Ärger mit (noch) Vermieter

Hallo,

Person A hat seine Wohnung fristgerecht gekündigt (3 Monatsfrist)
Person A hat mit dem Vermieter Rücksprache gehalten, wegen der
Suche eines Nachmieters.
Vermieter erklärte sich damit einverstanden. Person A solle vor sortieren und dem Vermieter die Leute weitergeben, die Arbeit haben und die Küche Person A abkaufen.

Person A hat daraufhin mehrere Anzeigen geschaltet (Kosten 90 €).
Nach dem Person A ca. 110 Leute die Wohnung zeigte, was Person A 2 Wochenenden und jeden Abend nach der Arbeit die Freizeit gekostet hat, hat Person A dem Vermieter 20 Mieter vorgeschlagen.

Diese 20 Mieter würden alle direkt zum 22.08 einziehen und die Küche abkaufen, so das diese in der Wohnung bleiben kann.

Die Unterlagen hat der Vermieter nun seit 1,5 Wochen. Angerufen hat er niemand. Stattdessen hat er jetzt eine Wohnbau beauftragt, die Wohnung auf dem 01.12.2009 zu vermieten. Die von der Wohnbau möchten nun jedes Wochenende Besichtigungen durchführen. Der Typ war auch schon bei Person A, hat Person A verständlich gemacht, das die Wohnung nicht früher vermietet wird. Für die Küche müsste Person A eine Lösung finden. Die WOhnbau bietet 500€ (die vom Mieter gesuchten Nachmieter würden 2.500€ bezahlen, Neupreis vor 1 Jahr 3999€)

Was kann Person A machen?
Person A hat die Wohnung damals auch als Nachmieter genommen.
Person A hat mit dem Vermieter abgemacht das Person A zum 22.08 raus kann, wenn Person A sich um einen Nachmieter kümmert.
Person A hat eine EBK in die Wohnung bauen lassen, der Vermieter möchte sie nun selbst kaufen (wahrscheinlich will er die Miete teurer machen) aber nur 500€ zahlen.

Eine Begründung vom Vermieter warum er sich nicht an sein Wort hält gibt es nicht. Person A bekommt auch kein Gespräch mehr mit dem Vermieter. Die Frau des vermieters geht nur noch ans Telefon und sagt immer sie hat keine Ahnung. Ihr Mann ist nicht da. Ruft aber auch nie zurück.

Auf Grund seines Worts, und der Tatsache das Person A Nachmieter hat und die Küche verkauft hat, hat Person A eine Wohnung genommen auf den 20.08.09. (inkl. Provision!!! = Küchengeld) eine Doppelmietbelastung kann sich Person A nicht leisten. Was tun?

Hallo,

zuerst erlaube ich mir einen kleinen Tipp.
Grundsätzlich ist es gut, wenn man Beispiele ausführlich beschreibt. In diesem Falle wäre es durchaus möglich gewesen den Sachverhalt kürzer darzustellen. So steigt die Chance auf Antworten, da all zu lange Texte manche „abschrecken“

Auf Grund seines Worts, und der Tatsache das Person A
Nachmieter hat und die Küche verkauft hat, hat Person A eine
Wohnung genommen auf den 20.08.09. (inkl. Provision!!! =
Küchengeld) eine Doppelmietbelastung kann sich Person A nicht
leisten. Was tun?

Eine sog. Nachmieterklausel muss im Mietvertrag vereinbart werden, damit sie bindend ist. Ist keine Nachmieterklausel im MV, muss der VM einen Nachmieter nicht akzeptieren. Es gibt allerdings Ausnahmen:
http://www.urteile-mietrecht.net/Nachmieter-Nachmiet…

Sofern die mündliche Vereinbarung zw. M und VM nicht bewiesen werden kann, es also nichts schriftliches oder Zeugen gibt, sieht es schlecht aus. M wird wohl die Kündigungsfrist einhalten müssen.

ms

Wohnbau beauftragt, die Wohnung auf dem 01.12.2009 zu
vermieten.

