Ich habe ein Problem mit der Hausverwaltung. Wir haben Wohngeldabrechnung 2010 mit ca. 200,00 Guthaben erhalten. Trotzdem verlangt meine Hausverwaltung noch höhere Vorauszahlungen als im Vorjahr. Im Wirtschaftsplan 2011 wurden höhere Heiz- und Wasserkosten angerechnet. Auf meine Briefe reagieren sie nicht und telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich ausziehen sollte, wenn ich mir die Wohnung nicht leisten kann. Muss ich die höhere monatliche Zahllast bezahlen oder kann ich was dagegen tun?
Hallo,
normalerweise werden die Vorauszahlungen von der Eigentümerversammlung auf der Basis des Wirtschaftsplanes beschlossen. Dieser Wirtschaftsplan basiert nicht nur auf den Daten des Vorjahres, sondern muss auch eventuelle Preissteigerungen insbesondere bei den Heizkosten oder geplante kleinere Investitionen berücksichtigen. Eine Wohngeldanpassung dient dazu, dass das Hauskonto flüssig bleibt und größere Nachzahlungen vermieden werden. Nur in dieser Phase hätten Sie gegen die Erhöhung einsprechen und sich in der Versammlung Mehrheiten dafür suchen können.
Der Verwalter m u s s - wenn diese Anpassung nicht erfolgt - das Geld einfordern. Zuviel bezahlte Wohngelder werden im übrigen im Folgejahr ja wieder zurückerstattet.
MfG
Rheinbahnerin
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn die Hausverwaltung das mir so erklärt hätte, würde ich auch besser schlafen können.
Hallo Inessa,
mir ist nicht klar, ob es sich um ein Mietverhältnis oder ein Eigentumsverhältnis handelt.
Im Eigentum beschließen die Eigentümer über das Wohngeld und dieser Beschluss ist für alle verbindlich.
Der Verwalter setzt also nur die rechtskräftigen Beschlüsse um.
Die Kosten für Heizung und Wasser werden ja bereits im laufenden Jahr teilweise bezahlt. Wo soll das Geld herkommen?
Aus den Vorauszahlungen.
Somit sind Vorauszahlungen keine echten Vorrauszahlungen, sondern zeitnahe Abschlagszahlungen.
Das von dir geschilderte Verhalten des Verwalters ist nicht tragbar.
Der Verwalter wird von dir bezahlt und ist somit so etwas wie dein Dienstbote, dein Domestic,wer bezahlt schafft an.
Leider vergessen diese dies häufig und führen sich auf wie Eigentümer/Besitzer.
Als Eigentümer musst du das Wohngeld entsprechend bezahlen.
Die nächste Eigentümerversammlung ist das „Organ der Selbstverwaltung“ auf der du etwas dagegen tun kannst.
Wie es im Mietverhältnis ist weiß ich nicht.
Dort nennt sich das Ganze wohl Nebenkostenvorauszahlung.
MfG
uwe
Hallo Hilfesuchender,
bei den jetzigen Heizkostenpreisen ist es erlaubt den Wirtschaftsplan entsprechend zu erhöhen. Wenn Du damit nicht einverstanden warst, hättest Du bei der Mitgliederversammlung etwas sagen sollen.
In der Teilungserklärung oder im Verwaltungsvertrag ist sicherlich geregelt, dass der Wirtschaftsplan zu erfüllen ist.
200,- € Guthaben entsprechen 16,67 € monatlich. Die Mehrkosten können für das kommende Jahr höher sein und sind meines Erachtens vertretbar.
Allerdings ist die Äußerung der Hausverwaltung eine Frechheit und nicht angebracht. Bei Anfrage eines Eigentümers hat die Hausverwaltung Ihren Wirtschaftsplan zu Erläutern.
