Ich habe erheblichen Ärger mit der Kasse und den Ärzten. Die Ärzte verweigern mir Heilverordnungen. Die Kasse sagt sie müssen sie ausstellen. Eine dritte Stelle (auch Krankenkasse) sagt wieder etwas anderes. An wen kann ich mich wenden um aus diesem Kuddelmuddel von Aussagen herauszufinden was denn nun wirklich stimmt.
Hallo, leider geben Sie zu wenig Information, damit man Ihnen eine fundierte Auskunft geben kann.
Gruß Gaby
Anrede und Abrede ist doch immer nett, oder?
Hallo, isis0303,
bitzte rufe im Internet „Ärzte verweigern Heilverordnung“ auf. Da gibt es mehrere Antworten. Unter anderem: suite101.de/article/rezept-fuer-physikalische …mit der Überschrift: WAS SIND HEILMITTEL.
Es ist so, dass die Ärzte von den Krankenkassen einige Heilverordnungen nicht erstattet bekommen. Das heißt, die Ärzte müssen deine Therapie bezahlen!
Viel Erfolg- Schaddie
Leider fehlen mir einige Infos.
- gesetzlich oder privat versichert
- worum handelt es sich konkret (Art und Menge der Heilverordnungen - Grund der Abweisung durch den Arzt)
MfG
Thomas H.
- gesetzlich versichert
- Verordnung für Massage. Nach zwei Hand OP`s starke Schmerzen in der HAnd. Ultraschall bezahle ich selber. Nach zehn Verordnungen sagt der Arzt er könne keine weiteren Verordnungen ausstellen. Bei der Kasse AOk sagte eine Mitarbeiterin der Arzt müsse nur bestätigen das die ANwendungen notwendig seien dann kann er sie auch weiter ausstellen ohne Ärger mit der Kasse zu bekommen. Eine Ärtin beim Beratungsdienst der Kasse meinte das er die Verordnung nicht mehr ausstellt um sein Budget zu schonen. Wie komm ich jetzt an diese Verordnung
Hallo, leider geben Sie zu wenig Information, damit man Ihnen
eine fundierte Auskunft geben kann.
Gruß Gaby
Anrede und Abrede ist doch immer nett, oder?
Hallo Gaby
hier die Informationen für eine fundierte Auskunft
Es geht um eine Verordnung für Massage. Nach zwei Hand OP`s starke Schmerzen in der Hand. Ultraschall bezahle ich selber. Nach zehn Verordnungen sagt der Arzt er könne keine weiteren Verordnungen ausstellen. Bei der Kasse AOk sagte eine Mitarbeiterin der Arzt müsse nur bestätigen das die ANwendungen notwendig seien dann kann er sie auch weiter ausstellen ohne Ärger mit der Kasse zu bekommen. Eine Ärtin beim Beratungsdienst der Kasse meinte das er die Verordnung nicht mehr ausstellt um sein Budget zu schonen. Wie komm ich jetzt an diese Verordnung
Bin gespannt auf ihre Antwort
isis
Hallo Isis,
die Kasse hat recht, der Arzt will zum Einen sein Buget schützen, die andere Sache ist, dass er nach 10 Verordnungen schriftlich der Kasse eine Begründung liefern muss, dazu haben die wenigsten Lust und vielleicht auch Zeit, so umsonst.
Zum Glück brauchst du seit Januar 2013 keine Zuzahlung zu leisten, daher hast Du freie Arztwahl, jetzt hast Du 2 Möglichkeiten:
- Du gehst zu deinem behandelnen Arzt und läßt dir eine Überweisung für einen anderen Facharzt geben (Mitbehandlung, 2. Meinung) falls er dies auch nicht tut und dir auch trotzdem keine weitere Heilmittelverordnung gibt,wegen Arztwechselandrohung,
bleibt dir der Weg zur AOK die sollen die wegen 2. Meinung einen zusätzlichen Überweisungsschein ausgeben für die gleiche Fachrichtung.
Der neue Arzt wird dir die Heilmittelverordnung wahrscheinlich geben.
Falls du deinen Arzt nicht wechseln willst, kannst du ihm nur anbieten, für die Begründung an die Kasse (immer noch ständige Schmerzen, Beweglichkeit eingschränkt usw.) das du ihm 10.- Euro für das Ausfüllen bezahlst. Wenn er das allerdings annimmt solltest du dir doch überlegen den Arzt zu wechseln.
Leider kannst du letztendlich keinen Arzt zwingen, dir Physioth. zu verordnen, alternativ bleibt dir dann nur noch Selbstzahlung.
Schönen Sonntag noch und viel Erfolg Gaby
Hallo… die Kasse hat Recht, wenn Sie sagt, dass ohne ärztliche Verordnung keine Heilmittelleistungen (z.B. Krankengymnastik) übernommen werden können. Der Arzt muß die Verordnung hingegen ausstellen, wenn er das Heilmittel für medizisch notwendig hält. Ist er der Auffassung das es sich um eine Verordnung handelt, die nicht dem Üblichen (Amtsdeutsch: Regelfall) entspricht, kann dies auf der Vorordnung mit einem Kreuzchen vermerkt werden (Verordnugn außerhalb des Regelfalls). Diese Verordnung sind dann von der Kasse zu genehmigen. Aber: viele Kassen haben hier sogar auf die Genehmigungspflicht verzichtet (z.B. meine: IKK classic.
Wenn Du auf diesem Wege nichts erreichen kannst, lege Deine Befunde bei Deiner Kasse vor und beantrage SCHRIFTLICH eine Prüfung durch den Medizischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welche Heilmittelverordnungen im Rahmen Deiner Erkrankung erforderlich sind. Der MDK erstellt dann ein Gutachten (meist nach Aktenlage… also ohne dass Du erscheinen mußt), oder zumindest eine gutachterliche Stellungnahme. Die kannst Du dann bei Deinem Arzt vorlegen. Verordnen muß nämlich weiterhin Dein Arzt (das kann und darf weder der MDK noch deine Kasse).
Gruß, Christian
Hallo,
nur über den Arzt.
Es gibt für jede Erkrankung eine festgelegte Anzahl von Anwendungen die der Arzt verordnen darf (Regelfall). Sind mehr nötig kann der Arzt das verordnen - wenn er es denn entsprechend begründet - Verordnung außerhalb des Regelfalles.
Zwingen können Sie den Arzt aber nicht dazu , das liegt im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit.
MfG
Thomas H.
Vielen Dank für deine Hilfe
Bianka
Vielen Dank für diese detailierten Angaben
Bianka