Wieso Dezember.? Wenn Ende Juli gekündigt wurde, müsste das Mietverhätnis doch Ende Okt. enden.

ms

Hallo,
wenn die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt wurde und auch zu dem Datum der Auszug erfolgt, braucht kein Nachmieter gesucht werden.
Oder will die Person vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen?
Darauf muss sich der Vermieter nicht einlassen.
Wurde über dieses Thema etwas im Mietvertrag festgehalten?
Wenn nicht, dann kann man nur unter bestimmten Härtefällen vorzeitig ausziehen und einen Nachmieter stellen. Liegt ein solcher eventuell vor?
Wenn nicht und der Vermieter bei seinem Nein zu vorgeschlagenen Nachmietern bleibt, kann erst zum Ende der Kündigungsfrist ausgezogen werden. Doppelte Mieten bleiben den meisten nicht erspart…
Zur Küche:

  • Entwerder mitnehmen oder über die örtliche Zeitung verkaufen.
  • Dem Vermieter verkaufen.
  • Vielleicht lernt man den nächsten Mieter noch kennen und dieser ist interessiert.
    Besichtigungstermine mit Makler oder Vermieter und Interessenten muss sich der Mieter nur einmal wöchentlich gefallen lassen. Dies zu üblichen Zeiten und unter Berücksichtigung der eigenen Berufstätigkeit (laut Deutschem Mieterschutzbund). Dauer max. 2 Stunden.
    Gruß
    Silverlady

danke für die antworten.

Also

Wohnung wurde ganz normal mit einhaltung der frist gekündigt.
Dann hat sich Person A mit einem Zeugen ganz nett mit dem Vermieter unterhalten und man kam darauf, das Person A Anzeigen schaltet und Nachmieter vorsortieren soll, da der Vermieter ansprüche hat.

Person A hat 3 Anzeigen a 27€ geschalten. Person A hat aus ca. 50 Bewerbern, 15 qualitative Bewerber ausgesucht. (Familien, Singles und Paare mit guten Berufen)

Vermieter bedankte sich.

Die Wohnung muss im übrigen verlassen werden, da ein Jobwechsel ansteht, die Stellenzusage kam kurzfristig, so dass zum 22.08 die Wohnung leer steht.

Also 2 Fakten:

  1. Vermieter hat Person A zugestimmt Nachmieter zu suchen.
    Person A hat einen Zeugen.
  2. Person A kündigt die Wohnung jetzt ausserordentlich, da er die
    Wohnung auf Grund seines neuen Jobs nicht mehr nutzen kann (neuer
    Job ist 800km entfernt)

Vermieter macht jetzt folgendes:
Er hat die Sache einem „Freund“ übergeben, der sich die Nachmieter anschauen soll. Ohne das der „Freund“ die Nachmieter angeschaut hat, hat er sie abgelehnt. Der „Freund“ des Vermieters hat nun eine Anzeige geschaltet, hat Besichtigungstermine gemacht. Allerdings möchte der „Freund“ des Vermieters die Küche von Person A nicht (die von Person A ausgewählten Nachmieter wollten alle die Küche). Als Mietbeginn gibt der „Freund“ des Vermieters 01.11.2009 an, statt 22.08.2009.

Person A hat nun eben die ausserordentliche Kündigung geschrieben und berufung auf ein paar Urteile und die o.g. Sachen.

Person A wird auch am 21.08 ausziehen, Person A hat jetzt schon die Miete für August gekürzt.

Der Vermieter akzeptiert dies alles nicht, besteht auf Zahlung. Person A hat eine Kaution von 1.000€ hinterlegt, jedoch auch eine Nachzahlung von 1.400€. Da der Vermieter bei den Nebenkosten gelogen hat (Vormieter hatten auch 1.600€ nachzahlung, Person A hat aber die gleichen Nebenkosten bekommen wie der Vormieter)

Somit wird Person A auf die 1.000 € Kaution pfeiffen. Der Vermieter kann sie behalten. so spart Person A 2,3 Monatsmieten und 400€ Nachzahlung. Nur die Küche… naja die wird Person A ausbauen und so versuchen zu verkaufen.

Hi,

Wohnung wurde ganz normal mit einhaltung der frist gekündigt.
Dann hat sich Person A mit einem Zeugen ganz nett mit dem
Vermieter unterhalten und man kam darauf, das Person A
Anzeigen schaltet und Nachmieter vorsortieren soll, da der
Vermieter ansprüche hat.

Wäre nett unterhalten eine konkrete Vereinbarung?
Oder hieß es, machen sie mal wie sie denken…meinen Segen dazu haben…

Person A hat 3 Anzeigen a 27€ geschalten. Person A hat aus ca.
50 Bewerbern, 15 qualitative Bewerber ausgesucht. (Familien,
Singles und Paare mit guten Berufen)

Wenn die Zeugen für eine Klage ausreichende Ausagen liefern, könnte bei dem VM Schadensersatzklage erhoben werden. Da wird hier Richterrecht haben, geht dies meist ungewiß aus. Vor Gericht und auf hoher See…

Vermieter bedankte sich.

