Ärger mit Internetprovider(falscher Login)

Schönen guten Tag.

Also:
Person X hat eine DSL 2000 Flatrate bei Anbieter A.
Der Vertrag bietet auch die Möglichkeit mit 6000kbit online zu gehen, was aber mit Zusatzkosten verbunden ist.
Nun ergab es sich, dass bei einer Reparatur die Festplatte gelöscht wurde und die Zugangsdaten unauffindbar waren.
Die telefonisch(!!!) erfragten Zugangsdaten waren jedoch die Falschen(nämlich die für den 6000er Zugang), was zur Folge hatte, dass sich X immer mit 6000kbit einloggte, obwohl er auf 2000 klickte.
Die übliche Warnmeldung über die Zusatzkosten entfiel.So blieb es X bis zur nächsten Rechnung verborgen, dass er mit der falschen Geschwindigkeit online gegangen war.

Da A sich stur stellt und X die Rechnung(übrigens 400€) nicht bezahlen kann und will, ist der Zugang mittlerweile gesperrt.

Nun einige Fragen:
-X hat das Gespräch nicht aufgezeichnet und kann nur über Einzelverbindungsnachweis(Anruf bei der Hotline) und Reparaturbericht den engen zeitlichen Zusammenhang nachweisen.
Bringt das was?
-Was passiert als nächstes?Inkasso?
-Wie lässt sich die Firma überzeugen, aus Kulanz auf die Rechnung zu verzichten?
-An wen kann sich X wenden, um Hilfe zu erhalten?(abgesehen von den vielen hilfbereiten Menschen im www-Forum)

Vielen lieben Dank

Hallöchen,

X hat leider die Originalzugangsdaten verbummelt. Sein Problem.
Wenn X bei Hotline von A nicht speziell nach Zungangsadaten for DSL 2000 fragt, sondern einen beliebigen Zungang akzeoptiert hat wieder X einen Fehler gemacht. Warum hat X nicht nach beiden Kennwörtern gefargt ? Ihm war ja bekannt, dass verschiedene Daten auch verschiedene Verbindungen herstellen.

X hat vielleicht nicht die Originalsoftware des Providers benutzt um eine erneute Verbindung herzustellen und dementsprechende Warnmeldungen nicht erhalten?
Ansonsten wird in der „Lizenzerklärung“ fast immer eine Gewährleistung auf die einwandftreie Funktion ausgeschlossen. Sich darauf zu berufen (Softwarefehler) wäre deshalb schon ausgeschlossen, dass sie vorher funktioniert hatte.

X kann Hotline von A nicht nachträglich verantwortlich machen,da ein Verbindungsnachweis nur der Nachweis einer Verbindung darstellt aber nichts über den inhalt.

X sollte sich schnell mit dem Prvider in Verbindung setzen, seine finanzielle Lage klarmachen und Ratenzahlung anbieten.
Dieses auch, damit evtl. Schufaeinträge gelöscht werden.

Wird sich X nicht mit A einig und bestht darauf, den Betrag nicht zu zahlen wird idR ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
Sobald der Bescheid da ist, kann X noch immer entscheiden ob er widerspricht oder den (jetzt höheren) Betrag beezahlt.
Entscheidet sich X für den Widerspruch, wird bei dieser Betragshöhe aller Wahrsheinlichkeit nach ein Gerichtsverfahren anhängig… dessen Urteil vermutlich wohl gegen X lauten wird.

Wichtig:
Egal ob Zugang gesperrt oder nicht. Der Vertrag läuft wieter und die vertraglichen Gebühren laufen so lange weiter bis entweder die Vertragslaufzeit abghelaufen ist und/oder der Provider ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend macht und den Vertrag damit seinerseits kündigt.

Rat außerhalb des „Privatbereichs“? Anwalt

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]