Ärger mit der GEZ

Ich bin vor etwa 16 Monaten nach Mannheim gezogen und bekam etwa 2 Monate nach meinem Zuzug Post von der GEZ um Bitte meine Geräte anzumelden. Was ich jedoch ignorierte da ich der Meinung bin das hier eine Datenschutzverletzung vorliege… woher wollen die wissen daß ich hergezogen bin?

Wie dem auch sei kam eines Tages ein Vertreter von denen und Stellte einige unsinnige Fragen ich gab an einen Fernseher zu besitzen an dem lediglich eine von Zwei Spielekonsolen (N64 / Game Cube) genutzt würde und weiter nichts. Auch habe ich keinen Internetzugang dennoch verlangten sie Gebühren von mir. Aus Kulanz habe ich der Post keine beachtung geschenkt da ich bei einem Anruf denen klar gemacht habe das es Grundlegend nicht in Ordnung ist im Besitz meiner Daten zu sein. Nun droht mir der Gerichtsvollzieher von dem ich ebenfalls Post bekommen habe.

Zwar bin ich derzeit noch Hartz IV Empfänger und es steht mir auch ein Befreiungsbescheid zu aber rein aus Prinzip möchte ich es solchen Schmarozern schwer machen da die Art un Weise wie diese zu ihrem Geld kommen absolut keine Lorbeeren verdient hat. Außerdem heißt es doch „Rundfunkt gebühr“ und nicht „Wir-scheißen-uns-wegen-einem-Risiko-in-die-Hosen“ Gebühr oder?

Nach alle dem bin ich sogar dazu motiviert Juristisch vorzugehen… welche Möglichkeiten habe ich da und wie sieht ein Erfolg aus bzw dessen Wahrscheinlichkeit.

Guten Tag Sigma831016,
da habe ich aber leider gar keine guten Nachrichten für Dich, denn Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen könnte und der abGEZockt so richtig in die Hände gespielt!

Leider ist es auf grund Deines Zugeständnisses, einen Fernseher zu betreiben, so, dass die abGEZockt mit allem Recht auf ihrer Seite von Dir die entsprechenden Gebühren kassieren kann und wird (notfalls auch mit Gewalt, sprich: Gerichtsvollzieher, Verwaltungsvollstreckungsverfahren etc.)

Dein 1. Fehler war, den Schergen von der abGEZockt in Deine Bude zu lassen,
der 2. Fehler, dem gegenüber zuzugestehen, dass Du ein TV-Gerät besitzt. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob Du das FS-Gerät ausschliesslich für Deine Spielekonsole benutzt, solange die rein technische oder auch nur theoretische Möglichkeit besteht, mit diesen TV-Gerät auch reguläre Fernsehprogramme zu empfangen.

Es ist ein Irrtum auf Deiner Seite, dass auf der Seite der abGEZockt durch die Art und Weise der Datenbeschaffung, in diesem Fall, Deiner Daten (Namen, Vornamen, Wohnort und Anschrift) eine Datenschutzverletzung oder ein Datenmissbrauch erfolgt ist. Vielmehr ist die abGEZockt ganz legal an Deine Daten gekommen: Nach Deiner Anmeldung beim Mannheimer Meldeamt, K7, haben die, entsprechend der Ändervereinbarung zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag und den Datenschutzrichtlinien von BW Deine Meldedaten automatisch an die GEZ weiter gemeldet und so haben die Strassenräuber von der abGEZockt schliesslich bei Dir auf der Matte gestanden.

Du wirst wohl oder übel (und mit knirschenden Zähnen erstmal die bisherigen Gebühren an die abGEZockt bezahlen müssen - da führt gar kein Weg dran vorbei.

Allerdings rate ich Dir in soweit dringend, in den weniger sauren Apfel zu beissen und umgehend bei der ARGE MA eine Bescheinigung für die Rundfunkgebührenbereiung zu holen. Auf dieser Basis kannst Du dann einen Befreiungsantrag bei der abGEZockt stellen, so dass Du wenigstens nicht auch noch künftig bare Münze auf den Tisch legen musst.

Dein Protestprinzip gegen die abGEZockt in allen Ehren, abr dann muss man das auc h wenigstens richtig anfangen.

Also merke: 1. grundsätzlich keine Abzocker von der GEZ in Deine Wohnung lassen, da haben die nix zu suchen.
2. nie einem Abzocker von der GEZ irgend welche Auskünfte zu Rundfunk-, TV-, Internet fähige Handie-Geräte etc. geben, schon gar nicht freiwillig.

Die Typen von der abGEZockt haben nicht mehr Rechte, als ein mieser Zeitungsdrücker an Deiner Haustüre.
Sie haben keinerlei Druckmittel oder Sonderermächtigungen, die Polizei etc. zu einer Hausdurchsuchung bei Dir zu veranlassen (ein sehr beliebtes rechtswidriges Druckmittel der abGEZockt-Schergen öum Leute einzuschüchtern.

Bei der von Dir geschilderten Sachlage kann ich Dir nicht nur nicht dazu raten, es auf eine Rechtsmassnahme (Klage, Zewangsvollstreckung etc.) ankommen zu lassen, sonder muss Dir in Deinem eigenen Interesse sogar dringen davon abraten, es da darauf ankommen zu lassen, da Du im vorliegenden Falle immer der Dumme sein wirst.

Für weitere Fragen bei Problemen stehe ich Dir gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

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Hallo mit dem Hinweis du besitzt einen Fernseher, hast du die Möglichkeit angegeben - fernsehen zu können und genau darauf kommt es an. Selbst wenn der einzige Fernseher defekt in der Ecke steht muß du GEZ bezahlen, da du ja jederzeit in der Lage bist das Gerät in stand zu setzen.
Demzufolge ist die Drohnung mit dem Gerichtsvollzieher nicht von der Hand zu weisen.
An deiner Stelle würde ich mich ganz schnell drehen, denn die Forderung mußt du begleichen ganz gleich ob du Hartz iV hast oder nicht, wenn du nicht VORHER die GEZ in Kenntnis gesetzt hast.
Die Daten - ganz einfach - das Einwohnermeldeamt meldet jeden Umzug an die GEZ.
An deiner Stelle würde ich ganz schnell versuchen Frieden zu schaffen - deine rechtliche Position ist im Moment auf sehr wackeligen Füssen.
Gruss Barbara Natzschka

ich würde zahlen.

gruß, Sabine