Ärger mit einem Inkassounternehmen

Grüsse

Angenommen eine Person A hatte ein Onlineabo über 13,49€ alle 3 Monate.

1x wurde nicht Bezahlt (der Grund war das die Premiummitgliedschaft nicht mehr bestand)

2 Wochen nach nichtzahlung bekam die Person eine Mahnung über 50€ mit der Androhung weiterer Schritte sollte nicht vollständig bezahlt werden.

Die Person suchte bereits damals Rat in diesem Forum und ihr wurde mitgeteilt das die Höhe der Gebühren wohl vor keinem Richter bestand haben dürfte und die Person den Betrag + eine kleine Angemessene Gebühr bezahlen solle.

Da die Person weiteren Ärger vermeiden wollte erklärte sie sich Bereit die 13,49 zu Bezahlen + 5€ als angemessene Gebühr.

Dem Inkassounternehmen wurde mitgeteilt das die Forderung über 50€ als nicht Rechtens angesehen wird und lediglich die 18,49€(s.o.) bezahlt werden.

Heute erhielt die Person allerdings einen weiteren Brief des Inkassounternehmens.
Das Unternehmen hat die 18,49€ einfach von den geforderten 50€ Abgezogen; nochmals Zinsen draufgeschlagen und fordert von mit Frist zum 15.01.10 nochmals 37€.

Was ist hier zu tun?

Muss man sich nun ewig mit diesen Leuten herrumschlagen? (Einschreiben sind auch Teuer, da „normale“ Briefe diese Firmen ja meist nicht „erreichen“)

Es wurden weitere Schritte angedroht sollte die Person den Betrag nicht bis zu Frist vollständig bezahlen.

Ist die Person wirklich in „Gefahr“ oder sind derartige Gebühren wirklich nicht zulässig?

(Die Person möchte die 37€ nicht Bezahlen da sie 1. über wenig Einkommen verfügt und sich 2. „über den Tisch gezogen“ fühlt)

Danke

Hallo!

Die Person suchte bereits damals Rat in diesem Forum und ihr
wurde mitgeteilt das die Höhe der Gebühren wohl vor keinem
Richter bestand haben dürfte und die Person den Betrag + eine
kleine Angemessene Gebühr bezahlen solle.

Zum Glück ein fiktiver Fall, sonst wär’s ja peinlich. Richtig ist: Die Schadensminderungspflicht führt dazu, dass die Inkassobüros nicht mehr Kosten verursachen dürfen, als durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wären. In Deinem geschilderten Fall dürfte ein Anwalt für das Mahnschreiben eine Geschäftsgebühr in Höhe von EUR 32,50 und eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR 6,50 geltend machen, insgeamt also EUR 39,-. Zusammen mit den EUR 13,49 ist man dann bei angemessenen EUR 52,49.

Man muss also wirklich eine derart hohe Gebühr bezahlen?

Gibt es keine Fristen die eingehalten werden müssen oder kann gleich jeder dem man ein paar Euro schultet einen Anwalt/Inkasso beauftragen und so aus 14€ nach 2 Wochen 50 machen?

Seriöse Unternehmen verlangen (wenn es Probleme mit einer Zahlung gibt) lediglich Gebühren unter 5€

Man muss also wirklich eine derart hohe Gebühr bezahlen?

Sieht so aus.

Gibt es keine Fristen die eingehalten werden müssen

Nein. Wer etwas zahlen muss, muss es bei Fälligkeit bezahlen.

oder kann
gleich jeder dem man ein paar Euro schultet einen
Anwalt/Inkasso beauftragen und so aus 14€ nach 2 Wochen 50
machen?

Voraussetzung ist Verzug, und der setzt regelmäßig eine Mahnung voraus. Der Schuldner hat also wahrlich genug Zeit (so gesehen gibt es fast doch so etwas wie eine Frist). Das Geld, das über die ursprüngliche Forderung hinausgeht, ist übrigens Schadensersatz. Damit wird, wie der Name sagt, nur der entstandene Schaden entsetzt. Gewinn macht das Unternehmen damit nicht.

Seriöse Unternehmen verlangen (wenn es Probleme mit einer
Zahlung gibt) lediglich Gebühren unter 5€

Das stimmt zwar nicht, ist aber auch rechtlich irrelevant.

Ich habe übrigens mal im Archiv nachgesehen. Derjenige, der dir diese Antwort gegeben hat, ist mittlerweile gesperrt. Tut mir echt ein bisschen Leid, dass ich das seinerzeit nicht gesehen habe, ich hätte dich sofort darauf hingewiesen, dass die Antwort falsch war. Leider kann ich nicht immer alles sehen und die anderen Juristen hier natürlich auch nicht.

