Hallo meine Frage ist diese und zwar habe ich Ende Nov. 09 fristgemäß meine Privat-Haftpflichtversicherung bei der Allianz gekündigt. Dies war bei meinem ehemaligen Allianz-Vertreter. Habe diese Kündigung durch einen Zeugen in den Briefkasten geworfen abends. Habe dafür nie eine Bestätigung erhalten. So, Mitte Januar kam ein Brief, dass ich nen neuen Versicherungsberater hätte, da es den „alten“ nicht mehr gibt bzw. nicht mehr für die Allianz tätig ist. Im April 2010 kam dann eine Mahnung der Allianz, worauf ich nicht reagiert habe, denn ich ging davon aus, dass es sich irgendwie überschnitten haben muss. Jetzt kam letzte Woche Samstag ein Brief von Sirius Inkasso mit einem Betrag von 118,61 €, (inkl. Kosten und Inkassovergütung) dass ich bis zum 08.03.2011 bezahlen müsste. Jetzt meine Frage, was soll ich machen???
Ruf Deinen alten Versicherungsheini an, er soll das für Dich regeln, er war ja schliesslich für Dich zuständig und hat damit sein Geld verdient
danke für die antwort. ich werde morgen direkt mal zu ihm hingehen (ist ja der selbe ort). hoffe nur, dass er noch was darüber weiss. denn lt. allianz hat er die gesamten unterlagen einer anderen agentur zugesandt.
Ruf Deinen alten Versicherungsheini an, er soll das für Dich
regeln, er war ja schliesslich für Dich zuständig und hat
damit sein Geld verdient
Hallo,
also ich gehe davon aus, dass eine Kündigung beim Versicherungsvertreter nicht gültig ist.
Denn viele Versicherungsvertreter sind selbsständige Makler und nicht Mitarbeiter der Allianz.
Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Versicherungsvertrag auch steht, dass die Kündigung auch schriftlich an die Postanschrift der Gesellschaft zu erfolgen hat.
Für die Allianz besthet also noch der Versicherungsvertrag, und so haben Sie einen Rückstand in Höhe des Jahres bzw Halbjahresbetrages.
Ich empfehle Ihnen umgehend mit der Allianz in Verbindung zu treten und das hier geschilderte Vorzutragen.
Erfahrungsgemäss findet sich eine Lösung.
Andernfalls empfehle ich den Betrag lt. der Mahnung an die Allianz zu zahlen, und dem Inkasso mitzuteilen, dass der Beitrag direkt an die Allianz gezahlt wurde, und Sie nicht für die Inkassokosten aufkommen werden.
Verweisen Sie dabei auf die Schadenminderungspflicht der Allianz gemäß § 254 Abs. 2 BGB.
Teilen Sie auch mit, dass nach Ihrer Auffassung die Forderung nicht gerechtfertigt ist, da Sie davon ausgingen ordnungsgemäss gekündigt zu haben.
PS: Vergessen Sie nicht, falls die Allianz die Kündigung nicht rückwirkend akzeptiert, auf jeden Fall umgehend zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut zu kündigen.
…
Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung , denn Rechtsberatung ist dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten
vielen lieben dank für diese Antwort. Ich habe heute auch schon mit der Allianz telefoniert, die haben mir gesagt, dass dieser vorgang komplett der sirius inkasse übergegangen ist. allianz möchte auch, dass wenn ich beweisen kann, dass ich ordnungs- und fristgemäß gekündigt habe, dass mit inkasso dann hinfällig ist.
aber ich denke auch, dass sie recht haben und ich die kündigung direkt an die allianz in berlin hätte schicken müssen und nicht der generalagentur. ich hoffe nur, dass ich das morgen alles klären kann.
auch herzlichen dank dafür, für den paragraphen, auf den werde ich auch im schreiben an das inkasso unternehmen verweisen. denn schriftverkehr ist meiner meinung nach immer das beste bei inkasso unternehmen, da die dame heute äußerst unfreundlich wirkte.
Nachweisen dass du fristgerecht gekündigt hast und an Inkasso zahlt man generell nicht
Mitteilung an Sirius, dass Vertrag gekündigt wurde, wie gekündigtt wqurde - und BEifügung eines Protokolls des Zeugen.
KOmmt ein Mahnbescheid, widersprechen. Vor Gerivcht sind die Chancen nicht 100% - aber nicht schlecht.
Ich gehe deshab davon aus, dass Sirius und Alianz nicht klagen werden.
Glück auf
hallo
ihre kündigung ist nie eingegangen, ein zeuge bewirkt so nichts…kündigen sind per einschreibebeleg oder faxsendebereicht zum fristgemäßen kündigungstermin vorzulegen. ich persönlich würde mit der allianz sprechen, vorgangs childern, den rückständigen betrag zahlen, ggf. neu kündigen, aber niemals mit dem inkassobüro zahlungen vereinbaren bzw. zahlungen dorthin leisten, da diese erst auf deren kosten gehen. auf die rechnung der allianz hätten sie allerdings reagieren m,üssen. überweisen sie dann besser den betrag von der rechnungd er allianz und wehren sich gegen die inkassokosten, denn dem gläubiger allianz hätte es freigestanden direkt einen mb zu beantragen durch die einschaltung des inkasso dioenstes konnte auch eine zahlung nicht gewährleistet werden, hätte dann sirius einen mb beantrag wären es sogenannte doppelt gemoppelte kosten, nämliche inmal inkasso einmal gericht udn sehr sehr viele gerichte weisen duie inkasso kosten zurück. bis heute ist mir kein institut bekannt, die allein die inkassokosten eingeklagt haben, oftmals versuchen die es zu verschleiern, indem z.b. die allianz ihren bezahjlen rechnungsbetrag denen überlässt, die es auf die inkassokosten verrechnen und einen mb über die hauptforderung stellen, die können sie widersprechen, da die ghauptforderunga lso rechnung der allianz mittels zahlbeleg überwiesen wurde,…
good luck
plappermaul
Die Kündigung muss ja dem Versicherungsunternehmen vorliegen und nicht dem Vertreter. Von daher sollte das Inkassoverfahren rechtlich einwandfrei sein.
Hi - meine Antwort aus dem anderen Forum gilt immer noch :
Du hast bestimmt noch eine Kopie des damaligen Kündigungsschreibens ?
" Sehr geehrtes Sirius Inkasso Team,
Sehr geehrter Herr Mandatar,
Es handelt sich um einen Irrtum !
Die Versicherung wurde bereits November 2009 gekündigt (anbei Kopie meines damaligen Kündigungsschreibens) .
Der ehemalige Alianzvertreter Her xy wird den Erhalt der schriftlichen Kündigung sicherlich bestätigen.
Stellen Sie deshalb bitte Ihre Beitreibungsbemühungen umgehend ein.
Mit der Weitergabe meiner daten gem BDSG bin ich nicht einverstanden ! Ich untersage ebenfalls die Kontaktaufnahme per Telefon "
Hallo,
ganz schnell zahlen… Du hättest die Allianz informieren müssen über Deine Kündigung u. auf eine Bestätigung bestehen müssen. Alles immer nur schriftlich. Auf Mahnungen nicht reagieren geht überhaupt nicht.
Also alles falsch gemacht, jetzt bleibt nur zahlen.
Beste Grüße Horst