Das ist doch nett.

Die Wohnung muss im übrigen verlassen werden, da ein
Jobwechsel ansteht, die Stellenzusage kam kurzfristig, so dass
zum 22.08 die Wohnung leer steht.

Das kann nicht das Problem des VM sein. Ausschlaggebend wäre die Vertragslage.

Also 2 Fakten:

  1. Vermieter hat Person A zugestimmt Nachmieter zu suchen.
    Person A hat einen Zeugen.

Zustimmen heiß doch nicht auch einen davon nehmen zu müssen. Suchen darf man auch ohne Zustimmung…

  1. Person A kündigt die Wohnung jetzt ausserordentlich, da er
    die
    Wohnung auf Grund seines neuen Jobs nicht mehr nutzen kann
    (neuer
    Job ist 800km entfernt)

Dafür ist die Kündigungsfrist auf 3 Monate gesetzliche herunter gesetzt worden. Eine außerordliche Kündigung wäre wohl mit dieser Begründung nicht rechtwirksam.

Vermieter macht jetzt folgendes:
Er hat die Sache einem „Freund“ übergeben, der sich die
Nachmieter anschauen soll. Ohne das der „Freund“ die
Nachmieter angeschaut hat, hat er sie abgelehnt. Der „Freund“
des Vermieters hat nun eine Anzeige geschaltet, hat
Besichtigungstermine gemacht. Allerdings möchte der „Freund“
des Vermieters die Küche von Person A nicht (die von Person A
ausgewählten Nachmieter wollten alle die Küche).

Da der VM das Eigentumsrecht an der Wohnung hat, darf der VM dies regeln wie der VM es möchte, wenn keine Verbindlichkeiten dagegen stehen. Der M ist eben nur Besitzer…das ist ein Unterschied.

Als
Mietbeginn gibt der „Freund“ des Vermieters 01.11.2009 an,
statt 22.08.2009.

Das wäre auch das reguläre Vertragsende.

Person A hat nun eben die ausserordentliche Kündigung
geschrieben und berufung auf ein paar Urteile und die o.g.
Sachen.

Diese Urteile würden mich auch interessieren…

Person A wird auch am 21.08 ausziehen, Person A hat jetzt
schon die Miete für August gekürzt.

Person A kann ausziehen wann A es möchte, das ändert an der Vertrgslage nichts.

Das Kürzen der Miete bringt ebenfalls keinen Zugewinn, weil sich damit nur die Streitwertsumme erhöht und damit die Kosten des Rechstreits.

Der Vermieter akzeptiert dies alles nicht, besteht auf
Zahlung.

Damit hätte der VM wohl auch gute Aussichten auf Erfolg.

Person A hat eine Kaution von 1.000€ hinterlegt,

…die wohl nicht ausreichend wären…

jedoch auch eine Nachzahlung von 1.400€. Da der Vermieter bei
den Nebenkosten gelogen hat (Vormieter hatten auch 1.600€
nachzahlung, Person A hat aber die gleichen Nebenkosten
bekommen wie der Vormieter)

Abrechungen könnten bei Verdacht geprüft werden, jemanden als Lügner zu bezeichen ohne es beweisen zu können, könnte auch ein Strafttatbestand werden. Lügen als solches ist nicht verboten und auch kein Straftatbestand.

Somit wird Person A auf die 1.000 € Kaution pfeiffen. Der
Vermieter kann sie behalten.

Die Kaution wird nur einen Bruchteil der Kosten decken. So wie die Dinge sich entwicklen könnte auf dem M eine mehrfache Summe bis hin zu fünfstellig zukommen.

Also schon mal Geld dafür zurücklegen… :smile:

so spart Person A 2,3
Monatsmieten und 400€ Nachzahlung.

Der M sollte dringend verbindlichen Rechsbeirat einholen um die Misere noch zu retten was noch zu retten wäre.

Wenn die Klage ersteinmal vom VM eingereicht wird, fängt die Kostenuhr erst richtig an zu zählen…

Nur die Küche… naja die
wird Person A ausbauen und so versuchen zu verkaufen.

wieauchimmer, ist kein VM Problem

vlg MC

PS:
Hier kommt alle paar Wochen diese Thema auf.

Unverständlich ist den meisten, wie ein M darauf kommt, daß seine persönliche Einstellung oder Einschätzung der Lage etwas mit der Rechts- oder Vertragslage zu tun hat und sich nicht vor dem Handeln Rat bei einem Profi einholt?

Zudem wäe es geschickt gewesen sich die Wünsche schriftlich zusichern zu lassen.