In einem Mietshaus gab es im Keller hochgedrücktes Grundwasser. Betroffen waren nur die vorne liegenden Kellerabteile.
Der Vorfall wurde der HV gemdlet, passiert ist nichts.
Mehrere Monate später gab es wieder hochgedrücktes Grundwasser, diesmal waren sämtliche Abteile betroffen und es gab auch Schäden.
Da es sich um Grundeasser handelt hat die Versicherung des Mieters nicht gezahlt.
Er wendet sich an die HV mit der Bitte. die Angelegenheit an den vermieter weiterzuleiten.
Dies zieht sich mittlerweile ein Vierteljahr hin, ohne das etwas passiert.
Fragen hierzu:
1.) Kann der Mieter von der HV verlangen, ihm den Schriftverkehr mit dem Vermieter vorzulegen?
2.) Kann der Mieter von der HV die Adresse des Vermieters verlangen, um eine gütliche Einigung mit ihm herbeizuführen?
…hallo…und ob der Vermieter Regresspflichtig gemacht werden kann…wenn ich als Vermieter einen trockenen Keller vermiete, dann hat dieser auch trocken zu sein…die Versicherung des Vermieters wird in diesem Fall eintreten.
mfG liebertee
Wie bitte??? Ein benutzbarer Keller gehört zur Mietsache. Da beim ersten Schaden keine Abhilfe geschaffen wurde ist es VM Sache. Seit wann ist der VM für Schäden am Haus zuständig???
Der Mieter ist nicht für Schäden am Haus verantwortlich. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Wenn ein Mieter aber seine Sachen in einen Keller stellt von dem er weiß, dass es Feuchtigkeitsprobleme geben kann, dann muss er sich eine gewisse Mitschuld an den Schäden seiner eingelagerten Dinge anrechnen lassen. Er hat schließlich eine Schadensminderungspflicht.