Liebe/-r Experte/-in,
wir haben eine Firma mit der Sanierung unseres Daches beauftragt. Mündlich abgesprochen war, dass die Sanierung (bei schlechtem Wetter) ca. 7 Wochen dauern würde. Nach Zahlung des ersten Abschlags ging es auch zügig los und voran. Nach dem 2. Abschlag kommen die Handwerker nur noch sehr unregelmäßig. Teilweise liegen zwischen den Arbeitstagen 10 Tage!Man muss sich dabei vor Augen halten, dass das Dach immer noch nicht komplett eingedeckt ist, sondern großteils nur mit Latten und einer Dachfolie belegt. Wir wohnen in Norddeutschland und haben einen sehr verregneten Sommer bisher, es ist natürlich an mehreren Stellen Wasser eingetreten, da die Folie ja auch bei starkem Wind hochklappen kann etc. Wir machen das ganze Spiel nunmehr ca. 12 Wochen mit und unsere Geduld ist am Ende. Wie kann ich so einem Fall jetzt vorgehen?Muss ich erst mal eine Frist setzen oder kann ich der Firma den Auftrag wieder entziehen, mein Geld (Differenz zwischen Abschlägen und tatsächlich erbrachten Leistungen abzüglich der entstandenen Schäden durch Regen) zurückfordern und eine andere Firma beauftragen?
Bin für jeden Tipp dankbar.
MFG
Andy
Muss ich erst mal eine Frist setzen
Normalerweise ja.
Angemessene Frist per Einschreiben+Rückschein.
Inhalt etwa:
- Auflistung der mündlichen Absprachen. Wenn der Handwerker nicht widerspricht, sind sie damit auch schriftlich fixiert und bei einer ggf. folgenden Auseinandersetzung Rechtsgrundlage.
- Aufforderung zur Weiterarbeit binnen … (Ich halte 1 Woche für angemessen)
- Aufforderung zur Fertigstellung binnen … (Aus Verhältnis der noch durchzuführenden Arbeiten zur Gesamtarbeit per Dreisatz den fehlenden Zeitanteil von den 7 Wochen berechnen)
- Ankündigung des Auftragsentzugs bei Verstoß gegen die Fristen
- Ankündigung von SchadenersatzKLAGE wegen Schäden durch Eintreten des Wassers
- Ankündigung von SchadenersatzKLAGE wegen Mehrkosten bei Beauftragung eines anderen Handwerkers.
oder kann ich der Firma den Auftrag wieder
entziehen, mein Geld (Differenz zwischen Abschlägen und
tatsächlich erbrachten Leistungen abzüglich der entstandenen
Schäden durch Regen) zurückfordern und eine andere Firma
beauftragen?
Erst wenn er die Fristen und Vorgaben nicht einhält.
immer erstmal nachweislich eine Frist setzen.
Also Einschreiben mit Androhung des Auftragsentzugs. bzw. Schadensersatzes, wenn nicht bis zum … was passiert.
Ohne diesen Nachweis einer „Abmahnung“ sind weitere Schritte nicht rechtens.
Viel Glück
Das ist ja u.U. eine Rechtsauskunft, die ich hier nicht geben kann.
Aber folgende Ideen habe ich:
- Handwerkskammer, ist die Fa. bekannt? Wenn nicht, dann bekannt machen!
- Eingetretene Schäden protokollieren und dokumentieren (Fotos, Zeugen!)
- Die Fa. über die Schäden und den Verzug per Einschreiben in Kenntnis setzen - und ruhig auch Fristen setzen. Ohne schriftliche Nachbesserungs- /Abhilfsfrist wird da nichts gehen.
Ich hoffe, die zwei Abschlagszahlungen liegen unter dem „Wert“ der Arbeit. Ansonsten sieht es bei den Verhandlungen schlecht aus.
Für das schlechte Wetter kann der Handwerker auch nichts. Wohl aber für die absehbaren Folgen.
Viel Erfolg!
Nils
Also, da siehr es meiner Meinung nach gut aus, gegen solche Schamperei vorzugehen. Noch dazu, wenn es - wie geschildert - zu schäden kommt, durch ein Versäumnis/Verschleppung der beauftragten Firma. Da sollte man schleunigst den Firmenchef anrufen und vor Ort zitieren, dann klare Worte sprechen, z.B. dass man den Auftrag wegen Unpünktlichkeit und Nichterfüllung zurückzieht und eine Schlussrechnung einfordern. Dann kann man sich überlegen, ob man den eigenen Schaden (das ist nicht so einfach, Sachverständiger ect.) davon abzieht.
Mich würde interessieren wie das letztes Jahr ausgegangen ist.