hallo,
folgendes problem. letzte woche ist wasser aus der heizung ausgetreten.
nun war der versicherungsvertreter da und begutachtete den schaden.
jetzt teilte er uns mit, daß die versicherung nur einen teil der kosten ersetzen wolle.
dabei handelt es sich um ein wohnzimmer, was aus 2 räumen besteht. diese können aber nicht durch eine tür getrennt, sondern die tür wurde vor einigen jahren rausgenommen und der ehemalige türrahmen wurde durch holz verkleidet.
in meinen augen handelt es sich dadurch um einen raum, in dem auch der identische teppichboden verlegt ist.
weiterhin beruft sich die versicherung darauf, daß der VN bei einem gespräch geäußert habe, den teppichboden demnächst eh erneuern zu lassen.
aber das liegt doch in der entscheidungsgewalt des vn, wann er diese tun möchte…unabhängig von dem schaden…oder sehe ich das falsch??
2 brücken (also teppiche, die im raum liegen) sind ebenfalls beschädigt. wer kommt dafür auf. die eigene hausratversicherung. dort besteht aber ja dann die gefahr, daß wegen des schadens diese von der versicherung gekündigt wird.
hatte jemand schon einen ähnlichen fall? und wie ist dieser ausgegangen?
grüße aus lm
jürgen
folgendes problem. letzte woche ist wasser aus der heizung
ausgetreten.
Gemietetes Objekt oder Eigentum ?
jetzt teilte er uns mit, daß die versicherung nur einen teil
der kosten ersetzen wolle.
Das geht nicht. Entweder es wird reguliert oder nicht.
in meinen augen handelt es sich dadurch um einen raum, in dem
auch der identische teppichboden verlegt ist.
Es wäre hilfreich, wenn Du den Schaden, der entstanden ist, schilderst.
2 brücken (also teppiche, die im raum liegen) sind ebenfalls
beschädigt. wer kommt dafür auf. die eigene
hausratversicherung.
Ja. aber was heißt beschädigt ? Müssen die brücken gereinigt werden oder sind sie unbrauchbar ?
wegen des schadens diese von der versicherung gekündigt wird.
Das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall besteht nicht nur für den VN, der diesen gerne nutzt, sondern auch für den VR. Sollte das Euer erster Schaden sein, müßt Ihr keine Kündigung fürchten.
hatte jemand schon einen ähnlichen fall? und wie ist dieser
ausgegangen?
Klar, regelmäßig. Die werden ordentlich reguliert, allerdings muß ich manchmal die Vorstellungen des VN etwas korrigieren.
Also deine Brücken werden von der Hausratversicherung reguliert. Das die sofort kündigen würde ich jetzt mal als quatsch bezeichnen, es sei denn du hattest in den letzten (5) Jahren übermässig viele Schäden.
Den Teppichboden übernimmt die Wohngebäudeversicherung, allerdings verstehe ich das/dein Problem nicht so ganz. Was hat das mit den Zimmern und der Tür zu tun. Wenn der Holzrahmen der Tür durch Wasser verzogen/aufgeweicht wurde ist dies regulierungspflichtig. Ansonsten ist grundsätzlich der Teil des Teppichs zu ersetzen der betroffen ist. Wenn der eh schon vorher aussah wie sau, dann sollte der VN auch nicht erwarten dass er einen neuen Teppich bekommt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nachtrag…
Also deine Brücken werden von der Hausratversicherung
reguliert. Das die sofort kündigen würde ich jetzt mal als
quatsch bezeichnen, es sei denn du hattest in den letzten (5)
Jahren übermässig viele Schäden.Den Teppichboden übernimmt die Wohngebäudeversicherung,
allerdings verstehe ich das/dein Problem nicht so ganz. Was
hat das mit den Zimmern und der Tür zu tun. Wenn der
Holzrahmen der Tür durch Wasser verzogen/aufgeweicht wurde ist
dies regulierungspflichtig. Ansonsten ist grundsätzlich der
Teil des Teppichs zu ersetzen der betroffen ist. Wenn der eh
schon vorher aussah wie sau, dann sollte der VN auch nicht
erwarten dass er einen neuen Teppich bekommt.
Muss mich hier korrigeren: Ich meinte dass der VN nicht erwarten soll, dass er einen komplett neuen Teppich für eine horrende Summe bekommt.
Hallo,
Ergänzend zu dem bereits gesagten kann noch erwähnt werden, dass die Frage, ob die Sachen neu oder unter Abzug neu zu alt (=Zeitwert) zu ersetzen sind, eine Frage der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und des Versicherungsscheins ist. Da solltest du mal einen Blick reinwerfen.
Ob durch das Herausnehmen einer Tür zwei Zimmer automatisch die Eigenschaft eines Zimmers bekommen, möchte ich heftigst bezweifeln. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass der VN eine Schadensminderungspflicht hat und daher selbst verpflichtet ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten, auch bei der Regulierung.
Gruß Holger
Hallo Holger,
dass die Frage, ob die Sachen neu oder unter Abzug neu zu alt
(=Zeitwert) zu ersetzen sind, eine Frage der zugrundeliegenden
Hausrat und Wohngebäude und Zeitwert ? Die Versicherungsbedingungen enthalten doch schon seit Anno Muff gleitenden Neuwert. Hast Du noch Verträge mit Alt-für-Neu-Abzug gesehen ? Ich nicht.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
bei unserem ziemlich überalterten Bestand ist das keine Seltenheit. Und die entsprechenden Kunden sind oft auch schwer von der Notwendigkeit einer Anpassung zu überzeugen.
Gruß Holger