericht die Klage kommt, lasse Dich
anwaltlich beraten. Jede andere Reaktion wäre falsch.

Wenn Du zahlst, anerkennst Du die falsche und ohne Belege Dir
vorliegende Abrechnung. Du kannst dann bei der folgenden
Abrechnung nicht wegen früherem Ärger diese nicht zahlen. Und
Miete einbehalten führt automatisch zu weiteren Kosten, denn
Du kannst unbegründet keine Miete einbehalten.

Grüsse Günter

Hallo ihr,

lege aber unbedingt NACHWEISBAR Widerspruch ein. Also per Einschreiben, mit Zeugen oder so! Aus dem Ursprungsposting lese ich nämlich heraus, dass genau dies jetzt das Problem ist: deine Widersprüpche sind „nicht angekommen“ (wir wissen was das heißt…).
Die paar Euro für ein Einschreiben musst du jetzt setzen.

Nur als Anmerkung vom

Don