ärger mit nachbarn

Familie A zieht in ein zweifamilienhaus in den erdgeschoss,.über ihr wohnt familie B…kurz danach erfährt familie A das die vormieterin schon wegen dieser familie B ausgezogen ist,.alle nachbarn in der umgebung haben sich auch schon bei der wohnungsgesellschaft beschwert.nachts ist ständige ruhestörung und es wird gepöbelt,.ausserdem hat familie b einen amerikanischen stefford(kampfhund) der ständig unangeleint und kläffend durch haus und garten läuft und überall auch im treppenhaus sein geschäft verrichtet,.die wohnungsgesellschaft will nun über eine räumungsklage
diese familie aus dem haus haben.-in wie weit bestehn da chancen das
das auch klappt und die mit der klage erfolg haben oder sollte sich familie A doch lieber eine neue wohnung suchen weil sowas sogar jahre dauern könnte

Hallo erstmal ,

Zuerst möchte ich anmerken, daß es keine Kampfhunde gibt. Ein guterzogener St a fford ist mir lieber, als ein Pudel, der Jeden in die Waden beißt.

Gegen die Ruhestörung kann man die Polizei rufen. Wenn der Hund ins Treppenhaus pinkelt oder ka***, sollte man den Halter freundlich darauf hinweisen und ihn bitten, schnellstens sauber zu machen.
Sollte dieser sich weigern bzw anfangen rumzupöbeln, so hilft ein Anruf beim Ordnungsamt.

Diesmal ist es eh zu spät, aber für zukünftige Wohnungswechsel gilt:
Man sollte sich die Nachbarn vorher genauer anschauen, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt.

Gruß
Sticky
PS: deine Shift-Taste scheint defekt zu sein, das tut weh in den Augen:wink:

das auch klappt und die mit der klage erfolg haben oder sollte
sich familie A doch lieber eine neue wohnung suchen weil sowas
sogar jahre dauern könnte

Hallo Maestra & Maestro!
Also bevor es zu weiteren Auseinandersetzungen kommt und Familie B nicht ausziehen möchte, lässt sich ein Weiterzug empfehlen.

abwarten, ob sich tatsächlich etwas tut. ausziehen kann man später auch noch. wenn seitens des vermieters nichts passiert, dann halt ausziehen.

Hallo,

die Räumungsklage wird wohl - aber wohl auch aus anderen Gründen wie hier geschildert - Erfolg versprechen. Wenn der Ärger nicht zu groß ist, sollte abgeklärt werden, ob die Klage läuft, denn es kann imehrin bis zu einem Jahr und mehr dauern bis geräumt ist.

Da ein Hund weder in einem Mietshaus noch in einer Fußgängerzone unangeleint herumrennen darf sollte der Vermieter aufgefordert werden dafür zu sorgen, dass der Hund richtig behandelt wird. Ein Hund der in das Treppenhaus machen muss wird wohl kaum artgerecht gehalten und versorgt. Streitigkeiten sollte man nach Möglichkeit dem Vermieter überlassen. Selbst kann man je nach Umständen mit Mietminderungen reagieren.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]