Wir haben einen Hausverwalter (GmbH), der die Verwaltung unseres Hauses mit Eigentumswohnungen von einer vorherigen Verwalterin (ebenfalls GmbH - aber niemand weiss genau, ob Pleite gegangen, oder käuflich übernommen oder sonstwie die Rechtsnachfolge geregelt ist) übernommen hat und sich nun auf den Vertrag der Eigentümergemeinschaft mit dem Vorverwalter beruft, der bis Ende 2005 läuft. Die Übernahme erfolgte allerdings, bevor ich Eigentümer war. Ich bin zu Januar 2003 in die Eigentümergemeinschaft eingetreten und habe aus Unwissenheit, Zeitdruck etc. mich auf der Eigentümerversammlung nicht weiter darum gekümmert, was unser Verwalter eigentlich so macht.
Andere Eigentümer stellten 2003 allerdings schon fest, dass die Abrechnungen bzw. der Haushaltsplan schlampig/falsch waren (falsche Personenzahlen).
Nun war die Versammlung 2004, und ich hatte etwas mehr Zeit und musste feststellen, das die Abrechnung 2003 und der Haushaltsplan 2004 teilweise wieder auf falschen Personenzahlen im Hause beruht (in diesem Fall sogar zu meinen Gunsten, obwohl ich den Verwalter schriftlich rechtzeitig auf die geänderte Bewohnerzahl hingewiesen habe).
Wir hatten auf der Eigentümerversammlung 2004 einstimmig beschlossen, aufgrund dieser und auch anderer Vorkommnisse mit dem Verwalter eine Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen herbeizuführen.
Dieser lehnte ab und bot an, für 50% der noch zu erwartenden Einnahmen sofort aus dem Vertrag auszusteigen.
Das ist die Vorgeschichte ;o)
Jetzt meine Fragen:
1.) Haben wir aufgrund der wiederholt falschen Abrechnungen die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen?
Oder was berechtigt eine Eigentümergemeinschaft zur fristlosen Kündigung?
2.) Zwar handelt der Verwalter defacto als unser Verwalter, jedoch gibt es keine aktive Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu einer Vertragsgestaltung bis 2005. D.h., der neue Verwalter war einfach da, und behauptete, er sei Rechtsnachfolger des vorherigen Verwalters. Da die Eigentümergemeinschaft in solchen Sachen unerfahren ist, hat 2003 da auch keiner protestiert.
Habe ich jetzt noch einen Anspruch an den Verwalter, dass dieser sich mir gegenüber als legitimer Verwalter ausweist und dieses nachweist?
2a) Wenn ja, was kann ich machen, wenn er das nicht macht? Kann ich die monatl. Hausgeldzahlungen zurückhalten?
Vielen Dank, wenn da jemand Tipps hat, wie wir diese faulen, teuren Säcke wieder loswerden!
Grüsse
Marian