Ärger mit der Denkmalschutzbehörde

Hallo schönen guten Tag,

heute haben wir einen ärgerlichen Brief von der Denkmalschutzbehörde erhalten.

Es geht um die Restaurierung und Aus bzw. Umbaumassnahmen an unseren Mietshäusern.

Wir möchten unseren Mietern in den Mansardenwohnungen unserer Mietshäuser den Wohnkomfort verbessern, wie der Einbau neuer grösserer Fenster, damit mehr Licht in die Mansardenwohnungen fällt. Das wäre aber nicht „gestattet,“ um das „Strassenbild nicht zu verändern“. Wie bitte?

Desweiteren geht es um die Dämmnung der Aussenfassaden, was „scheinbar“ nicht gemacht werden darf.
Das widerspricht doch jeglichen Physikalischen Grundsätzen, wenn eine Wand nicht gedämmt werden „darf“.

Wir werden behandelt in diesem Brief, als wenn wir nicht der Eigentümer unserer Mietshäuser wären,  eine Unverschämtheit.

Wie können wir uns wehren und die Baumassnahmen beginnen lassen jetzt im Früjahr,?

Das Wichtigste ist die Zufriedenheit und der absoute Wohnkomfort, den wir unseren Mietern geben möchten, und nicht nach der Pfeife einer Behörde tanzen müssen, c´est fou …

LG

Christiane

Hallo schönen guten Tag auch Dir

heute haben wir einen ärgerlichen Brief von der
Denkmalschutzbehörde erhalten.

Es geht um die Restaurierung und Aus bzw. Umbaumassnahmen an
unseren Mietshäusern.

Wir möchten unseren Mietern in den Mansardenwohnungen unserer
Mietshäuser den Wohnkomfort verbessern, wie der Einbau neuer
grösserer Fenster, damit mehr Licht in die Mansardenwohnungen
fällt. Das wäre aber nicht „gestattet,“ um das „Strassenbild
nicht zu verändern“. Wie bitte?

Völlig normal, wenn Haus unter Denkmalschutz steht. Die Ansicht und äußere Gestaltung ist ein wesentliches Merkmal eines denkmalschutzwürdigen Hauses oder gar ganzer Häuserzeile oder eines Straßenzugs.

Des weiteren geht es um die Dämmung der Aussenfassaden, was
„scheinbar“ nicht gemacht werden darf.

Siehe oben, völlig normal. Wenn die Fassade z.B. durch Zierelemente wie Lisenen oder Friese, Stuckelemente gestaltet ist kann man von außen nicht alles mit Dämmung „zukleistern“.

Das widerspricht doch jeglichen Physikalischen Grundsätzen,
wenn eine Wand nicht gedämmt werden „darf“.

es darf gedämmt werden, nur nicht unter Veränderung der Fassadenansicht. Wenn überhaupt eine Dämmung sinnvoll ist(das ist im Altbau überhaupt nicht sicher, man kann woanders viel mehr sparen, weil Altbauten i.d.R. gute und dicke Wände haben !
Man kann eine bauphysikalisch einwandfreie Innendämmung machen, wenn wirtschaftlich sinnvoll(eher selten der Fall dort).

Wir werden behandelt in diesem Brief, als wenn wir nicht der
Eigentümer unserer Mietshäuser wären,  eine Unverschämtheit.

Eigentum verpflichtet. Ein Denkmal ist für die Allgemeinheit ein hohes Gut, das lohnt sich zu schützen soweit es geht.

Wie können wir uns wehren und die Baumassnahmen beginnen
lassen jetzt im Früjahr,?

Klingt ja fast,also ob man nach „Hauruck-Methode“ schon Handwerker bestellt hat ohne eine Baugenehmigung und Abstimmung mit dem Denkmalschutzbeauftragten.
Und ohne Architekten ? Das geht ja fast nicht und wäre reichlich naiv und unklug.

Das Wichtigste ist die Zufriedenheit und der absoute
Wohnkomfort, den wir unseren Mietern geben möchten, und nicht
nach der Pfeife einer Behörde tanzen müssen, c´est fou …

Die Mieter sind vielleicht froh in einem so schönen Altbau zu wohnen, der auch optisch etwas bietet ? Und moderne Haustechnik, moderner Zuschnitt der Raumaufteilung, neues Bad und Küche ist immer möglich.
Neue Fenster auch, nur werden sie eben optisch den alten angepasst sein müssen. Wobei die Größe eher nicht geändert werden darf.