Ein kleines Sorry von
Levay

Ok ich danke euch für eure Antworten.

sorry, daß ich hier mal nachfrage: eine seriöser Zeitschriftenvertrieb scheint das aber nicht gerade zu sein (Drückerkolonne?) Ich würde mal ein wenig google bemühen um mehr über deren Machenschaften zu erfahren, wie die vorgehen, ob die überhaupt klagen. Wenn jemand mit mir so umspringen würde, würde ich dort sofort jedes Abo kündigen und nie wieder etwas bestellen! Es sollte einfach selbstverständlich sein, daß man einen säumigen Zahler zumindest 1x erinnert oder mahnt, auch wenn man dies lt. Gesetz nicht unbedingt muß.
So falsch fand ich die Meinung des gesperrten Users gar nicht, überhöhte Gebühren haben vor Bericht keinen Bestand, soweit richtig. Daß es in diesem Fall jedoch zufällig gerade nicht die Gebührenhöhe eines alternativ einzuschaltenden Anwaltes überschritt, war wohl ein Mißverständnis.
Ob dann jemand tatsächlich wegen 13 Euro klagt (kostet dann zusätzlich zu den 13 Euro 164,25 Euro + Zinsen ohne eigenen Anwalt, wenn ich richtig liege?), ist die andere Frage. Es soll durchaus solche Menschen geben, aber rechnen Sie sich dann mal Ihren Stundenlohn aus…

Hallo,

sorry, daß ich hier mal nachfrage: eine seriöser
Zeitschriftenvertrieb scheint das aber nicht gerade zu sein
(Drückerkolonne?)

So? Woraus schließt Du das denn? Daraus, dass da jemand verlangt, eine vertragliche Übereinkunft auch tatsächlich zu erfüllen? Das auch zu bezahlen, was man bekommen hat? Wahrlich eine Frechheit, sowas machen ausschließlich Drückerkolonnen, das weiß doch jeder!

Ich würde mal ein wenig google bemühen um
mehr über deren Machenschaften zu erfahren, wie die vorgehen,
ob die überhaupt klagen.

Inwiefern ist das denn wohl hilfreich? Wenn jemand mehrfach nicht geklagt hat, wird er das auch dann nicht tun, wenn er völlig im Recht ist? Und wenn er es dann doch tut, übernimmst Du dann die Kosten?

Wenn jemand mit mir so umspringen
würde, würde ich dort sofort jedes Abo kündigen und nie wieder
etwas bestellen!

Umgesprungen ist der Fragesteller! Er hat etwas bekommen und nicht bezahlt!

Es sollte einfach selbstverständlich sein,
daß man einen säumigen Zahler zumindest 1x erinnert oder
mahnt, auch wenn man dies lt. Gesetz nicht unbedingt muß.

Blödsinn!

So falsch fand ich die Meinung des gesperrten Users gar nicht,
überhöhte Gebühren haben vor Bericht keinen Bestand, soweit
richtig. Daß es in diesem Fall jedoch zufällig gerade nicht
die Gebührenhöhe eines alternativ einzuschaltenden Anwaltes
überschritt, war wohl ein Mißverständnis.

Ah so. Es ist natürlich ein Misverständnis, dass sich jemand so verhält, wie es Deinem Vorurteil nicht entspricht.

Ob dann jemand tatsächlich wegen 13 Euro klagt (kostet dann
zusätzlich zu den 13 Euro 164,25 Euro + Zinsen ohne eigenen
Anwalt, wenn ich richtig liege?), ist die andere Frage. Es
soll durchaus solche Menschen geben, aber rechnen Sie sich
dann mal Ihren Stundenlohn aus…

Genau. Auf solche Beträge verzichtet man einfach.
Fragt sich, warum dfer Kaufmann an der Ecke eigentlich überhautp Artikel im Angebot hat, die weniger als 13Euro kosten. Die müsste er doch immer verschenken, die sind doch eh’ nichts wert.

Mann, mann, mann!
Vielleicht solltest Du doch erst denken und dann schreiben. Dann käme vielleicht nicht ganz so viel Stuß dabei raus.
Gruß
loderunner

oh je, hier wird aber gleich jemand richtig ausfallend… nirgends stand, daß er nicht zahlen will. Er hat dies bereits gemacht, umgehend, nachdem ihm der Fehler bewußt wurde.
Haben Sie noch nie einen Fehler gemacht? Haben Ihre Geschäftspartner dann auch gleich so überzogen regiert? Die Frechheit lag seitens der Abofirma, ohne Erinnerung/ Mahnung absurd überzogene Gebühren zu generieren. Und darauf kam es im vorliegenden Fall offenbar an. Jeder andere seriöse Geschäftspartner hätte zuvor gemahnt. Zumindest habe ich ein solches Geschäftsgebahren bisher noch nicht erlebt. Und wenn doch - stieße es bei mir garantiert auf taube Ohren!

Inwiefern ist das denn wohl hilfreich? Wenn jemand mehrfach
nicht geklagt hat, wird er das auch dann nicht tun, wenn er
völlig im Recht ist?

Vermutlich ja, denn er ist vielleicht in der Lage, Aufwand/ Nutzen richtig abzuwägen. Er hat ja sein Geld bereits. Wenn er trotzdem klagt, geht es ihm nur um eines: Gebühren erzeugen! Dann würde ich ihm so viele Steine wie möglich in den Weg legen…

Und wenn er es dann doch tut, übernimmst
Du dann die Kosten?

