Ärger mit Fa. Waibel (PC)

Hallo,
ich wende mich heute an sie mit der Bitte um Unterstützung:
Ich habe am 17.04.2000 bei der Fa. Waibel, die besonders mit hochwertigen PCs und guten Service, sowie mit Kundenzufriedenheit werben, einen PC „Wannseesprinter I“ bestellt lt. Anzeige in den Fachzeitschriften mit einigen Extras, z.B. Brenner, DVD-CDROM,Quadral SAM 2500 Subwoofer Boxensystem, Norten Anti Virus 2000. In der Anzeige wurde u.a. eine Festplatte der Fa. Maxtor mit 20GB, 7200 U/min, 2MB Cache, 9ms. Im zugefaxtem Angebot stand dann : 20GB, 5400U/min, 2MB Cache, 9ms. Zwei Tage vor Auslieferung (28.4.00) bekam ich per Post die Auftragsbestätigung. In dieser stand dann auf einmal: 20GB Festplatte, 5400U/min, 512 Cache, 9ms.

Als der PC geliefert worden war, musste ich feststellen, dass er nicht funktionierte. Nachdem ich des öfteren die Technik-Hotline der Fa. Waibel versucht habe zu bekommen, gelang es mir nach zwei Tagen endlich. Dort riet man mir, den PC zu öffnen und alle Verbindungen zu lösen und neu zusammen zu stecken. Dabei stellte ich fest, das doch die bestellte Festplatte eingebaut war: Maxtor 52049 U4 mit 20,4GB, 7200U/min, 2MB Cache, 9ms. Dafür fehlten die bestellten Boxen, geliefert wurden Creativ Cambridge SoundWorks (2) mit Subwoofer. Auch der Anti Virus 2000 fehlte.

Nachdem ich ausdrücklich auf die Garantie-Bedingungen hingewiesen habe, war die Fa. Waibel bereit, mir einen neuen PC zu liefern. Dieser kam dann auch am 15.5.00 bei mir ein. Leider auch wieder nicht in einem einwandfreien Zustand: FP war wieder gegen meine Bestellung partioniert, teilweise falsch installiert, Anti Virus 2000 fehlte, Quadral Boxensystem fehlte und jetzt war plötzlich eine Maxtor FP 92041 U4 mit 20GB, 5400U/min, 512 Cache, 9ms eingebaut worden, die ca… 80,-- DM billiger im Handel verkauft wird und erheblich langsamer ist.

All diese Mängel habe ich mehrmals tel… & schriftlich per Fax bei der Fa. Waibel angemahnt (Rückrufe der Fa. Waibel wurden generell nicht gemacht). Am 18.5.00 vereinbarte ich mit dem Kundendienst, dass der defekte PC (1.PC) nun endlich abgeholt wird, ich eine Gutschrift für die Festplatte erhalte, die fehlende Boxen u. Viren Programm schnellstens geliefert werden. Am 29.5.00 bekam ich dann eine Lieferung der Fa. Waibel mit folgendem Inhalt: Boxen Creativ Cambridge SoundWorks (2) mit Subwoofer und Ein CD-ROM: Airbag mit Norton Anti Virus - Ausgabe 1998. Im Lieferschein wurde wieder als Boxen aufgeführt Quadral SAM 2500. Ich rief sofort wieder bei der Fa Waibel an und beschwerte mich.

Am 30.5.00 bekam ich ein Fax des Tech. Kundendienstes mit dem Inhalt:

1.) die SoundWorks Boxen der Fa. Creativ laufen bei der Fa. Waibel unter Quadral SAM 2500. (merkwürdig nur, dass das verschiedene Firmen sind und die Qualität auch anders ist) 2.) die Festplatte wäre auch die, die ich bestellt hätte. Es könnte sich im Angebot um einen Druckfehler handeln, da sie keine FP mit 5400U/min und 2MB Cache im Angebot haben -nur im ersten PC wurde ja eine FP eingebaut, die lt. Hersteller Maxtor 7200U/min u. 2MB Cache hatte. 3.) Der Norton Anti Virus ist ein anderer Fall von Missverständnis. Sie hätten nur diese Airbag-Version im Angebot, Norton Anti Virus 2000 wird noch nicht angeboten. ( im Angebot der Fa. Waibel wurde diese Software aber angeboten). Ich sollte das alles mit Verkäufer klären, der aber mich wieder auf den Kundendienst verweist.

Somit ist der PC überteuert und ich habe einen Verlust von Ca. DM 350. Die zwei Lieferungen der Boxen stehen auch noch bei mir, weil die Fa, Waibel trotz Zusage, sich zu melden zwecks Terminabsprache, sich nicht rührt. Anderseits aber in ihrem Schreiben ankündigt, mir Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die bemängelten Sachen nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt werden ( Garantie: 3Jahre Abholservice!).

Was kann ich nun tun, um zu meinem Geld bzw. Sachen zu kommen? - So wird man als Kunde besch…, wenn man auf Werbung vertraut.

MfG

Ronald Attewell

Meiner Meinung nach handelt es sich hier um das fehlen zugesicherter Eigenschaften, so daß Sie das Recht zur Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) haben. Ich würde den Leuten einen Einschreibebrief schicken, in dem Sie die Wandelung oder Minderung erklären und einen eindeutigen Termin setzen. Erfahrungsgemäß wird sich eine Firma bei diesem Verlangen sträuben, so daß im Endeffekt wohl ein Anwalt eingeschaltet werden muß.

MfG
Dietmar Lucas