Mich wundert etwas der Ansatz, man sei von dem Schreiben der Denkmalschutzbehörde überrascht worden. Ist das denn unbekannt, man besitzt ein Haus was geschützt ist ?
ist das der erste Kontakt mit der Behörde ?
Und hat man keinen Architekten, der mit Denkmalschutzauflagen vertraut ist ?

Man kann über vieles verhandeln. Nicht alles ist so möglich, wie man es offenbar anstrebt. Aber Lösungen gibts erfahrungsgemäß immer.

Ein behutsam und mit der Denkmalschutzbehörde zusammen restauriertes Gehäude ist auch wirtschaftlich mehr wert.
Der Denkmalschützer ist nicht der Gegner des Hauseigentümers. Er soll und wird ihn vielmehr unterstützen und auch ein bisschen lenken und leiten, damit das Haus in seiner wichtigen Denkmaleigenschaft für die Nachwelt erhalten bleibt.
Denkmalschutz heißt Kompromisse eingehen. Das gilt für beide Partner.

mfG
duck313

Hallo schönen guten Abend duck 313,

danke für die interessante Aufklärung, wir werden das alles an den Architekten weiterleiten, wir haben ihn schon angerufen, soll der sich damit auseinander setzen, mich bzw. uns stören diese ganzen belehrenden ,bevormundenden, pretentiösen und eingebildeten Formulierungen in dem Brief dieser Behörde, es handelt sich um unser Eigentum, das sich sehr lange im Familienbesitz befindet und dann bekommt man Vorschriften gemacht, wenn nun mal nach den Jahren grössere Bau-Massnahmen anfallen, die zum Wohle der Mieter durchgeführt werden sollen.

LG

Christiane

Nachtrag
Nochmal guten Abend,

am meisten ärgert uns die Sache mit den Fenstern in den Mansardengeschossen, weil die neuen Fenster nicht grösser sein dürfen als die alten.

LG

Christiane

Von Böcken und Gärtnern
Hi Christiane,

aber die 7i-Abschreibung nimmt man dann doch recht gerne, oder nicht?

Falls nicht: Es gibt haufenweise Leute, die sich nach so einem Schätzchen alle zehn Finger ablecken. Wenn Ihr das Teil verkauft und Euch vom Erlös irgendeine Zementschachtel kauft, könnt Ihr damit je nach Lage leicht auf zwanzig Prozent höhere Mieteinnahmen kommen - dann sind alle glücklich: Ihr habt eine satte Rendite und das denkmalgeschützte Haus hat einen Eigentümer, der es zu schätzen weiß.

In den Denkmalschutzbehörden sitzen eine Menge Architekturfreaks. Wenn die merken, dass sich jemand für sein Haus interessiert, helfen sie gerne, technische Lösungen zu finden, die mit den Belangen des Denkmalschutzes kompatibel sind. Das wenig hilfsbereite Schreiben, das Du zitierst, hat eine Vorgeschichte, von der Du nichts sagst.

Guck mal hier, was Profis mit so einem Objekt machen. Das Haus, von dem hier die Rede ist, war nach jahrzehntelanger Nutzung durch die Universität völlig am Ende; sein Wiederaufbau kostet sicherlich ein Mehrfaches vom Preis eines vergleichbaren Neubaus. Aber es gibt Leute, die das mögen - in deren Hände gehören denkmalgeschützte Objekte.

Wie Du am verlinkten Beispiel sehen kannst, lassen sich übrigens auch für spärlich belichtete Dachwohnungen Lösungen finden, wenn man mit der und nicht gegen die Behörde arbeitet.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

7 Like

Hallo,

wenn du den alten Familienbesitz nicht in seiner ganzen Pracht erhalten willst, warum besitzt du ihn dann noch?

Verkaufen, woanders neue Wohnungen hinstellen und alle sind glücklich.

Grüße
miamei

herzlichen Dank an Euch
Hallo schönen guten Morgen,

der Architekt hat eine gute Lösung gefunden, so ähnlich wie die auf dem Foto von dem Haus mit dem Mansardendach und den Schleppgauben, das auf dem link von Blumepeder, zu sehen ist (vielen Dank), so kann das Dach völlig neu gemacht werden und auch mit den grösseren Fenstern. Die Dämmung der Aussenwände kann von innen gemacht werden, sonst müsste der Stuck aussen Teil für Teil abgebaut und wieder angebaut werden, das wären Riesenkosten. Innen wird dann „entkernt“. Allein die Aufstellung des Baugerüstes kostet mehrere Tausend Euro.

LG

Christiane