Ärger mit der Verkäuferin unseres Hundes

Wir haben vor über einem Jahr einen Welpen bei einer privaten Frau gekauft. Vor ca. einem Monat sind wir in eine neue Wohnung gezogen und seit dem macht er alles kaputt wenn er alleine ist. Wir waren so verzweifelt, dass wir schweren herzens ihn wieder zurück geben wollten zur Verkäuferin (dies würde im Kaufvertrag festgehalten, dass er zu ihr wieder zrurück gegeben werden muss). Dort mussten wir einen Rücknahmevertrag unterschreiben in dem stand:
Das wir es nicht mehr mit unserem Wohl vereinbaren können und ihn deshalb zurückgeben. Sie wird berechtigt ihn in ein gutes Familienumfeld zu vermitteln. Es werden auch keine Kosten durch den Verkauf rückerstattet.

Wir haben jedoch schnell gemerkt das dies ein riesen Fehler war und wollten ihn so schnell wie möglich zurück holen. Dies ging aber nur wenn wir jemanden finden, der einmal wärend wir arbeiten sind mit ihm gassi geht.

Im neuen Übergabevertrag steht nun:
Das unser Hund einmal am Tag in unserer Abwesenheit ausgeführt werden soll. Und das 4 Trainingseinheiten zu einem Preis von 60,00 € durchgeführt werden sollen. Bei Zuwiederhandlungen ist Sie berechtigt den Hund zu sich wieder zu holen.

Eine dieser Trainingseinheiten haben wir schon durchgeführt und zum erschrecken festgestellt das Sie sehr agressiv unserem Hund etwas beibringen will. Dazu gehörten ruckhaftes zerren am Geschirr, ihn über den Boden schleifen, ihn anschreien und gewaltsames ziehen am Fell.

Wir wissen das wir damit einen riesen Fehler gemacht haben. Also bitte ich euch, keine Vorwürfe hierzu zu schreiben.

Unsere Frage wäre jetzt, darf Sie uns vorschreiben das wir bei ihr Trainingseinheiten durchführen müssen? Und wenn wir nicht ihr entsprechend uns Verhalten, das Sie uns unseren Hund wieder wegnehmen darf?
Wir sind momentan echt verzweifelt und deshalb bitte ich hier umhilfe.

Die Vereinbarungen werden wohl gültig sein. Die Art und Weise, wie dieses Training durchgeführt wird, ist sicher bedenklich. Ob man da etwas unternehmen kann, weiß ich leider nicht.

Ich würde wahrscheinlich die Einheiten durchstehen und dann den Hund professionell erziehen lassen.

Friede7

Ja aber darf Sie auch einfach Geld dafür verlangen?
Dann sind wir also ein lebenlang an diese Frau gebunden und Sie kann einfach wenn sie meint wir machen etwas falsch uns unseren Hund wieder wegnehmen?

Hallo,

Hund privat gekauft und so ein gewerblich anmutender Vertrag?

Weg nehmen kann sie den Hund so einfach nicht. Da müßte sie zivilrechtlich klagen .

Wer erteilt denn die Trainingseinheiten? Etwa die Verkäuferin gegen Geld. Auch dies scheint mir in gewerblicher Absicht.
Fordere sie doch mal auf, darüber eine Rechnung aus zu stellen.
Wenn sie das nicht möchte, würde ich aber unverzüglich davon Abstand nehmen, da dies dann Schwarzarbeit ist und du dann auch Probleme bekommen könntest.

Den Hund kann sie nur auf dem Klageweg zurück fordern.
Mit der Entrichtung des Kaufpreises ist das euer Eigentum und ob dieser Rücknahmevertrtag rechtens war, würde ich vom Fachmann prüfen lassen.

Ich würde jeglichen Kontakt abbrechen und für diese Person auch nicht mehr erreichbar sein und abwarten, was dann kommt. Den Hund an der Tür entreißen, kann sie nicht, da sie sich dann strafbar machen würde, da ihr ja hoffentlich einen ordentlichen Kaufvertrag besitzt und der Hund auf euren Namen gechipt wurde, sowie bei der Stadt gemeldet wurde.

Nimmt sie euch euren Besitz weg, ist dies Diebstahl.
Also locker sehen und nicht einschüchtern lassen.

Ist sicher so ein hobbymäßiger Hundevermehrer?
Hund ohne Papiere gekauft? Wenigstens geimpft und gechipt?

Solche Rücknahmevertrag stellen gern Tierschutzvereine aus und selbst die haben Probleme mit der Umsetzung, bzw. Recht zu bekommen, da man nunmal beim Kauf Eigentum erworben hat.

Grüße

Wieso „ein Leben lang“? Ich denke, es geht darum 4 Trainingseinheiten zu absolvieren. Und wie sollte die Verkäuferin Sie kontrollieren können? Die konnte ja nur wieder Geld verlangen, weil Sie den Hund zurückgegeben haben.

Die rechtliche Frage dahinter kann ich leider nicht beantworten.

Friede7

Ja die Verkäuferin würde uns trainieren. Sie macht wohl grade so einen Hundebegleitschein und ihre Mutter soll wohl mal Züchterin gewesen sein. Doch den Hund haben wir mit Papiere bekommen.
Aber selbst wenn sie klagen würde, hätte sie ja gar keinen Grund dazu da wir deutlich besser mit ihm umgehen als sie.
Das Problem ist noch, dass nur wir erstmal ein Dokument von dem neuen Übergabevertrag haben und sie deswegen unsere neue Adresse haben wollte. Jetzt weiß Sie also wo wir wohnen.
Sie hat uns auch deutlich gemacht das wenn wir uns nicht an ihre Vorgaben halten sie uns das Leben zur Hölle macht. Diese Frau ist unberechenbar.

