Ärger mit einem Kabelnetzprovider

Hallo,

vor einem Jahr hat man ein Vertrag mit Monatsbetrag in Höhe von 13,90 Euro bei einem Kabelnetzprovider gekündigt. Das wurde auch bestätigt und Lastschriftverfahren damit abbestellt. Man sollte noch die Smartcard an den Anbieter zurück senden. Leider hat er es ein Monat später gemacht.

In der Zwischenzeit hat man die Rechnung über 35 Euro bekommen, allerdings ohne Begründung bzw wurde keine Dienstleistung genannt. Hat gedacht, es handelt sich um ein Fehler, aber schrieb per Email die Frage, wofür die Rechnung. Die Frage blieb ohne Antwort. Dann in zwei Wochen folgte die Abbuchung von 35 Euro von Konto. Wieder schreibt die Person den Provider an, mit der Bitte das Geld zurück zu zahlen. Keine Reaktion. Dann wurde die Bank beauftragt, abgebuchtes Geld zurück zu holen, da die Einzugsermächtigung schon nicht gültig war.

Dann verstand man endlich, dass es sich um die Rücksendung der Smartcard handelt. Die Smartcard wurde mit einer Verspätung von einen Monat versendet, der Provider wurde benachrictigt, aber wieder keine Bestätigung. Dann wurde die Auslieferungsnummer eingereicht, auch nichts.

Dann kam ein Brief von Inkasso. Der Betroffene setzte sich wieder per Email, da die Telefonkontakte zu teuer sind,mit Provider in Verbindung, hat auch die Kopien von Auslieferungsbelegen hinzugefügt. und da kommt die Bestätigung, dass die Smartcard schon eitgetroffen ist, aber zu spät. Die 35 Euro sind fällig. AGB sehen eine Pauschale für Nichtrücksendung oder spätere Zusendung der Smartcard. Man versuchte die Situation zu klären, es sollte doch Unterschied geben zwischen Nichtrücksendung oder spätere Zusendung der Smartcard. Man war bereit auch die Verzugszinsen zu zahlen. Parallel kam regelmäßig die Post vom Rechtsanwalt, der schon in verschiedenen Internetforen nicht mit Lobreden sich aufzeichnete…

Danach hat man dem Provider angeboten, nicht 35 Euro pauschal, sondern eine Monatsrate von 13,90 Euro zu bezahlen. Der sagte, man soll das mit dem RA besprechen, was nicht gemacht wurde.

Nach dem RA meldet sich wieder Inkassofirma mit letzter Warnung, entweder zahlt der Ex-Kunde etwa 120 Euro oder sie werden Gerichtvollzieher einschalten.

Auf Ihre Ratschläge freue ich mich,

Boris

Ist rechtlich vermutlich in Ordnung, da es in den AGB nunmal so steht und bekannt war. Allerdings sollte es einem „sportlichen“ Anwalt möglich sein, nachzuweisen, daß durch die verspätete Zusendung kein nenneswerter Schaden verursacht. Mitunter gibts dann ein kulantes Einsehen, da freundliche Anwaltsbriefe mehr zählen als Schuldnermails.
Da aber nun schon ein beauftragter Anwalt des Providers samt Inkassobüro mitverdienen wollen, wird es schwierig sein, deren Kosten untern Tisch fallen zu lassen. Weder wird der Provider dafür geradestehen wollen noch diese auf ihr Honorar verzichten.

Hallo,

Bestätigung, dass die Smartcard schon eitgetroffen ist, aber
zu spät . Die 35 Euro sind fällig. AGB sehen eine Pauschale für

Nichtrücksendung oder spätere Zusendung der Smartcard.

dann ist doch alles klar. Fehler liegt eindeutig beim Kunden, der auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen hat.

Ich wundere mich immer wieder, wie Kunden, die selbst Dinge verschlampen, der Meinung sind, sich nicht an vertraglich vereinbarte Dinge halten zu müssen…

Gruß

S.J.

Den Kundenfehler bestreitet man ja nicht, es geht nur um eine Strafe von 35 Euro gegenüber 13,90 Euro Monatsgebühr, da gibt es auch Verträge mit 2,90 Euro Monatsgebühr. Ist es angemessen? Wenn dem Unternehmen ein Schaden zugefügt wurde, muss man natürlich das begleichen. Wenn man z.B. im Zahlungsverzug geraten ist, dann gibt es bestimmte Regeln, um beide Seiten zufrieden zu stellen. Wenn die Smartcard überhaupt nicht zugeschickt wurde, muss man 35 Euro bezahlen, d.h. imaginärer Preis liegt bei 35 Euro, obwohl meiner Schätzung nach es sollte nicht mehr als ein Euro sein. Und wenn die Smartcard sprich 35 Euro ein Monat später doch eingetroffen sind, dann kann man höchtens Verzugszinsen verlangen, oder auch o.g. Monatsrate in Höhe von 13,90 Euro, aber nicht die „abzockerische“ 35 Euro.

