Hallo schönen guten Tag auch Dir
heute haben wir einen ärgerlichen Brief von der
Denkmalschutzbehörde erhalten.
Es geht um die Restaurierung und Aus bzw. Umbaumassnahmen an
unseren Mietshäusern.
Wir möchten unseren Mietern in den Mansardenwohnungen unserer
Mietshäuser den Wohnkomfort verbessern, wie der Einbau neuer
grösserer Fenster, damit mehr Licht in die Mansardenwohnungen
fällt. Das wäre aber nicht „gestattet,“ um das „Strassenbild
nicht zu verändern“. Wie bitte?
Völlig normal, wenn Haus unter Denkmalschutz steht. Die Ansicht und äußere Gestaltung ist ein wesentliches Merkmal eines denkmalschutzwürdigen Hauses oder gar ganzer Häuserzeile oder eines Straßenzugs.
Des weiteren geht es um die Dämmung der Aussenfassaden, was
„scheinbar“ nicht gemacht werden darf.
Siehe oben, völlig normal. Wenn die Fassade z.B. durch Zierelemente wie Lisenen oder Friese, Stuckelemente gestaltet ist kann man von außen nicht alles mit Dämmung „zukleistern“.
Das widerspricht doch jeglichen Physikalischen Grundsätzen,
wenn eine Wand nicht gedämmt werden „darf“.
es darf gedämmt werden, nur nicht unter Veränderung der Fassadenansicht. Wenn überhaupt eine Dämmung sinnvoll ist(das ist im Altbau überhaupt nicht sicher, man kann woanders viel mehr sparen, weil Altbauten i.d.R. gute und dicke Wände haben !
Man kann eine bauphysikalisch einwandfreie Innendämmung machen, wenn wirtschaftlich sinnvoll(eher selten der Fall dort).
Wir werden behandelt in diesem Brief, als wenn wir nicht der
Eigentümer unserer Mietshäuser wären, eine Unverschämtheit.
Eigentum verpflichtet. Ein Denkmal ist für die Allgemeinheit ein hohes Gut, das lohnt sich zu schützen soweit es geht.
Wie können wir uns wehren und die Baumassnahmen beginnen
lassen jetzt im Früjahr,?
Klingt ja fast,also ob man nach „Hauruck-Methode“ schon Handwerker bestellt hat ohne eine Baugenehmigung und Abstimmung mit dem Denkmalschutzbeauftragten.
Und ohne Architekten ? Das geht ja fast nicht und wäre reichlich naiv und unklug.
Das Wichtigste ist die Zufriedenheit und der absoute
Wohnkomfort, den wir unseren Mietern geben möchten, und nicht
nach der Pfeife einer Behörde tanzen müssen, c´est fou …
Die Mieter sind vielleicht froh in einem so schönen Altbau zu wohnen, der auch optisch etwas bietet ? Und moderne Haustechnik, moderner Zuschnitt der Raumaufteilung, neues Bad und Küche ist immer möglich.
Neue Fenster auch, nur werden sie eben optisch den alten angepasst sein müssen. Wobei die Größe eher nicht geändert werden darf.
Mich wundert etwas der Ansatz, man sei von dem Schreiben der Denkmalschutzbehörde überrascht worden. Ist das denn unbekannt, man besitzt ein Haus was geschützt ist ?
ist das der erste Kontakt mit der Behörde ?
Und hat man keinen Architekten, der mit Denkmalschutzauflagen vertraut ist ?
Man kann über vieles verhandeln. Nicht alles ist so möglich, wie man es offenbar anstrebt. Aber Lösungen gibts erfahrungsgemäß immer.
Ein behutsam und mit der Denkmalschutzbehörde zusammen restauriertes Gehäude ist auch wirtschaftlich mehr wert.
Der Denkmalschützer ist nicht der Gegner des Hauseigentümers. Er soll und wird ihn vielmehr unterstützen und auch ein bisschen lenken und leiten, damit das Haus in seiner wichtigen Denkmaleigenschaft für die Nachwelt erhalten bleibt.
Denkmalschutz heißt Kompromisse eingehen. Das gilt für beide Partner.
mfG
duck313