Ärger mit gesetzlicher Krankenversicherung

Liebe WWW-Gemeinde!

Ich weiß nicht, ob ich hier so richtig bin, ich versuch’s aber einfach:

Am 14.11.2000 ging ich wegen starker Schmerzen zum Orthopäden. Beim Anruf zwecks Terminvereinbarung wurde mir gesagt, ich könne gleich kommen. Als ich kurze Zeit später dort erschien, wurde mir gesagt, an diesem Tag finde ein bundesweiter Streik aller Orthopäden statt, und wenn ich behandelt werden wollte, müsste ich das selbst bezahlen. Zwar ärgerte es mich, daß mir das nicht am Telefon gesagt wurde, aber auch das war ein Teil der Strategie dieser Ärzte, wo ich mich gerade befand. Nun, da ich mir schon den Weg gemacht hatte, wollte ich auch behandelt werden, da ich außerdem wirklich starke Schmerzen hatte. Nach der Behandlung erhielt ich eine Rechnung über DM 77,98, die ich an meine Krankenkasse (DAK) weitergab.

Nachdem aber am 09.05.01 der letzte Kündigungstermin zum Wechsel der Kasse verstrichen war, erhielt ich genau am 11.05.01 einen Anruf meines Sachbearbeiters, mit dem er mir mitteilte, daß irgendwelche Instanzen jetzt entschieden hätte, diese Rechnungen nicht zu bezahlen, und zwar auch nicht den Satz, der mir laut meiner Versicherung zustehen würde, nämlich 30 – 35 % des Rechnungsbetrages. Er erzählte mir, das geschähe zum Wohle der Versicherten. Damit nicht alle Ärzte nun anfangen, Privatrechnungen auszustellen, wolle man mit der Ablehnung der Erstattung dem gleich einen Riegel vorschieben, usw.

Mich hat dies sehr geärgert, da ich mit meiner Krankenkasse bisher gut ausgekommen bin und sie sich mir gegenüber stets sehr kulant verhalten hat. Ich muß dazu sagen, daß ich bisher noch nie außervertragliche Erstattungen eingefordert habe und die Höhe meiner mtl. Einzahlungen in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen für mich stehen ; -) Außerdem… 2 Tage nachdem der Kündigungstermin verstrichen war, damit sie sich meiner Mitgliedschaft noch ein weiteres Jahr sicher sein können! Wie dem auch sei, kann ich dieses Urteil irgendwie anfechten oder muß ich das jetzt so hinnehmen?

Sorry, daß es so lang geworden ist und „Danke“ für alle Antworten im voraus…

Heike

Hi Heike,

der Übeltäter ist nicht die Krankenversicherung, sondern der Arzt, der dir eine Rechnung ausgestellt hat. Handelt es sich um einen niedergelassenen Arzt mit Kassenzulassung, dann würde ich die Rechnung nicht bezahlen und abwarten, was er unternimmt. Wenn er es auf eine Klage ankommen lassen will, wird er möglicherweise schlechte Karten haben, denn er ist gegenüber den Kassen verpflichtet, mit diesen abzurechnen und nicht mit den Patienten.
Wenn es ein Privatarzt gewesen ist, dann würde ich die Kasse zwingen, notfalls per Gericht, die Rechnung zu bezahlen. Denn die Krankenkassen beeinflussen das Arzt-Patienten-System so sehr, dass der einzelne Patient hilflos ist. In deiner Situation streikten die Ärzte, so dass eine Behandlung bei deinem Hausarzt ausgeschlossen war, und die Kassen haben die Verträge mit den Ärzten, nicht du.

Gruß,
Francesco

Hi, liebe Heike, d a s war schon seit zig Jahren bei der DAK so. du hattest bisher noch nie mit denen direkten Kontakt, sonst hättest du diese Töne von dort schon öfter vernommen, schau doch mal meine artikel weiter unten an, ganz inter.
schade , daß du diesen Kündigungstermins verpaßt hast, kannst aber zum 28.2.02 dann raus.
Das sind alles Märchen , was der Sachbearbeiter dir dort erzählt hat. du muß denen klarmachen, daß es sich hier um einen Notfall handelte, und du unbedingt diese Behandlung benötigtest, Außerdem würde ich der DAK diese Rechng. in die Hand drücken zwecks Schlichtung, schließlich hat die ´DAK ja wohl den Streik erlaubt. Schmeiß denen doch die Rechng. vor die Füße, die m ü s e n das schlichten, ob sie wollen oder nicht und bitte nicht abwimmeln lassen, es weht ein kalter Wind aus Richtung DAK, das hast du ja nun selkbst gespürt, und wenn hier jemand das verniedlichen will, hau ihm eines drauf.
Tschüßße

Hi Francesco!

Danke für den Tipp. Es war ein Kassenarzt, aber ich mußte die Rechnung gleich nach der Behandlung löhnen! Die Krankenkasse verweigert die Erstattung weiterhin mit dem Hinweis, ich hätte ja zu einem anderen Arzt gehen können, nachdem sie mich aufgeklärt hatten, daß an diesem Tag gestreikt wird!

Gruß Heike

Bravo, endlich einer der echt Ahnung vom System hat.
Tschüß

Hallo Heike,

ich bin bei der DAK und glaube mir, gegen diesen Arzt
wäre ich persönlich vorgenangen über die Kassenärztliche
Vereinigung.
Als Kassenpatientin, die zu einer Privatbehandlung „genötigt“
wurde, hast Du das Recht, dass sich Deine Kasse für Dich einsetzt.
Ich kann natürlich nicht für andere Kollegen sprechen, aber
in Anbetracht der Tatasache, dass es ein Notfall war und das
der Arzt sich vertragswidrig verhalten hat und dass der Erstattungsbetrag keine „enorme“ Höhe überschreitet hätte ich
Dir eine KOstenerstattung zukommen lassen.
Vielleicht versuchst Du es beim Geschäftsführer deiner
DAK-Geschäftsstell nochmal persönlich.
Die Ansicht von aaron kann ich nicht teilen, denn wie Francesco
ganz richtig sagt, ist hier eindeutig der Arzt der Sünder und
nicht die Kasse.

Gruss

Günter