Versicherungen sind dazu da nicht zu leisten wenn man sie benötigt…
habe beim Beladen meines PKW’s ein anderes Kfz beschädigt.
Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Übernahme des Schadens mit folgender Begründung:
Die AGBs enthalten folgende Klausel: "Nicht vrsichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters od. Führers eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Wie eng ist der Begriff Gebrauch auszulegen? Gilt Be-/Entladen demnach als Gebrauch (mein Gefühl sagt mir das der Zweck eines Fahrzeugs in der Beförderung von Punkt A nach Punkt B liegt und Gebrauch sich damit auch nur auf Beförderung beziehen kann…)
Habe ich eine Chance wenn ich juristisch gegen meine Haftpflichtversicherung vorgehe?
(P.S.: was lernen wir daraus? Ehrlichkeit zahlt sich halt doch nicht aus…)
herzlichen Dank
/martin
Tach!
Versicherungen sind dazu da nicht zu leisten wenn man sie
benötigt…
Falsche Herangehensweise 
habe beim Beladen meines PKW’s ein anderes Kfz beschädigt.
Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Übernahme des
Schadens mit folgender Begründung:
Die AGBs enthalten folgende Klausel: "Nicht vrsichert ist die
Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters od. Führers
eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden die
durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Und damit liegt Deine Privathaftpflicht völlig richtig.
Wie eng ist der Begriff Gebrauch auszulegen? Gilt Be-/Entladen
demnach als Gebrauch (mein Gefühl sagt mir das der Zweck eines
Fahrzeugs in der Beförderung von Punkt A nach Punkt B liegt
und Gebrauch sich damit auch nur auf Beförderung beziehen
kann…)
Eindeutig: Be- und Entladen gehört zum typischen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs.
Ich hab heute früh dazu an anderer Stelle schonmal was geschrieben, hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Habe ich eine Chance wenn ich juristisch gegen meine
Haftpflichtversicherung vorgehe?
Nee, absolut null Chance. Die Bedingungen sind eindeutig.
(P.S.: was lernen wir daraus? Ehrlichkeit zahlt sich halt doch
nicht aus…)
Auch nicht ganz richtig. Daraus lernen wir, das es sich einerseits lohnt, die Bedingungen seiner Versicherungspolicen zu lesen und das man andererseits besser aufpassen sollte 
Tut mir leid für Dich, aber da dürftest Du keine Chance habe.
Gruß vom
Dicken MD.
Sorry,
aber da hat deine Versicherung recht. Be und Entladen gehören leider in Bereich der KFZ Haftpflicht.
Gruß Anno
Versicherungen sind dazu da nicht zu leisten wenn man sie
benötigt…
habe beim Beladen meines PKW’s ein anderes Kfz beschädigt.
Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Übernahme des
Schadens mit folgender Begründung:
Die AGBs enthalten folgende Klausel: "Nicht vrsichert ist die
Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters od. Führers
eines Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden die
durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Wie eng ist der Begriff Gebrauch auszulegen? Gilt Be-/Entladen
demnach als Gebrauch (mein Gefühl sagt mir das der Zweck eines
Fahrzeugs in der Beförderung von Punkt A nach Punkt B liegt
und Gebrauch sich damit auch nur auf Beförderung beziehen
kann…)
Habe ich eine Chance wenn ich juristisch gegen meine
Haftpflichtversicherung vorgehe?
(P.S.: was lernen wir daraus? Ehrlichkeit zahlt sich halt doch
nicht aus…)
herzlichen Dank
/martin
hallo Marty,
Dicker und anno hat ja schon richtig geklärt, dass die Privathaftpflicht nicht dafür aufkommen kann.
Doch wo liegt das Problem? Du bist KFZ-Haftpflichtversichert!
Klar, der SF-Rabatt sinkt bei Inanspruchnahme. Das ist aber erst die zweite Überlegung. Erst mal: hier ist eine Versicherung, die zahlt! Ob sich´s rentiert, ist dann die andere Überlegung!
Grüße
Raimund.