Hallo,

d.h. imaginärer Preis liegt bei 35 Euro, obwohl meiner
Schätzung nach es sollte nicht mehr als ein Euro sein. Und
wenn die Smartcard sprich 35 Euro ein Monat später doch
eingetroffen sind, dann kann man höchtens Verzugszinsen
verlangen, oder auch o.g. Monatsrate in Höhe von 13,90 Euro,
aber nicht die „abzockerische“ 35 Euro.

willkommen in der Realität. Wird eine Karte nicht fristgemäß zurück geschickt, hat das natürlich Auswirkungen, die deutlich mehr Kosten als 1 Euro nach sich ziehen. Das werden intern Vorgänge wie Mahnwesen, Kartensperre etc. ausgelöst, die einfach Geld kosten.

Wenn der Kunde die 35 Euro für „abzockerisch“ hält, hätte er den Vertrag einfach nicht abschließen oder die Karte fristgemäß zurückgeben müssen.

Aber solche Kunden liebt man natürlich, die sich an Verträge plötzlich nicht mehr zu halten meinen müssen und absurde Gegenrechnungen aufstellen.

Gruß

S.J.

„„Aber solche Kunden liebt man natürlich, die sich an Verträge plötzlich nicht mehr zu halten meinen müssen und absurde Gegenrechnungen aufstellen.““

Solche Kunden sucht man und bereitet alles vor, um zuletzt noch abzuzocken. Die Smartcard selbst kostet fast 0,00 und wenn die Bearbeitung noch so viel kostet, wäre es nicht sinnvoller, die Zurücksendung einfach abzuschaffen oder für die Smartcard im Voraus eine Kaution bezahlen lassen. Aber nein, da kann man doch einfach ein bißchen mehr verdienen bzw verdienen lassen. Ich meine den RA.

Damit wird dem Provider auch irgendwann nur „imaginäre“ Kunden und damit auch nur virtuelle Gewinne bleiben.

Was die zusätzliche Kosten betrifft, da kann man schon alles mögliche ausdenken, die Smartcard z.B. wird sofort gesperrt; d.h. es ist egal, ob man die zurück sendet oder nicht usw.Es geht nur um Angemessenheit von Sünde und Strafe, von einer Seite und Möglichkeit, sich zu wehren, von anderer. Nicht alles, was in AGB steht, ist rechtens.

Im Laufe des Vertrages kam schon paar mal vor, dass man keinen Empfang hatte, na ja, sollte man auch zum Richter sofort laufen… Natürlich nicht, man wartet paar Tage, mal sogar Woche und dann läuft es weiter, kein Problem, keine Gutschrift. Man macht sich Gedanken, vielleicht liegt es an Monopolstellung des Anbieters?

Danke

Für Dich scheint in Stein gemeißelt …

Solche Kunden sucht man und bereitet alles vor, um zuletzt
noch abzuzocken.

Für Dich scheint in Stein gemeißelt:

Kunde = Grundsätzlich wehrloses Opfer
Anbieter = Grundsätzlich übelster Abzocker

Nur: Wer zwingt den Kunden mit dem „Abzocker“ Verträge zu schließen. Spätestens an dem Punkt, bricht die so bequeme Opferargumentation zusammen.

Aber da Du ja weißt, wer gut und böse, wer im Recht und im Unrecht ist, macht jede weitere sachliche Auseinandersetzung überhaupt keinen Sinn.

Für Dich scheint in Stein gemeißelt:

Kunde = Grundsätzlich wehrloses Opfer
Anbieter = Grundsätzlich übelster Abzocker

Und Sie haben vergessen, dass man nicht die Person angreifen, sondern Rat geben gefragt ist, zum Ersten und zum Zweiten, Sie vergessen auch, dass außer Schwarz und Weiß andere Farben existieren

Nur: Wer zwingt den Kunden mit dem „Abzocker“ Verträge zu
schließen. :

Hier haben Sie Recht, keiner zwingt den Vertragspartner, etwas zu unterschreiben. Die Netz ist aber voll mit Beschwerden ähnlicher Art gegenüber diesen Provider

Aber da Du ja weißt, wer gut und böse, wer im Recht und im
Unrecht ist, macht jede weitere sachliche Auseinandersetzung
überhaupt keinen Sinn.