Warum sollte ich die Kosten übernehmen? Jeder muß selbst abwägen, was er tut.

Umgesprungen ist der Fragesteller! Er hat etwas bekommen und
nicht bezahlt!

Er hat bereits bezahlt! Erst lesen! Wenn er trotz Mahnung nicht bezahlt hätte, würde ich die Vorgehensweise akzeptieren.

Es sollte einfach selbstverständlich sein,
daß man einen säumigen Zahler zumindest 1x erinnert oder
mahnt, auch wenn man dies lt. Gesetz nicht unbedingt muß.

Blödsinn!

Wenn das für Sie Blödsinn ist, tut es mir natürlich sehr leid. Schließen Sie dann aber bitte nicht von sich auf alle andere Menschen!
Fahren Sie auch jemanden mit voller Absicht ins Auto, der sie übersehen hat und die Vorfahrt nicht beachtet?

Genau. Auf solche Beträge verzichtet man einfach.
Fragt sich, warum dfer Kaufmann an der Ecke eigentlich
überhautp Artikel im Angebot hat, die weniger als 13Euro
kosten. Die müsste er doch immer verschenken, die sind doch
eh’ nichts wert.

Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun?

Mann, mann, mann!
Vielleicht solltest Du doch erst denken und dann schreiben.
Dann käme vielleicht nicht ganz so viel Stuß dabei raus.
Gruß
loderunner

Auf diesem Niveau möchte ich hier nicht weiterdiskutieren.
Schönen Abend noch!

oh je, hier wird aber gleich jemand richtig ausfallend…

Das möchtest Du gar nicht erleben.

Bevor Du hier Deine Stammtischparolen zum Besten gibst, hättest Du vielleicht doch mal im erwähnten Archiv nach schauen sollen. Der Fragesteller hat schon einen falschen Rat bekommen und ist folgerichtig damit auf die Nase gefallen. Nun bekommt er hier im Unterschied zu damals die rechtlich richtige Auskunft und da kommst Du daher und musst auch noch Deinen rechtlich unhaltbaren Senf dazugeben. Reicht dir einmal reinfallen für den Fragesteller noch nicht? Willst Du ihn unbedingt noch tiefer in die Sch*** reiten? Wer zwingt Dich eigentlich, hier zu antworten, wenn Du doch genau gar keine Ahnung hast? Findest Du das wirklich hilfreich?

Mir schein, Sie sind Theoretiker. Wer exakt den Rechtsweg geht, muß damit in der Praxis nicht immer am besten fahren und ich habe die theoretische Rechtslage nie bestritten. Reingefallen ist der Fragesteller bereits in dem Moment, wo er das fragwürdige Abo abgeschlossen hat und die fristgemäße Zahlung versäumt hat! Niemand will den Fragesteller weiter hineinreiten, ich habe hier nur meine Meinung geschrieben und versucht, die Sache auch einmal unter einem anderen Gesichtspunkt zu betrachten. Für welche Variante er sich letztlich entscheidet, ist ihm selbst überlassen.
Wenn Sie meinen, mit Ihrer überheblichen Art Erfolg zu haben, wünsche ich Ihnen dabei viel Glück. Man könnte fast meinen, Sie sind selbst für Inkassounternehmen tätig.

Wenn Sie meinen, mit Ihrer überheblichen Art Erfolg zu haben,

Überheblich nenne ich jemanden, der ohne jegliche Kenntnis von Einzelheiten und ohne Kenntnis der Rechtslage Ratschläge gibt. Und das auch noch, nachdem ein Experte eine andere Empfehlung gegeben hat und der Fragende offensichtlich schon auf einen ebenso überheblichen früheren Ratgeber kostenpflichtig reingefallen ist.

Man könnte fast meinen, Sie sind selbst für Inkassounternehmen tätig.

Komisch, grad bei Deinen Tips gewinne ich diesen Eindruck über Dich.

Wieso sollte denn jemand ohne „Kenntnis der Rechtslage“ für Inkassounternehmen tätig sein? Oder schlussfolgern Sie daraus, daß Inkassounternemen auch keine Kenntnis der Rechtslage besitzen? Warum sollte man dann bezahlen…würde eher sagen, die bauen darauf, daß das Opfer keine Kenntnis der Rechtslage hat :wink:

Wieso sollte denn jemand ohne „Kenntnis der Rechtslage“ für
Inkassounternehmen tätig sein?

Nun, es könnte doch sein, dass er nur so tut, als hätte er keine Ahnung. Um den Schuldner ordentlich rein zu reißen. Weil der natürlich auch weitere Kosten tragen müsste, je länger die Sache dauert.

würde eher sagen,
die bauen darauf, daß das Opfer keine Kenntnis der Rechtslage
hat :wink:

Ja. Und was wäre dazu geeigneter, als dem Schuldner falsche Ratschläge zu erteilen, um ihn zu verwirren?