Das tut jetzt echt weh :
Wer so dumm ist und solche Verträge, die sittenwidrig sind, unterschreibt - der muss auch damit leben.
Einziger Tip: Tierschutzverein einschalten !!!
Wie sollten wir ihn den sonst da raus bekommen! Mal darüber nachgedacht?!!!
Ich hätte ihn keine Sekunde länger dort gelassen…
Mein 13-jähriger Collie ist vor 4 Wochen verstorben. Ihr könnt mir glauben, dass ich volles Verständnis habe!
Aber: Wenn ich einen Hund kaufe ist er mein Eigentum (auch wenn es in Bezug auf ein Tier komisch klingt). Bei Umzug, Krankheit o.ä. Umständen sorge ich selber für ein gutes anderes Zuhause. Irgendwelche Rückgabeklauseln oder Erziehungsbedingungen sind einfach grober Unfug und dürfen kein Vertragsgegenstand sein !!!
Existiert aber nunmal ein solcher Vertrag ist man gebunden. So was darf man einfach nicht unterschreiben.
Hallo,
ihr habt den Vertrag unterschrieben (wenn ich das richtige lese) und somit die Bedingungen akzeptiert.
Einzige Chance die ich sehe, ist beim Tierschutzverein vorstellig werden und über die evtl. nicht artgerechte Trainingsmethode zu berichten.
Da könnte man dann ansetzen, dass die Vertragsabwicklung nicht korrekt ist und somit der Vertrag nicht rechtswirksam ist.
Viel Glück
LG aus Bayern
Wir mussten den Vertrag unterschreiben, sonst hätten wir ihn gar nicht wieder bekommen. Beim Tierschutzverein habe ich schon angerufen. Sollten dehnen in einer mail alles schildern und die Verträge mitschicken. Ich hoffe die können uns helfen.
Hallo Locke 30,
in unserem Lande herrscht Vertragsfreiheit. Jeder kann mit jedem einen Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen abschließen, egal welche Inhalte er hat, solange der Vertrag den guten Sitten nicht widerspricht.
Aus Deinen Ausführungen kann ich nicht konkret ersehen, ob Euer Vertrag diesen sogenannten guten Sitten widerspricht. Das ist also hier die große Frage.
Ich weiß als viele jahrzehnte lang erfahrener Hundeführer und - Trainer, daß man Hunde oftmals härter anpacken muß, als viele Menschen glauben.
Mehr kann ich zu Deinen Fragen leider nciht antworten. Das müßte man alles selbst sehen. Und selbst dann kann ein Hundefachmann als Sachverständiger vor Gericht das alles wieder ganz anders sehen und beurteilen.
Entschuldige - das ist meine Meinung.
Herzliche Grüße
Bernhard
Hallo,
wenn sie euren Hund trainiert, ist das eine bezahlte Dienstleistung. Stellt sie keine Rechnung aus und sackt das Geld so nennt man dies Schwarzarbeit.
Ich denke so jemand sollte kleine Brötchen backen, wenn es darum geht, anderen die Hölle heiß machen zu wollen.
Übrigens seit ihr im Fall der Fälle auch dran, weil egal ob Hundetrainer oder Putzfrau, muss dieser selbständig sein, als ein Gewerbe besitzen oder die Tätigkeit muss angemeldet werden.
ich würde ihr sagen, das sie sich aus eurem Leben raus halten soll. Anderfalls würde ich zum Finanzamt gehen und eine Selbstanzeige erstatten. Ihr kommt dabei dann noch gut weg - die gute Frau dann eher nicht.
Handelt sie gewerblich, dann steht es euch frei den Trainer zu wechseln. Ihre Klausel im Vertrag dürfte rechtlich keinen Bestand haben, da sie Privatverkäufer ist. Selbst Verstöße gegen Tierschutzauflagen (Hundesschule) sind zivilrechtlich von eben diesen sehr schwer durchsetzbar. Das wäre ja so, als würde ich ein Auto kaufen und der VK verpflichtet mich vertraglich dazu bestimmte reifen, von einem bestimmten Händler zu kaufen.
Das was sie vorhat (das Leben schwer machen) nennt man dann stalking. Belästigt sie euch, erstattet Anzeige. Ich würde sie ignorieren und den Kontakt abbrechen.
Die Frau hat nur soviel Macht über euch, wie ihr zulasst.
Viele Grüße
Hallo,
sorry, aber in diesem rechtlichen Metier kenne ich mich nicht aus.
Hätte nur die Idee, mit den Leuten beim Tierschutz (Leiterin Tierschutzheim) zu sprechen, möglicherweise haben die dort irgendeine weiterführende verwertbare Idee.
Ansonsten ist es eben „Zivilrecht“, dh. Rechtsanwalt beauftragen (zumindest mal eine erste Beratung) was der Vertrag hergibt oder welche Möglichkeiten euch noch bleiben.
lb. Grüsse
Ich weiss keine rechtliche Lösung.
Sprecht doch einmal mit einem örtlichen Tierschutzverein über die „Hundeerziehungsmethoden“. Vielleicht haben die Kenntnis davon. Wenn Ihr so beweisen könnt, dass diese Erziehungsmethode "tierquälerisch+ ist, oder unangebracht, könnte man sagen der 2. von Euch eingegangene Vertrag sei nichtig, weil „Sittenwidrig“.
Auch die gleiche Frage an einen Verein, welcher Hundeerziehung anbietet, könnte Euch weiterhelfen.
Viel Glück Hanspeter 2
Hallo,
grundsätzlich ist eine konkrete Antwort ohne tiefere Prüfung des Sachverhaltes nicht möglich. Dennoch würde ich sagen, dass eine Klausel des Entzuges nicht möglich ist. Analog n. §§ 302 ff BGB wäre das eine einseitige Benachteiligung, da jeder Käufer eines Hundes eigene Erziehungsmaßnahmen hat. Wenden Sie sich an den Tierschutzeverein.
Sorry, das weiß ich leider nicht. Gehört nicht zu meinen Spezialgebieten.
LG Karl