Ein Eigenheimbesitzer schichtet unmittelbar am nachbarlichen Grund am 70 cm hohen Maschendrahtzaun und 2 m vor der Hausstüre seines Nachbarn entfernt Baumschnitt mit armstarken Ästen und alten Brettern auf über 1 m Höhe zur Verrottung auf.Der Zaun ist bereits 50 cm herübergedrückt. Unkraut rankt über auf den Nachbargrund ,ein idealer Nistplatz für Schnecken!
Muß man das Dulden und das auf Jahrzehnte?
Hallo !
Nein !
Niemand muss dulden,das sein Maschendrahtzaun(Zaun überhaupt natürlich) von Lagergut des Nachbarn an der Grenze niedergedrückt wird.
Das geht doch auch nur,wenn das Lagergut (hier Strauchschnitt,Bretter) über die Grenzlinie ragen oder der Zaun seitlich ausgebeult wird. Auch da kommt der Nachbar über die Grenze hinaus,was nicht zulässig ist.
Bei 1 m Stapelhöhe sehe ich sonst noch keinen Verstoß,wenn Zaun des Nachbarn nicht beeinträchtigt wird.
Eine ungenehmigte(genehmigt wirds nie werden) private Deponie für Gartenabfälle und Abbruchmaterial darf er allerdings auch nicht auf dem Grund betreiben,noch weniger eine Mülldeponie oder einen Schrottplatz.
Frage die Gemeinde,ob sie mal vor Ort kommt zur Besichtigung,dann soll sie sagen,ob das nur nicht schön ist oder ob sie rechtliche Handhabe sieht,einzuschreiten,wegen unerlaubter Lagerung von Abfällen.
MfG
duck313