Hallo, ins Forum
Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft zu folgendem Fall geben. Hatte den Fall schon mal mit der Frage zur Rente eingesetzt, aber es gibt hier ein evtl größeres Problem…
Rüdiger A. 45 Jahre ist zur Zeit seit 5 Wochen krank geschrieben. Depression und orthopädische
Krankheiten. Der Hausarzt hat weiter Krank geschrieben und da das Krankengeld ansteht hat sich die Partnerin zur gesetzlichen KK begeben. Lohnabrechnungen beigebracht zur Ermittlung des Krankengeldes.
(Zur Info: Rpüdiger ist zur Zeit nicht in der Lage unter Menschen zu gehen)
Dem Sachbearbeiter ging es nur um eines: Auszug aus dem Gespräch: Bekommt Rüdiger Medikamente, welche?
Kann er sich vorstellen wieder demnächst in die Firma zurückzukehren?
Warum ist er nicht bei einem Facharzt?
immer so weiter…
Die Partnerin meinte, dass Rüdiger im Moment auf nicht absehbare Zeit krank ist und selbst nicht in dei Behörde kommen kann. Was denn diese Fragen sollten, die im moment keiner beantworten kann…
Er meinte, dass wäre für den medizinischen Dienst…
Frage: Kann eine kranke Person, die nicht das Haus verlassen kann, gezwungen werden zum med. Dienst zu gehen…
Ist das Verhalten von der Krankenkasse Normal?
Ich meine Rüdiger steht noch nicht mal im Leistungsbezug und es wird schon über den medizinischen Dienst geredet…
Was kann Rüdiger hier tun?
Bin für Ratschläge sehr dankbar
LG
Conny
Hallo,
Hallo, ins Forum
Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft zu folgendem Fall
geben. Hatte den Fall schon mal mit der Frage zur Rente
eingesetzt, aber es gibt hier ein evtl größeres Problem…
Rüdiger A. 45 Jahre ist zur Zeit seit 5 Wochen krank
geschrieben. Depression und orthopädische
Krankheiten. Der Hausarzt hat weiter Krank geschrieben.
Wie kann ein Hausarzt orthopädische Probleme überhaupt behandeln ?
Das gleiche gilt für Depressionen.
Hier ist eine Überweisung zu den erforderlichen Fachärzten richtig.
da das Krankengeld ansteht hat sich die Partnerin zur
gesetzlichen KK begeben. Lohnabrechnungen beigebracht zur
Ermittlung des Krankengeldes.
(Zur Info: Rpüdiger ist zur Zeit nicht in der Lage unter
Menschen zu gehen)
Wenn er nicht in der Lage ist einen Facharzt aufzusuchen,
dann wird wohl eine stationäre Behandlung sinnvoll sein.
Dem Sachbearbeiter ging es nur um eines: Auszug aus dem
Gespräch: Bekommt Rüdiger Medikamente, welche?
Kann er sich vorstellen wieder demnächst in die Firma
zurückzukehren?
Warum ist er nicht bei einem Facharzt?
immer so weiter…
Die Partnerin meinte, dass Rüdiger im Moment auf nicht
absehbare Zeit krank ist
Was die Partnerin meint - interessiert niemanden.
Ist das Verhalten von der Krankenkasse Normal?
Ich meine Rüdiger steht noch nicht mal im Leistungsbezug und
es wird schon über den medizinischen Dienst geredet…
Was nicht normal ist, ist das Verhalten von Rüdiger und seiner Partnerin.
Es hat den Anschein, dass Rüdiger gar nicht daran interessiert ist wieder gesund zu werden - dafür aber gerne demnächst Krankengeld von der Krankenkasse erhalten will.
Was kann Rüdiger hier tun?
Schnellstens sich von den richtigen Fachärzten behandeln lassen.
Gruß Merger
Frage: Kann eine kranke Person, die nicht das Haus verlassen
kann, gezwungen werden zum med. Dienst zu gehen…
Nein, dann darf er sich aber nicht wundern, wenn bestimmte Leistungen nicht mehr erfolgen.
Ist das Verhalten von der Krankenkasse Normal?
Natürlich, die KK muß doch prüfen, welche Ansprüche Rüdiger hat.
Ich meine Rüdiger steht noch nicht mal im Leistungsbezug und
es wird schon über den medizinischen Dienst geredet…
War nicht weiter oben von Krankengeld die Rede ?
Was kann Rüdiger hier tun?
Scih kooperativ verhlaten, im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Hallo,
was bedeutet, kann das Haus nicht verlassen ??
Wegen der psychischen Erkrankung oder wegen der orthopädischen Erkrankung?
Ob ein Hausarzt der geeignet Behandler für diese Kombination ist,
da habe ich auch so meine Zweifel, aber lassen wir das mal so stehen.
Tatsache ist, dass die Krankenkasse schon das Recht hat die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen, und diese Überprüfung übernimmt für die Krankenkassen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Grundsätzlich bedeutet diese Überprüfung nicht gleichzeitig, dass der Patient auch persönlich beim MDK. vorstellig werden muss. In der Praxis ist es vielmehr so, dass der
behandelnde Arzt befragt wird und dem MDK dessen Antwort und ggf. auch aktuelle Befundberichte vorgelegt werden. Wenn es der MDK für notwendig hält, wird er auch den Patienten vorladen lassen. Dieser
Vorladung sollte er schon folgen bzw. sich von seinem Arzt ein Attest geben lassen, aus dem hervorgeht, dass er das Haus nicht verlassen darf/kann und warum - dann wird der Termin verschoben, ich habe aber auch schon von MDK`s gehört, die dann einen Hausbesuch abgestattet haben (nach Anmeldung natürlich). Also, vom Grundsatz her ist das alles in Ordnung, wo es oftmals hapert ist die Art und Weise, wie so etwas umgesetzt wird. Sicher, 5 Wochen ist schon ein Zeitpunkt, gerade bei einer solchen Diagnosestellung und der Tatsache, dass keine fachärztliche Behandlung durchgeführt wird (was macht der Hausarzt gegen die psychische Erkrankung (Therapie) und was wird wegen der orthopädischen Erkrankung getan (Therapie), der nachvollziehbar ist, also nichts aussergewönliches.
Gruss
Czauderna