Ja unser Hund wurde auf unseren Namen gechipt, sowie bei der Stadt gemeldet und versichert.

Glücklicherweise hat sie da nicht so aufgepasst beim schreiben und hat nur 4 TE zu einem Preis von 60 € geschrieben.

Na weil sie ja auch schreibt :
Bei Zuwiederhandlungen ist sie berechtigt den Hund jederzeit zu sich zurückzuholen.

Wie gesagt, die rechtliche Situation kann ich hier nicht beurteilen. Ich denke aber, daß es nicht möglich sein wird, Ihr Verhalten zu kontrollieren.

Friede7

Steht in dem Vertrag expliziet, daß die 4 TE bei ihr zu nehmen sind ??
Wenn nicht, dann anderen Hundetrainer aufsuchen und dort die 4 TE bescheinigen lassen und diese Bescheinigung an die Verkäuferin schicken.

Eine dieser TE auf Video aufnehmen mit der Begründung „damit wir nachsehen können, was wir wann tun müssen“ und bei Drohungen der Verkäuferin selber mit einer Anzeige wegen Tierquälerei drohen…ggf. diese Aufnahmen dem Verband der Hundezüchter (müßte auf den Papieren des Hundes stehen) zukommen lassen.

Ich glaube wir werden doch einfach mal einen Anwalt aufsuchen müssen.
Aber das mit dem Video ist eine gute Idee.

Vielen Dank

Folgender Vergleich (da Hunde in Deutschland vor dem Gesetz als Sache gelten): Du kaufst Dir ein Auto, vereinbarst mit dem Händler, das Auto wieder zurück geben zu können, wenn es nicht mehr in Deine Lebenssituation paßt (weil vielleicht zu kostenintensiv…). Es würden hierbei keine weiteren Kosten entstehen. Nach einem Jahr in einer geschlossenen Garage ziehst Du um und das Auto steht ab sofort in einem Carport. Schnell stellen sich Mängel ein und Du gibst das Auto schweren Herzens zurück zum Händler. Kurz danach bereust Du dies und willst es wieder zurück haben. Der Händler sagt nun: Sie können das Auto wieder bekommen, aber nur unter folgender Bedingung: Es muß sich Jemand finden, der das Auto jeden Tag einmal bewegt und Du mußt an 4 WEden hintereinander zum Check in die Werkstatt fahren, was Dich dann 100€ kostet.
Würdest Du diesen Vertrag als legal ansehen?

LG, Katja

Guten Tag,

diese Verträge sind sittenwidrig ! Ein Hundeverein kann Dir bei der Erziehung Deines Hundes helfen und der kostet nur einen Bruchteil und zwar im Jahr. Je nach Rasse gibt es unzählige Vereine. Besteh auf Dein Eigentum und lass Dir durch einen Verein bei der Erziehung helfen. Eine Rechtschutzversicherung ( falls vorhanden) kann Dir auch Anwälte empfehlen ( in Deiner Nähe) die Dir weiter helfen können. Da diese Verträge aber einseitiges Nutzungsrecht ohne Eigentumsrecht darstellen, sind die , wie gesagt sittenwidrig.

lg

der Hundepapa

Trotzdem vielen Dank.

Nein würde ich nicht.

Ich habe mich jetzt mit einem Tierschutzverein in Verbindung gesetzt. Dehnen habe ich den kompletten Fall geschildert und die Verträge geschickt. Sie meinten das sie einen Anwalt haben der sich diese mal durchlesen wird.
Wir sind auch schon seitdem wir ihn haben bei der Hundeschule, müssen diesen jedoch wechseln da dieser uns einfach nicht weiterhilft.

Vielen Dank für die Hilfe.

Daß ihr den kleinen Kerl nicht so lange alleine lassen könnt muß Euch klar sein,das müßt Ihr langsam mit Ihm trainieren,erst viertel Stunden ,dann halbe Stunden usw. es dauert einige Zeit und mit Leckerchen belohnen,keinerlei Zwang ausüben.
Zeigt diese dubiose möchtegerne Trainerin beim Tierschutz an.Geld darf diese Frau überhaupt nicht verlangen für diese seltsamen rüden Methoden.
Noch ein Rat,geht mal ins Internet unter vivatier@at da könnt Ihr Euch Ratschläge von anderen Hundebesitzern holen.
Also nichts bezahlen und an Tierschutzverein wenden und Anzeige machen,denn dieser Frau muß man zeigen wo es lang geht,Vertrag hin und her.
MfG

Sorry, aber darauf kann ich nicht antworten, weil diese Art der Rechtslage nicht kenne!

Gruß Andreas

Hallo

lass Dir mal meinen Vorschlag mit einem Verein durch den Kopf gehen! Ist viel billiger als eine Hundeschule ( ich weis das hab selber eine !)
Und viele Menschen dort haben auch viel Wissen.
Nicht den Kopf hängen lassen !!
lg
der Hundepapa

Ja das werden wir uns mal überlegen und uns etwas suchen aber danke für den Tipp :smile:

Ja das haben wir schon in der neuen Wohnung auch wieder gemacht aber werden es wohl nochmal machen müssen.

Ich bin mal gespannt was der Tierschutzverein dazu sagt und die Internetseite werde ich mir auch mal anschauen.
Vielen Dank