Zwischen meinem Grundstück und das des Nachbarn
läuft ein 3m breiter Wirtschaftsweg und gehört zum Grundstück eines anderen Lanwirds das von meinem Nachbarn
gepachtet ist. Auf diesen Weg ragen ein paar Zweige von
meinen Bäumen. Der Nachbar verlangt jetzt von mir,
die überhängenden Zweige bis zu einer Höhe von 4m zurück
zu schneiden. Termin 12.09.2010 oder kostenpflichtiges
entfernen. Wie muß ich mich hier verhalten??
Hi, wenn Ihnen die Bäume gehören und die Äste in ein anderes Grunstück hineinragen , so müssen Sie die Bäume schneiden , wenn nicht kann derjenige der sich an den Ästen stört eine Firma beauftragen und Sie dürfen die Rechnung zahlen .
Hallo,
zunächst ist zu klären: AUssenbereich - so klingt das Gartenhausgrundstcü - oder Innenbereich.
Im - vermutlich - AUßenbereich gilt nicht die StVO Regel, dass 4 Meter noch zu schneiden wäre.
Gem. NachbarG Ba-Wü könnte es so einen Anspruch - jetzt nicth auf lichte Höhe, sondern auf Abstand gemäß den Tabellen des Gesetzes - zwar durchaus geben.
Aber: der N hat doch keinen Anspruch.:
Denn: die Straße trennt!-
Also: in Ruhe zurücklehnen udn Termin verstreichen lassen.
tschüss
Wer weiss was Empfänger
HINWEIS:
Diese kostenfreie Beratung begründet keine Belastbarkeit. Eine solche entsteht beim Abschluss eines Anwaltsvertrags, bei welchem Gebühren entstehen nach Vereinbarung.
R E C H T S A N W A L T
MARTIN D WOHLGEMUTH
DIPL ING FH VERWALTUNG
68161 Mannheim
U 6, 15
Tel 0621 122 55 83
Fax 0621 122 55 84
76128 Königsfeld
Tel 07725 914 913
Zwischen mein em Grundstück und das des Nachbarn
läuft ein 3m breiter Wirtschaftsweg und gehört zum Grundstück
eines anderen Lanwirds das von meinem Nachbarn
gepachtet ist. Auf diesen Weg ragen ein paar Zweige von
meinen Bäumen. Der Nachbar verlangt jetzt von mir,
die überhängenden Zweige bis zu einer Höhe von 4m zurück
zu schneiden. Termin 12.09.2010 oder kostenpflichtiges
entfernen. Wie muß ich mich hier verhalten??
Hallo Herr Wohlgemuth,
ich möchte mich herzlich bei Ihnen bedanken für den ausführlichen Rat in Sachen Nachbarschaftsrecht.
Ich sage danke und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Gartenhaus
zunächst ist zu klären: AUssenbereich - so klingt das
Gartenhausgrundstcü - oder Innenbereich.Im - vermutlich - AUßenbereich gilt nicht die StVO Regel,
dass 4 Meter noch zu schneiden wäre.Gem. NachbarG Ba-Wü könnte es so einen Anspruch - jetzt nicth
auf lichte Höhe, sondern auf Abstand gemäß den Tabellen des
Gesetzes - zwar durchaus geben.Aber: der N hat doch keinen Anspruch.:
Denn: die Straße trennt!-Also: in Ruhe zurücklehnen udn Termin verstreichen lassen.
tschüss
Wer weiss was Empfänger
HINWEIS:
Diese kostenfreie Beratung begründet keine Belastbarkeit. Eine
solche entsteht beim Abschluss eines Anwaltsvertrags, bei
welchem Gebühren entstehen nach Vereinbarung.R E C H T S A N W A L T
MARTIN D WOHLGEMUTH
DIPL ING FH VERWALTUNG
68161 Mannheim
U 6, 15
Tel 0621 122 55 83
Fax 0621 122 55 84
76128 Königsfeld
Tel 07725 914 913Zwischen mein em Grundstück und das des Nachbarn
läuft ein 3m breiter Wirtschaftsweg und gehört zum Grundstück
eines anderen Lanwirds das von meinem Nachbarn
gepachtet ist. Auf diesen Weg ragen ein paar Zweige von
meinen Bäumen. Der Nachbar verlangt jetzt von mir,
die überhängenden Zweige bis zu einer Höhe von 4m zurück
zu schneiden. Termin 12.09.2010 oder kostenpflichtiges
entfernen. Wie muß ich mich hier verhalten??
abschneiden und weiteren Ärger vermeiden