Hallo, wenn die Betriebskosten gestiegen sind, so darf der Vermieter nach einer Abrechnung eine Anpassung der Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe vornehmen, jedoch muß er die Wirtschaflichkeit mit in Betracht ziehen und kann nicht unverhältnismäßig hohe Vorauszahlungen verlangen. Es ist keine Zustimmung seitens der Mieter erforderlich. Es muß schriftlich eine Erklärung warum die Vorauszahlung angepaßt werden soll gemacht werden und dies gilt dann ab dem nächsten Monat. Nicht zulässig sind rückwirkende Erhöhungen. Wenn Sie bei der letzten Geld rausbekommen haben und das Gefühl haben es ist zuviel an Vorauszahlung, sollten Sie ja auch dieses Mal Geld zurückbekommen können. Jedoch müssen Sie zunächst, wenn es nicht unwirtschaftlich hoch angesetzt ist, die Erhöhung zahlen, mfg
Hallo,
ich kenne jetzt nicht den Wirtschaftsplan und welche Beschlüsse in der letzten Wohnungseigentümer-versammlung eine höhere Vorauszahlung rechtfertigen.
Generell ist es aber so, wurde der WP in der WEV beschlossen, so ist er rechtskräftig - sollte er nicht innerhalb von 4 Wochen beim Amtsgericht, schriftlich, angefochten worden sein.
Ein schwacher Trost ist, dass die Vorauszahlungen nicht weg sind, sondern nur eine Zeit lang woanderst.
Die Argumentation der HV, dann eben auszuziehen, ist geistlos und dumm. Hierzu gibt es sicherlich Hintergründe, die ich nicht kenne. So z.B. heizt ihr mit Öl? Die Ölpreise steigen derzeit immer noch. Strompreise erhöhen sich auch wieder um 8 - 10 %. Sind irgendwelche Sanierungsmaßnahmen geplant?
Der WP ist in die Zukunft gerichtet, eine Abrechnung kommt aus der Vergangenheit. Wir leben in der Gegenwart.
Also, Ruhe bewahren, zahlen, evtl. mal selbst eine Rechnungsprüfung verlagen und prüfen, wo denn die Gelder hinwandern und ob alles mit rechten Dingen abläuft. Ansonsten, wie bereits erwähnt, einfach bezahlen bzw. bei der WEV gegen die Erhöhung der VZ stimmen, wenn kein triftiger Grund vorliegt.
Hallo Inessa,
ich gehe mal davon aus, du Eigentümerin der Wohnung bist.
Die Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan anhand der ihr vorliegenden Informationen (z. B. Gebührenbescheide, aktuelle Kosten für Energieträger, etc.). Die errechneten Kosten können bei steigenden Preisen (aktuell: z.B. Heizöl) höher sein als die tatsächlichen im letzten Jahr.
So kann es durchaus vorkommen, dass die Wohngeldzahlung steigt, obwohl du in der letzten Abrechnung ein Guthaben hattest.
Wenn der Wirtschaftsplan in der Eigentümerversammlung beschlossen worden ist, bist du zur Zahlung verpflichtet.
Viele Grüße
MagicMa
Hallo Frau Inessa,
höhere Vorauszahlungen basieren meistens auf neue Berechnungen der gestiegenen Preise und auf Einschätzungen der Hausverwaltung. Die HV VERLANGT nicht höhere Vorauszahlungen von Ihnen, sonder die Eigentümer BESCHLIESSEN den Wirtschaftsplan. Wenn der WP beschlossen wurde haben Sie sich an die höhere Zahlung zu halten. Wie das jetzt in Ihrem Fall genau zustande gekommen ist und warum die HV den WP höher ansetzt, kann ich ohne Einsicht in die Abrechnung und den neuen WP nicht nicht sagen. Sie haben aber die Möglichkeit den WP bei Gericht, innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung, anzufechten.
MFG U. Behrend
ARCO-Immobilien & Hausverwaltung
Hallo Inessa,
da habe ich leider nun ein Problem mit der Beantwortung der Frage. Die Hausverwaltung ist eigentlich nur für die Wohnungseigentümer da und hat mit den Mietern in der Regel nichts zu tun, wenn nicht eine vertragliche Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümer und Verwaltung besteht.
