Nehmen wir mal an, es würde auch noch weiteren Ärger mit dem Handwerker geben. Es wäre z.B. noch eine falsche Arbeitsstundenberechnung hinzugekommen.
Man kann zuweilen den Rat finden, den Betrieb der zuständigen Innung zu melden.
Wäre soetwas theoretisch sinnvoll ?
Oder dem handwerker eher völlig egal ?
Nehmen wir mal an, es würde auch noch weiteren Ärger mit dem
Handwerker geben. Es wäre z.B. noch eine falsche
Arbeitsstundenberechnung hinzugekommen.
Man kann zuweilen den Rat finden, den Betrieb der zuständigen
Innung zu melden.
Zuweilen.
Wäre soetwas theoretisch sinnvoll ?
Theoretisch ja - praktisch nicht.
Oder dem handwerker eher völlig egal ?
Eher.
Die Innung ist quasi die Interessenvertretung des Handwerkers und wird sich darum auf seine Seite stellen, sofern er vielleicht sich nicht komplett danebengelegt hat und vorausgesetzt, er ist überhaupt Mitglied. Ferner sind Aussagen irgendwelcher Innungen nicht bindend.
Vermittelnd einschalten kann sich allenfalls noch die zuständige Handwerkskammer, bei der er Mitglied sein muss. Das wird sie allerdings, abgesehen von einer kurzen Bitte um Stellungnahme, auch nicht weiter tun. Diese Kammern nämlich sind Faultierfarmen und die Faultiere tun nichts, was nicht mindestens mittelbar dem eigenen Fortkommen dienlich ist.
Leider ist es wohl so, daß es keine wirksame Möglichkeit gibt, sich als unzufriedener kunde in irgendeiner Weise Luft zu machen. Tragödie, man ist immer der Dumme.
Oder gibt es irgendwelche Seiten, wo man Roß + Reiter nennen kann und was auch gelesen würde ?
Kannst Du den Betrug belegen? Falls ja, sprichst Du den Handwerker darauf an. Er wird sich Beweisen schlecht entziehen können.
Oder gibt es irgendwelche :Seiten, wo man Roß + Reiter :nennen kann…
Wenn Du einen Betrug beweisen kannst, brauchst Du keine Veröffentlichung und kannst Du den Betrug nicht beweisen, kann sich jede veröffentlichte Behauptung dieser Art für Dich zu einer richtig teuren Angelegenheit entwickeln.
wie kommst du denn darauf, daß du bei den Stunden betrogen wurdest?
Ich meine, es wäre für eine Beurteilung sicherlich hilfreich, wenn du mal eine Aufstellung der (natürlich nur fiktiv *g*) existierenden Rechnung und deinem Eindruck hierzu machen würdest.
So kann man ja nur ins Blaue ratschlagen.
Zu deiner Frage:
Es kann schon hilfreich sein, mit der zuständigen Innung zu reden. Natürlich nur, wenn der Handwerksbetrieb der Innung angeschlossen ist.
Diese setzt sich im zweifelsfall mit dem Handwerksbetrieb in Verbindung um dessen „Version“ der Geschichte zu hören. Sollten Begründete Zweifel an der Rechnungsstellung bestehen, fungiert die Innung auch hin und wieder als „Schlichter“ zwischen den Parteien.
Weisst du sicher das er zuviele Stunden verrechnet hat?
Was sagt er dazu?
Hat er spezielles Material Kaufen oder holen müssen oder etwas vorbereiten? oder eine Spezialmaschine holen etc.?
Oder Lange ein udn Ausladen oder sein Fahrzeug lehrräumen und später wieder voll um deine Sache zu transportieren?
Weists du die Zeit wo er bei dir war?
Also wenn er nur zum Beispiel einen standart Wasserhahn wechselt dann zahlst du normalerweise bei Betreten des Hauses bis zum Verlassen + An- Abfahrtspauschale.
Du hast sicher doch eine Regiezettel, hast du den Kontroliert und unterschrieben? Wenn ja schaut es schlecht aus.
5% der Kunden beschweren sich normalerweise, auch wenn man noch so gut ist und das Qualitätsmanagement läuft. Davon 50% nachdem sie die Rechnung erhalten haben. Ich habe es schon paarmal bei Minutengenauer abrechnung wo wir sogar 10 Minuten abgezogen haben weil 1 mal beim Rauchen waren das der Kunde sich wegen der Zeit beschwert hat und das nicht zahlen wollte. Der Kunde hatte halt pech das ich persönlich mit dort war und mir die Zeit auch in meinen Palm notiert hatte.
Das sind dann die Kunden die man nicht braucht. Auf Kunden mit schlechter Zahlungsmoral verzichtet man gerne.
Also umgekehrt wenn du dich beschwerst musst du es beweisen.
Dann nicht bei der Innung beschweren sondern bei der Handwerkskammer.
Als Organ des öffentlichen Rechtes sind sie verpflichtet der Sache nachzugehen (In etwa vergleichbar wie eien Strafsache. Du bringst etwas zur Anzeige und ein Statsanwalt muss sich der Sache annehmen)
Grüsse Zoomi
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