Ärger mit Hausverwaltung

Nehmen wir folgendes Szenario an:

In einem Mietshaus gab es im Keller hochgedrücktes Grundwasser. Betroffen waren nur die vorne liegenden Kellerabteile.

Der Vorfall wurde der HV gemdlet, passiert ist nichts.

Mehrere Monate später gab es wieder hochgedrücktes Grundwasser, diesmal waren sämtliche Abteile betroffen und es gab auch Schäden.

Da es sich um Grundeasser handelt hat die Versicherung des Mieters nicht gezahlt.
Er wendet sich an die HV mit der Bitte. die Angelegenheit an den vermieter weiterzuleiten.

Dies zieht sich mittlerweile ein Vierteljahr hin, ohne das etwas passiert.

Fragen hierzu:

1.) Kann der Mieter von der HV verlangen, ihm den Schriftverkehr mit dem Vermieter vorzulegen?

2.) Kann der Mieter von der HV die Adresse des Vermieters verlangen, um eine gütliche Einigung mit ihm herbeizuführen?

Viele Grüße

RedShoe

Hallo Redshoe

Nehmen wir folgendes Szenario an:

In einem Mietshaus gab es im Keller hochgedrücktes
Grundwasser. Betroffen waren nur die vorne liegenden
Kellerabteile.

Da es sich um Grundeasser handelt hat die Versicherung des
Mieters nicht gezahlt.

Weil der M wahrscheinlich keine Elementarschadenversicherung in der Hausratversicherung hatte.

Er wendet sich an die HV mit der Bitte. die Angelegenheit an
den vermieter weiterzuleiten.

Was kann der Vermieter für das hochdrückende Grundwasser?

Dies zieht sich mittlerweile ein Vierteljahr hin, ohne das
etwas passiert.

Fragen hierzu:

2.) Kann der Mieter von der HV die Adresse des Vermieters
verlangen, um eine gütliche Einigung mit ihm herbeizuführen?

Ja - aber für was? der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden!

Viele Grüße
Mela

…hallo…und ob der Vermieter Regresspflichtig gemacht werden kann…wenn ich als Vermieter einen trockenen Keller vermiete, dann hat dieser auch trocken zu sein…die Versicherung des Vermieters wird in diesem Fall eintreten.
mfG liebertee

Wobei, zumindest im zweiten Fall, den Mieter ein erhebliches Mitverschulden trifft. Er war schließlich vorgewarnt, dass so etwas passieren kann.

vnA

Der Mieter hat eine Elementarschadensversicherung, die aber nicht greift da es sich um Grundwasser und keine Überschwennung handelt.

Dementsprechend muß doch, da der Schaden bekannt war, und keine Abhilfe geschaffen wurde, die Gebäudehaftpflicht des VM einspringen.

Wie bitte??? Ein benutzbarer Keller gehört zur Mietsache. Da beim ersten Schaden keine Abhilfe geschaffen wurde ist es VM Sache. Seit wann ist der VM für Schäden am Haus zuständig???

Der Mieter ist nicht für Schäden am Haus verantwortlich. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Wenn ein Mieter aber seine Sachen in einen Keller stellt von dem er weiß, dass es Feuchtigkeitsprobleme geben kann, dann muss er sich eine gewisse Mitschuld an den Schäden seiner eingelagerten Dinge anrechnen lassen. Er hat schließlich eine Schadensminderungspflicht.

vnA