Hi,
Wohnung wurde ganz normal mit einhaltung der frist gekündigt.
Dann hat sich Person A mit einem Zeugen ganz nett mit dem
Vermieter unterhalten und man kam darauf, das Person A
Anzeigen schaltet und Nachmieter vorsortieren soll, da der
Vermieter ansprüche hat.
Wäre nett unterhalten eine konkrete Vereinbarung?
Oder hieß es, machen sie mal wie sie denken…meinen Segen dazu haben…
Person A hat 3 Anzeigen a 27€ geschalten. Person A hat aus ca.
50 Bewerbern, 15 qualitative Bewerber ausgesucht. (Familien,
Singles und Paare mit guten Berufen)
Wenn die Zeugen für eine Klage ausreichende Ausagen liefern, könnte bei dem VM Schadensersatzklage erhoben werden. Da wird hier Richterrecht haben, geht dies meist ungewiß aus. Vor Gericht und auf hoher See…
Vermieter bedankte sich.
Das ist doch nett.
Die Wohnung muss im übrigen verlassen werden, da ein
Jobwechsel ansteht, die Stellenzusage kam kurzfristig, so dass
zum 22.08 die Wohnung leer steht.
Das kann nicht das Problem des VM sein. Ausschlaggebend wäre die Vertragslage.
Also 2 Fakten:
- Vermieter hat Person A zugestimmt Nachmieter zu suchen.
Person A hat einen Zeugen.
Zustimmen heiß doch nicht auch einen davon nehmen zu müssen. Suchen darf man auch ohne Zustimmung…
- Person A kündigt die Wohnung jetzt ausserordentlich, da er
die
Wohnung auf Grund seines neuen Jobs nicht mehr nutzen kann
(neuer
Job ist 800km entfernt)
Dafür ist die Kündigungsfrist auf 3 Monate gesetzliche herunter gesetzt worden. Eine außerordliche Kündigung wäre wohl mit dieser Begründung nicht rechtwirksam.
Vermieter macht jetzt folgendes:
Er hat die Sache einem „Freund“ übergeben, der sich die
Nachmieter anschauen soll. Ohne das der „Freund“ die
Nachmieter angeschaut hat, hat er sie abgelehnt. Der „Freund“
des Vermieters hat nun eine Anzeige geschaltet, hat
Besichtigungstermine gemacht. Allerdings möchte der „Freund“
des Vermieters die Küche von Person A nicht (die von Person A
ausgewählten Nachmieter wollten alle die Küche).
Da der VM das Eigentumsrecht an der Wohnung hat, darf der VM dies regeln wie der VM es möchte, wenn keine Verbindlichkeiten dagegen stehen. Der M ist eben nur Besitzer…das ist ein Unterschied.
Als
Mietbeginn gibt der „Freund“ des Vermieters 01.11.2009 an,
statt 22.08.2009.
Das wäre auch das reguläre Vertragsende.
Person A hat nun eben die ausserordentliche Kündigung
geschrieben und berufung auf ein paar Urteile und die o.g.
Sachen.
Diese Urteile würden mich auch interessieren…
Person A wird auch am 21.08 ausziehen, Person A hat jetzt
schon die Miete für August gekürzt.
Person A kann ausziehen wann A es möchte, das ändert an der Vertrgslage nichts.
Das Kürzen der Miete bringt ebenfalls keinen Zugewinn, weil sich damit nur die Streitwertsumme erhöht und damit die Kosten des Rechstreits.
Der Vermieter akzeptiert dies alles nicht, besteht auf
Zahlung.
Damit hätte der VM wohl auch gute Aussichten auf Erfolg.
Person A hat eine Kaution von 1.000€ hinterlegt,
…die wohl nicht ausreichend wären…
jedoch auch eine Nachzahlung von 1.400€. Da der Vermieter bei
den Nebenkosten gelogen hat (Vormieter hatten auch 1.600€
nachzahlung, Person A hat aber die gleichen Nebenkosten
bekommen wie der Vormieter)
Abrechungen könnten bei Verdacht geprüft werden, jemanden als Lügner zu bezeichen ohne es beweisen zu können, könnte auch ein Strafttatbestand werden. Lügen als solches ist nicht verboten und auch kein Straftatbestand.
Somit wird Person A auf die 1.000 € Kaution pfeiffen. Der
Vermieter kann sie behalten.
Die Kaution wird nur einen Bruchteil der Kosten decken. So wie die Dinge sich entwicklen könnte auf dem M eine mehrfache Summe bis hin zu fünfstellig zukommen.
Also schon mal Geld dafür zurücklegen… 
so spart Person A 2,3
Monatsmieten und 400€ Nachzahlung.
Der M sollte dringend verbindlichen Rechsbeirat einholen um die Misere noch zu retten was noch zu retten wäre.
Wenn die Klage ersteinmal vom VM eingereicht wird, fängt die Kostenuhr erst richtig an zu zählen…
Nur die Küche… naja die
wird Person A ausbauen und so versuchen zu verkaufen.
wieauchimmer, ist kein VM Problem
vlg MC
PS:
Hier kommt alle paar Wochen diese Thema auf.
Unverständlich ist den meisten, wie ein M darauf kommt, daß seine persönliche Einstellung oder Einschätzung der Lage etwas mit der Rechts- oder Vertragslage zu tun hat und sich nicht vor dem Handeln Rat bei einem Profi einholt?
Zudem wäe es geschickt gewesen sich die Wünsche schriftlich zusichern zu lassen.