Wenn bei einer Abrechnung (2010) ein Guthaben entstanden ist, kann in der Regel der Vermieter die Vorauszahlungen nicht erhöhen, wenn er nicht einen berechtigten, logischen Grund dafür hat. Wenn es einen Wirtschaftsplan gibt, den die Hausverwaltung gegenüber den Eigentümern erstellte, so ist dieser von der Eigentümerversammlung abgesegnet. Ist dies geschehen? Haben die einzelnen Posten im Wirtschaftsplan gegenüber dem Vorjahr in seinen Veränderungen die richtigen Werte? Es kann schon vorkommen, dass jemand extrem sparsam mit Energie (Wasser, Heizung) umgeht und es dadurch zu einem Guthaben kommt, während alle anderen eine Nachzahlung haben aber das ist eher die Ausnahme aber ev. auch einmal abzuklären. In diesen Fällen kann die Hausverwaltung gegenüber dem Eigentümer die errechneten Kosten ansetzen. Oft sind die HV dann nicht bereit tatsächliche geringere Verbräuche anzuerkennen. Im Verhälntnis aber von Vermieter und Mieter ist eine Vorauszahlungserhöhung eigentlich nur möglich, mit Ausnahme der bereits beschiedenen Situation, wenn es zu Nachzahlungen gekommen ist.
Da ich jetzt leider aus der Fragestellung nicht genau die entsprechende Zuordnung ersehen kann, muss ich leider etwas umständlich und auch ungenau antworten. Vielleicht könnten wir das in einer weiteren Mail nochmal abklären, denn wie gesagt eine Hausverwaltung hat in dieser Sache mit dem Mieter direkt nichts zu tun. Oder ist unter Hausverwaltung eigentlich der Eigentümer gemeint?
Vielleicht hlfts aber so schon etwas weiter.
Viele Grüße
Hubert
Hallo Inessa,
leider schreibst Du nicht ob Du Eigentümerin oder Mieterin bist - ich gehe mal von letzterem aus.
„Verhandlungspartner“ der Hausverwaltung ist der jeweilige Eigentümer. Diesem muß die Hausverwaltung auch den Wirtschaftsplan (ggf. in der Wohnungseigentümergemeinschaft) vorlegen und vor diesem rechtfertigen. Wird dieser Wirtschaftsplan von den Eigentümern genehmigt, so sind die Vorauszahlungen auch entsprechend zu leisten. Vor dem Hintergrund, daß der letzte Winter ziemlich lange gedauert hat, streng war, allgemein die Heizkosten- und Wasserpreise gestiegen sind bzw. aktuell weiter steigen und Euer Abrechnungsjahr vielleicht vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres geht (?) macht es durchaus Sinn für das Abrechnungsjahr 2011 von Anfang an mehr zu kalkulieren. In der Regel ist es nämlich einfacher monatlich etwas mehr zu bezahlen als einmalig einen „dicken“ Batzen nachzuzahlen. Die Kalkulation erfolgt besonders bei größeren Wohnanlagen übrigens immmer zunächst für die gesamte Anlage und wird dann auf die einzelne Wohnung runter gebrochen.
Die dumme Bemerkung Deiner Hausverwaltung ist allerdings in meinen Augen überflüssig. Sie hätte Dir besser die Gründe für die Erhöhung erklärt.
Herzliche Grüße
Claudia
Hallo,
wenn man das Guthaben von 200,- EUR auf einen Monat rechnet, sind dies nur 16,67 EUR.
Bei dem Wirtschaftsplan 2011 handelt es sich um kalkulierte Werte. Ihre Hausverwaltung geht davon aus, dass die Energiekosten in diesem Jahr steigen.
Siehe auch hierzu die Unruhen im Nahen Osten.
Um grosse Nachzahlungen zu vermeiden, hat ihre Hausverwaltung diesbezüglich höhere Energiekosten eingerechnet.
Ein Wirtschaftsplan ist rechtskräftig, wenn er auf der Eigentümerversammlung beschlossen und nicht innerhalb einer 4-wöchigen Frist angefochten wurde.
Diese Kalkulation ist ok.
Die Abfertigung von Ihnen bei der telefonischen Anfrage war allerdings nicht professionell.
