Aerger mit der deutschen botschaft vermeiden

hallo,
bin in abewsenheit geschieden worden weiss aber nicht wann. hab auch kein scheidungsurteil. hab im ausland wieder geheiratet weiss aber nicht ob meine scheidung bereits registriert war. alles 15 jahre her. ich muss nun eine namenserklaerung bei der botschaft abgeben um einen reisepass fuer meine 10 jaehrige tochter zu erhalten. sollte ich eine doppelehe eingegangen sein, so werden die das in berlin beim standesamt feststellen und somit haette meine tochter nicht die meinige deutsche staatsangehoerigkeit sondern die meiner jetztigen frau da unser kind unehelich geboren wurde. kann ich dieser moeglichen situation ausweichen indem ich direkt mit der namenserklaerung bei der botschaft auch eine vaterschaftserklaerug abgebe? beide erklaerungen gibt man ja freiwillig ab und muessten somit auch von denen akzeptiert werden.
vielen dank fuer eure antworten im voraus.

Hallo,

ich würde Ihnen gerne weiterhelfen, allerdings ist das ein Gebiet von „Recht“ womit ich mich nicht auskenne. Falls sie gar keine Hilfe bekommen, schlag ich vor einen auf dieses Recht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

Viel Glück

Sorry für meine späte Antwort. war leider im Ausland und nicht techn. ausgestattet um zu antworten. ist aber auch irrelevant, weil bei deiner konkreten Antwort kann ich dir leider keinen Rat geben. Da brauchst du schon rechtl. professionelle Hilfe.

lg