Hey,
ich habe folgendes Problem. Freunde und ich haben via Facebook einen Aufruf gemacht in unserer Diskothek feiern zu kommen und das wir nicht mehr bei wem anderen sind, weil er uns abgezockt hat und wir uns nicht weiter verarschen lassen wollen.
Nun ist dieser zu einem Anwalt gegangen und hat ihm das Problem geschildert worauf hin jeder meiner Freunde und ich (insgesamt 5 Personen) ein „DUDU“ Schreiben bekommen haben, in dem steht, wenn wir wiederholt den Mandanten schädigen empfiehlt der Anwalt dem Mandanten gerichtliche Schritte einzuleiten.
Seit diesem schreiben haben wir NIE wieder irgendetwas geschrieben oder gesagt und jetzt kommt das eigentlich Problem.
Jeder von uns hat eine Rechung über 900 € erhalten von dem Anwalt, die wir zahlen sollen.
Nun ist die Frage müssen wir diesen Anwalt bezahlen, obwohl nicht WIR seine Dienste in Anspruch genommen haben oder der eigentliche Mandant? Es ist ein ganz normales Schreiben gewesen, nichts vom Gericht oder sonstiges, einfach ein Schreiben. als ob ich den Anwalt in Anspruch genommen habe.
Antwort auf Deine Anfrage :Wenn die Rechnung über die zu zahlende Summe auf einem Kopfbogen der Rechtsanwaltskanzlei geschrieben ist,ohne Aktenzeichenvermerk vom zuständigen Gericht und auch im Text nicht zu erkennen ist,dass das Gericht bereits einen Verwaltungsaufwand hatte,brauchst Du die Rechnung nicht bezahlen.Denn der Rechtsanwalt hatte von Dir bzw.euch kein Mandat sondern von dem,der sich durch Euern Veranstalterwechsel geschäftlich betrogen fühlte.Der aber könnte sich bestenfalls auf Gewonheitsrecht bzw.bisherige mündliche Dienstleistungsverträge vergangener Zeiten berufen.Müsste Euch dann aber für den o.g.Fall einen mündliche Vertrag nachweisen .
Was ihr eurerseits machen könntet,wäre von dem o.g.Rechtsanwalt eine genaue Aufschlüsselung und gesetzliche Begründung der geforderten Summe zu fordern.Da ihr euch ansonsten bei weiteren Forderungen dieser Art rechtliche Schritte vorbehaltet.Du wirst sehen…dann ist Ruhe.
Viel Erfolg,viele Grüße Wolfgang
Klingt in der Gesamtschau nach einem Abmahnschreiben vom Anwalt. Gibt’s häufig bei den ganzen illegalen Downloadsachen, da schreibt ein Anwalt ein, wie sagtest Du, „DUDU“-Schreiben und verlangt eine Erklärung, das man das nie wieder macht (andernfalls gibt’s erneut Post vom Anwalt). Dafür verlangt der Anwalt dann Geld, auch wenn man ihn nicht selbst beauftragt hat, sondern jemand anderes (der durch den Download Geschädigte).
Da bei einem Rechtsstreit der Verlierer sämtliche Kosten zu tragen hat (Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Parteien - sofern beide einen Anwalt haben) - reicht diese Abmahnung vulgo „Drohung“ oft schon aus, dass Abgemahnte zahlen.
Ich fang nochmal neu an - ohne genau das Problem zu kennen, ist eine Hilfestellung nicht möglich.
Leitfragen:
Wer wirft wem etwas vor?
Was war nicht rechtmäßig?
Liegen Verstöße gegen Vereinbarungen oder Gesetze vor?
Nur wenn ich mit meinen Freunden beschließe ein Lokal gemeinsam aufzusuchen passiert erst mal gar nix und ein Rechtsanwalt kann mir täglich eine Grußkarte schicken, im Winter ist es kalt und der Kamin muss geheizt werden…
Hallo kleinesfeuer,
das kommt ganz darauf an. Um die Situation besser beurteilen zu können, wären noch einige Informationen notwendig. Ganz gut wäre es auch, das entsprechende Schreiben zu kennen. Bitte lasse es mir doch mal an [email protected] zukommen. Habt ihr irgendwie reagiert? Habt ihr eine Unterlassungserklärung abgegeben? Was genau habt ihr behauptet? Könnt ihr beweisen, dass eure Behauptungen zutreffen?
Beste Grüße
Michael
Hey kleinesfeuer,
sorry, wirklich genau kann ich Dir da nicht weiterhelfen.
aus dem bauch heraus würde ich sagen, dass ihr nicht zahlen müsst. aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.
am einfachsten fragst Du mal bei einer Öffentlichen Rechtsauskunft bei Dir in der Stadt nach. das kostet meist um die 10 euro, das ist definitiv weniger als 900€. lohnt sich also.
Es sieht für mich danach aus als haben du und deine Freunde durch den Aufruf im Internet gegen §3 Abs.1 IVm. §4 Nr.8 UWG (=Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen. Dieser besagt unter anderem, dass man über Mitbewerber keine Tatsachen behaupten oder verbreiten darf, die den Betrieb seines Unternehmens oder den Betrieb seines Inhabers schädigen, es sei denn, diese Tatsachen sind nicht erweislich wahr.
Dazu müsste euer Bekannter aber Mitbwerber sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, betreibt ihr auf beiden Seiten eine Discothek, sodass hier ein Mitbewerberverhältnis vorliegen müsste.
In einem solchen Fall kann der Geschädigte einen Anwalt aufsuchen. Der Anwalt gibt euch die Möglichkeit mit einer sogenannten „Abmahnung“ die Schädigung zu unterlassen.
Dies ist bei euch meiner Ansicht nach geschehen.
Für seine aus der Rechtsgutverletzung resultierenden Aufwendungen und Anwaltskosten kann euer Bekannter auch ohne gerichtliches Urteil den Schaden ersetzt verlangen.
Das verlangt er nun von euch mit der Summe von 900 Euro.
Insofern scheint alles für mich seine Richtigkeit zu haben.
Die Summe ist meiner Erfahrung nach auch nicht zu hoch. Wenn ich mich recht erinnere beliefen sich Abmahnkosten in der Regel bei ca. 5000 Euro. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine festgelegte Summe!
Deshalb würde ich dir raten einen Anwalt aufzusuchen, damit dieser mit dem Anwalt deines Bekannten verhandelt. Oft lässt sich die Summe noch verringern.
Ich hoffe ich habe dein Anliegen richtig interpretiert und ich konnte deine Fragen beantworten.