Guten Tag Sigma831016,
da habe ich aber leider gar keine guten Nachrichten für Dich, denn Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen könnte und der abGEZockt so richtig in die Hände gespielt!
Leider ist es auf grund Deines Zugeständnisses, einen Fernseher zu betreiben, so, dass die abGEZockt mit allem Recht auf ihrer Seite von Dir die entsprechenden Gebühren kassieren kann und wird (notfalls auch mit Gewalt, sprich: Gerichtsvollzieher, Verwaltungsvollstreckungsverfahren etc.)
Dein 1. Fehler war, den Schergen von der abGEZockt in Deine Bude zu lassen,
der 2. Fehler, dem gegenüber zuzugestehen, dass Du ein TV-Gerät besitzt. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob Du das FS-Gerät ausschliesslich für Deine Spielekonsole benutzt, solange die rein technische oder auch nur theoretische Möglichkeit besteht, mit diesen TV-Gerät auch reguläre Fernsehprogramme zu empfangen.
Es ist ein Irrtum auf Deiner Seite, dass auf der Seite der abGEZockt durch die Art und Weise der Datenbeschaffung, in diesem Fall, Deiner Daten (Namen, Vornamen, Wohnort und Anschrift) eine Datenschutzverletzung oder ein Datenmissbrauch erfolgt ist. Vielmehr ist die abGEZockt ganz legal an Deine Daten gekommen: Nach Deiner Anmeldung beim Mannheimer Meldeamt, K7, haben die, entsprechend der Ändervereinbarung zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag und den Datenschutzrichtlinien von BW Deine Meldedaten automatisch an die GEZ weiter gemeldet und so haben die Strassenräuber von der abGEZockt schliesslich bei Dir auf der Matte gestanden.
Du wirst wohl oder übel (und mit knirschenden Zähnen erstmal die bisherigen Gebühren an die abGEZockt bezahlen müssen - da führt gar kein Weg dran vorbei.
Allerdings rate ich Dir in soweit dringend, in den weniger sauren Apfel zu beissen und umgehend bei der ARGE MA eine Bescheinigung für die Rundfunkgebührenbereiung zu holen. Auf dieser Basis kannst Du dann einen Befreiungsantrag bei der abGEZockt stellen, so dass Du wenigstens nicht auch noch künftig bare Münze auf den Tisch legen musst.
Dein Protestprinzip gegen die abGEZockt in allen Ehren, abr dann muss man das auc h wenigstens richtig anfangen.
Also merke: 1. grundsätzlich keine Abzocker von der GEZ in Deine Wohnung lassen, da haben die nix zu suchen.
2. nie einem Abzocker von der GEZ irgend welche Auskünfte zu Rundfunk-, TV-, Internet fähige Handie-Geräte etc. geben, schon gar nicht freiwillig.
Die Typen von der abGEZockt haben nicht mehr Rechte, als ein mieser Zeitungsdrücker an Deiner Haustüre.
Sie haben keinerlei Druckmittel oder Sonderermächtigungen, die Polizei etc. zu einer Hausdurchsuchung bei Dir zu veranlassen (ein sehr beliebtes rechtswidriges Druckmittel der abGEZockt-Schergen öum Leute einzuschüchtern.
Bei der von Dir geschilderten Sachlage kann ich Dir nicht nur nicht dazu raten, es auf eine Rechtsmassnahme (Klage, Zewangsvollstreckung etc.) ankommen zu lassen, sonder muss Dir in Deinem eigenen Interesse sogar dringen davon abraten, es da darauf ankommen zu lassen, da Du im vorliegenden Falle immer der Dumme sein wirst.
Für weitere Fragen bei Problemen stehe ich Dir gerne weiter zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
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