Gruss
Verena Kunz
Hallo Inessa,
der Haushaltsplan muss auf der ETV genehmigt worden sein, d. h. die monatlichen Zahlungen sind grundsätzlich zu leisten. Allerdings halte ich die Antwort der Hausverwaltung für unangemessen. Ich persönlich würde mich deshalb mit anderen Eigentümern bzw. Bewohnern abstimmen, wie deren Vorauszahlungen sich verändert haben.
Im Zweifel gibt es die höheren Einzahlungen in der Abrechnung für 2011 wieder zurück.
Viel Erfolg wünscht
HJR
Hallo,
Ihrer Frage entnehme ich,dass Sie als Eigentümer in der Wohnung wohnen. Wenn dem so ist, dann muss die Verwaltung mit Vorlage der Jahresabrechnung eine Eigentümerversammlung einberufen, um die Abrechnung und den Wirtschatfsplan zu beschließen. Erst dann haben beide Gültigkeit. Dieser Beschluss muss den Eigentümern via Versammlungsprotokoll auch mitgeteilt werden, denn nach Zugang des Protokolls haben Sie vier Wochen Zeit um dagagen Widerspruch einzulegen. Wenn es diese Versammlung gab, der WPL beschlossen wurde,Ihnen das Protokoll zugestellt wurde und vier Wochen seit dem verstrichen sind, dann sind die Zahlungen zu leisten, wobei Sie als Eigentümmer immer das Recht haben von der Verwaltung Auskunft und sogar Akteneinsicht zu bekommen.
Hallo Inessa,
die Hausverwaltung verlangt von dir keine Vorauszahlungen, sondern die Eigentümergemeinschaft, deren Mitglied du bist.
Der Wirtschaftsplan, der für die Vorauszahlungen grundlegend ist wird von der Eigentümergemeinschaft bei der Eigentümerversammlung beschlossen. Gleichzeitig werden damit i.d.R. auch die neuen Vorauszahlungen festgesetzt. Dieser Beschluss ist dann von der Hausverwaltung umzusetzen.
Wenn du der Auffassung bist, dass die im Wirtschaftsplan berücksichtigten voraussichtlichen Kosten falsch kalkuliert sind (und somit auch die Vorauszahlungen) so sollte dies unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftsplan“ vor der Beschlussfassung diskutiert werden. Falls deine Meinung fundiert und mehrheitsfähig ist wird dies dann zu einer Änderung des Wirtschaftsplanes und der Vorauszahlungen führen.
Die Hausverwaltung wird und kann nach der Beschlussfassung an den Vorauszahlungen nichts mehr machen. Grund: Die Hausverwaltung hat Beschlüsse der Gemeinschaft umzusetzen.
Hallo! Da ich eine Verwaltung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Schweiz führe, kann ich nicht alles genau nachvollziehen. Sie schreiben von „Wirtschaftsplan 2011“, das wäre für mich ein Budget für das neue, laufende Jahr. Wenn das die Eigentümerversammlung auf Antrag der Verwaltung so beschlossen hat, dann müssen die Anteile - die somit im 2011 höher ausfallen - auch bezahlt werden. Wir haben einfach zwei jährliche Zahlung, eine erste Akontozahlung die nach Wohnungsgrösse immer gleich hoch ist und die zweite Zahlung, nach abgeschlossener Eigentümerversammlung, wo das Budget angenommen wurde. Wenn das seit Jahren so Usanz ist bei Ihnen, dann bleibt nichts anderes übrig. Die Verwaltung setzt ja nur die Beschlüsse der Eigentümer um. Wenn anfangs 2012 nicht alle geplanten Kosten eingetreten sind, dann gibts ja wieder eine Gutschrift.
Herzlichen Gruss, Hanspeter.
moin,moin
leider konnte ich nicht früher Antworten. Bin der Meinung, daß in der EG-Versammlung der Wirtsachftsplan vorgelegt und beschlossen werden muss. Im Wirtschftsplan sind alle Aufwendungen enthalten. Somit auch die erhöhte Heizkostenvorauszahlung.
mfG D Ruchhöft
NS wenn es nicht so ist, bitee eine kurze Mail Danke