Im Januar 2003 wurden aufgrund meiner Scheidung die Rentenlücken geklärt. Dabei kam raus, daß ich für 1997 Rente nachzahlen müsse. Ich hatte mich diesbezüglich quer gestellt und offensichtlich ist es der BfA kürzlich zu dumm geworden und heute bekam ich einen Brief vom Hauptzollam (?), daß mir gepfändet werden soll. Innerhalb von einer Woche soll ich das Geld überweisen (es handelt sich um einen geforderten Betrag von rund 1690 Euro). Der Hammer ist, daß circa 600 Euro „Säumniszuschläge“ seit 1997 ausmachen. Wahrscheinlich hätte ich von Anfang an einen Anwalt einschalten sollen - mein Fehler. Glaubt Ihr, daß ich jetzt rechtlich noch vorgehen kann? Sollte ich den Betrag komplett überweisen und dann rückfordern. Vielleicht bringt auch ein Anruf beim „Hauptzollamt“ was? Eventuell VdK? (Habe 50% Schwerbehinderung). Den Betrag kann ich schon bezahlen, aber die Säumniszuschläge kommen mir wie Willkür vor, da die Rentenfeststellung wiegesagt erst im Jan.2003 stattfand. Was meint Ihr? Ich will keine Rechtsauskunft - über persönliche Erlebnisse und Meinungen wäre ich dankbar.
Ich denke, dass Dein Problem zu schwierig ist, um es in einem Forum dieser Art zu beantworten. Da muß ein Rentenexperte her. Am Besten ein Anwalt,der darauf spezialisiert ist.
SO einfach lässt sich dieses Problem nicht lösen
Jochen 111
Im Januar 2003 wurden aufgrund meiner Scheidung die
Rentenlücken geklärt. Dabei kam raus, daß ich für 1997 Rente
nachzahlen müsse. Ich hatte mich diesbezüglich quer gestellt
und offensichtlich ist es der BfA kürzlich zu dumm geworden
und heute bekam ich einen Brief vom Hauptzollam (?), daß mir
gepfändet werden soll. Innerhalb von einer Woche soll ich das
Geld überweisen (es handelt sich um einen geforderten Betrag
von rund 1690 Euro). Der Hammer ist, daß circa 600 Euro
„Säumniszuschläge“ seit 1997 ausmachen. Wahrscheinlich hätte
ich von Anfang an einen Anwalt einschalten sollen - mein
Fehler. Glaubt Ihr, daß ich jetzt rechtlich noch vorgehen
kann? Sollte ich den Betrag komplett überweisen und dann
rückfordern. Vielleicht bringt auch ein Anruf beim
„Hauptzollamt“ was? Eventuell VdK? (Habe 50%
Schwerbehinderung). Den Betrag kann ich schon bezahlen, aber
die Säumniszuschläge kommen mir wie Willkür vor, da die
Rentenfeststellung wiegesagt erst im Jan.2003 stattfand. Was
meint Ihr? Ich will keine Rechtsauskunft - über persönliche
Erlebnisse und Meinungen wäre ich dankbar.