Das habe ich auch nicht behauptet, und von sachlichen Auseinandersetzung gibt es bei Ihnen keine Spur.

Man hat doch den Fehler anerkannt, aber ist der Meinung, die Strafe sei zu hoch und wünscht sich Ratschläge, aber keine Erziehung. Bitte bleiben Sie bei der Sache oder ignorieren einfach das Thema.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe,

Gruß

Hallo,

Man hat doch den Fehler anerkannt, aber ist der Meinung, die
Strafe sei zu hoch

Das ist aber keine Strafe. Es ist einfach eine pauschale Kostenabrechnung für den Aufwand, der dem Anbieter tatsächlich entstanden ist.
Und diese Pauschale ist auch nicht zu hoch. Überleg doch mal, was da jetzt alles in Bewegung gesetzt wurde: ein Sachbearbeiter hat sich mit der Sache befasst, als die Karte nicht kam. Er hat die Karte sperren müssen, sie ist damit wertlos geworden. Gleichzeitig wurde eine zusätzliche (interne) Rechnung (für die Pauschale) ausgelöst. Der Kunde hat sich beschwert, diese Beschwerde musste wiederum durch einen Sachbearbeiter geprüft werden. Das Geld wurde abgebucht, aber der Kunde hat diese Abbuchung zurückbuchen lassen - das erzeugt weitere Kosten. Die Inkassofirma hat sich nun ebenfalls mit der Sache befasst und arbeitet auch nicht kostenlos. Eine weitere Beschwerde erfolgte und musste bearbeitet werden.
Und das alles, weil der Kunde nicht das zahlen wollte, was im von ihm selber gewollten und unterschriebenen Vertrag steht. Der Kunde hätte sich den größten Teil des Ärger ersparen können. Mehrfach. Er hätte das Geld doch auch abgebucht lassen können. Das hätte sowohl die Kosten für das Inkasso vermieden als auch die Rückbuchungskosten. Er hätte natürlich auch einfach die Karte vertragsgemäß zurück schicken können. Das hätte den ganzen Ärger erspart.
Das Problem ist hier ganz allein vom Kunden verursacht worden. Er sollte sich ganz dringend überlegen, was er da alles durch sein vertragswidriges Verhalten ausgelöst hat. Und er sollte sich klar machen, dass das noch lange nicht dass Ende der Fahnenstange ist - als nächstes drohen Gerichtskosten.
Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Man kann sich natürlich auch weiterhin in die Schmollecke zurück ziehen und behaupten, man habe aber doch Recht und alle anderen sind böse. Allen voran diejenigen, die einem seine Fehler vor Augen halten. Man wird sehen, was man davon hat.
Gruß
loderunner (ianal)

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Sinn von Verträgen
Hallo,

Man hat doch den Fehler anerkannt, aber ist der Meinung, die
Strafe sei zu hoch und wünscht sich Ratschläge, aber keine
Erziehung. Bitte bleiben Sie bei der Sache oder ignorieren
einfach das Thema.

wenn vertraglich eine Gebühr von 35 Euro vereinbart wurde, ist diese zu zahlen. Ich weiß beim besten Willen nicht, was Du hier für Ratschläge erwartest.

Wenn der Anbieter meint, dass er mit den vertraglich vereinbarten monatlichen Gebühren nicht mehr auskommt, dies detailliert vorrechnet und meint, auf Grund dieser Tatsachen den Preis erhöhen zu müssen. Was würdest Du dazu sagen? Du würdest Dich, völlig zurecht, darauf berufen, dass vertraglich ein bestimmter Preis vereinbart wurde und dieser doch nicht nachträglich in Frage gestellt werden kann. Das ist exakt die gleiche Situation, nur dass es diesmal um Dich geht.

Genau dafür sind Verträge doch da: Bestimmte Eckpunkte festlegen und daran halten. Insofern verstehe ich nicht, wie man vertraglich vereinbarte Dinge im nachhinein in Frage stellen kann.

Das hat nichts mit „Erziehung“ zu tun. Vertragstreue wird von allen Parteien erwartet. Man kann das nur als Lehrgeld verbuchen und künftig im Vorwege prüfen, ob man die Bedingungen akzeptiert.

Gruß

S.J.