Ärger mit KfZ-Haftpflichtversicherung

Hallo,

ich habe Ärger mit der Volksfürsorge betreffend einer KfZ-Haftpflichtversicherung!

Ende November ging mir von der Volksfürsorge das Beitragserhöhungsschreiben für 2004 zu, worauf mir der Kragen platzte und ich bei der Zulassungsstelle den Besitzer im Fahrzeugbrief wechselte (Mutter > Tochter) mit Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheines und mit Doppelkarte einer neuen Versicherung, was eine automatische Kündigung der alten Versicherung zur Folge hat.

Ich erhielt daraufhin Anfang Dezember auf die Vertragsauflösung der Volksfürsorge mit Beitragsrückerstattung für den Dezember 03.

So weit so gut.

Jetzt im Februar erhalte ich den Hinweis meiner neuen Versicherung das die Volksfürsorge die älteren Rechte an dem Vertrag habe (und darauf besteht!!!) und daher der Vertrag seit Vertragsbeginn rückwirkend aufgehoben wird und die Volksfürsorge eine Doppelkarte zwangsvorlegen wird.

Absolute Frechheit meines Erachtens nach!

Ist dieses Vorgehen juristisch korrekt?

Danke!

noch Hinweis:
Der Versicherungsnehmer des Fahrzeuges ist derselbe geblieben, es fand nur ein Halterwechsel statt.

Hallo,

ich lese und staune.

Wie es ausschaut gibt es da verschiedene Missverständnisse.

  1. Beitragserhöhung = Sonderkündigungsrecht.
  2. Versicherungsnehmer ist Vertragspartner

Damit ist alles gesagt.

P.S. richtig schlimm ist es wenn man sein Auto in einen Unfall verwickelt um die Versicherung zu kündigen.

Gruss Frank
*dersichbesserduckt*

Mit Zugang einer Beitragserhöhung hast Du doch ein
Sonderkündigungsrecht für die KFZ-Versicherung. Warum hast Du
die nicht einfach genutzt? *staun*

Für die Versicherung ist es völlig egal, wer der Halter des
Fahrzeuges ist. Der Versicherungsnehmer ist wichtig. Und wenn
der der gleiche ist, ist das alles schon korrekt so. Die
Gebühren fürs Ummelden hättest Du Dir sparen können. Und ich
fürchte, die Frist für die Sonderkündigung ist rum - aber
vielleicht können dazu andere mehr sagen.

Grüße,
Snoef

Hallo,
entweder du hättest gekündgt aufgrund des Beitrages und qalles wäre ok gewesen.
oder du hättest aufgrund des Halterwechsels gleich den VN gewechselt wäre auch ok gewesen.
aber so wie du es gemacht hast warte auf den nächsten November.
gruß Anno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Swantje,

nur der VN-Wechsel reicht auch nicht aus, wenn der Vertrag unterjährig gekündigt wird. Es muss auch ein Halterwechsel stattfinden.

Gruß
Marco