mein Sohn (16) wurde auf einer Straße 30KM Zone von einem RC - CAR belästigt. Er ist Teilnehmer und mußte einem ferngesteuerten Auto ausweichen das frontal auf Ihn zugefahren ist. 2 jungs (13 +15)machen sich stets einen Spaß Leute auf der Strasse zu erschrecken. Damit Er nicht am Randstein ausrutscht und hinfällt mußte er ausweichen. Bei absteigen gab er dem RC CAR das nun genau in seiner Höhe war einen kräftigen Fußtritt. (grins)
Das führte dazu das das Fahrzeug nun noch fahren kann aber doch sehr lädiert aussieht. Scheinbar hat das Fahrzeug 130 Euro gekostet. Natuerlich kam eine Mutter der Jungs zu mir und wollte nun eine neue Verkleidung für das fahrzeug haben.
Ich verneinte die Forderung weil das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsnetz teilnehmen darf.
Es wurde mir entgegengehalten das auch Inliner nicht auf der Straasse fahren dürfen und dies dennoch tun.
– Ich bin der Meinung das ich keine Geldmittel, auch nicht anteilig abzugeben habe.Aus „gutnachbarschftlichen“ Gründen würde ich jedoch einem Betrag von 15 Euro zustimmen. Aber nur damit man sich nicht zu böse wird.
Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren.
Grundsätzlich bin ich der Meinung das auf der Starsse nur Fahrzeuge sein dürfen die Verkehrstechnisch zugelassen sind.
Danke
Hallo Robert,
in wie fern die Belästigung hier eine Rolle spielt weiss ich nicht und überlasse ich hier lieber den Experten.
Aber generell gilt trotzdem: Auch wenn etwas nicht auf der Straße sein darf, gibt einem das noch lange nicht das Recht dieses zu beschädigen.
So bin ich auch trotzdem Schuld, wenn ich auf ein im Parkverbot stehendes Auto ohne Grund drauffahre. Inliner darf ich auf der Strasse auch „leider“ (manchmal bedaure ich das) nicht überfahren…
Gruß Ivo
mein Sohn (16) wurde auf einer Straße 30KM Zone von einem RC -
CAR belästigt. Er ist Teilnehmer und mußte einem
ferngesteuerten Auto ausweichen das frontal auf Ihn zugefahren
Was heisst denn, er ist Teilnehmer? Hat er an einem illegalen RC-Car-Rennen teilgenommen? Oder war er Verkehrsteilnehmer auf einem Fahrrad?
Damit Er nicht am Randstein ausrutscht und hinfällt mußte
er ausweichen.
Musste er nun ausweichen…
Bei absteigen gab er dem RC CAR das nun genau in seiner
Höhe war einen kräftigen Fußtritt. (grins)
oder absteigen? Wenn es mit einem Ausweichen getan gewesen wäre, er aber mit Zerstörungsabsicht abgestiegen ist, ist er zahlungspflichtig. In diesem Falle denke ich, bist du gut beraten, wenn du dich mit der Gegenpartei auf einen Vergleich einlässt. Natürlich kannst du mit einer Anzeige wegen Verkehrsbehinderung drohen… So wie du (grinst), würde ich aber eher abraten.
Gruss,
Schorsch
Erstmal hallo,
mein Sohn (16) wurde auf einer Straße 30KM Zone von einem RC -
CAR belästigt.
Was ist eine „Straße 30KM Zone“ und was ist ein RC-CAR?
Er ist Teilnehmer
Wie - Teilnehmer? Radfahrer, oder was?
und mußte einem
ferngesteuerten Auto ausweichen das frontal auf Ihn zugefahren
ist. 2 jungs (13 +15)machen sich stets einen Spaß Leute auf
der Strasse zu erschrecken. Damit Er nicht am Randstein
ausrutscht und hinfällt mußte er ausweichen. Bei absteigen gab
er dem RC CAR das nun genau in seiner Höhe war einen kräftigen
Fußtritt. (grins)
Zum grinsen finde ich das überhaupt nicht. Auch wenn ihn die anderen Jungen belästigt haben gibt einem das kein Recht Sachbeschädigung zu begehen. Offensichtlich ist er ja nicht beim Ausweichmanöver gezwungenermaßen auf das „RC-CAR“ getreten weil es keine andere Möglichkeit des Ausweichens gab, sondern er ist abgestiegen um in Wut gegen das Auto zu treten.
Das führte dazu das das Fahrzeug nun noch fahren kann aber
doch sehr lädiert aussieht. Scheinbar hat das Fahrzeug 130
Euro gekostet. Natuerlich kam eine Mutter der Jungs zu mir und
wollte nun eine neue Verkleidung für das fahrzeug haben.
Ich verneinte die Forderung weil das Fahrzeug nicht im
öffentlichen Verkehrsnetz teilnehmen darf.
Das ist aber eine schwache Ausrede um die Sachbeschädigung durch Deinen Sohn zu rechtfertigen.
Ist die Straße vielleicht sogar eine Spielstraße oder war Dein Sohn auf dem Bürgersteig unterwegs, wo er nicht hingehört? Ist sein Fahrrad verkehrssichger in jeder Hinsicht?
Mach mal halblang, das Spielzeug der Kinder hat nicht „im öffentlichen Verkehrsnetz“ teilgenommen.
Es wurde mir entgegengehalten das auch Inliner nicht auf der
Straasse fahren dürfen und dies dennoch tun.
Das ist natürlich ein dummes „Argument“, denn falsches Verhalten anderer rechtfertigt nicht eigenes Fehlverhalten. Das bedeutet aber auch daß Dein Sohn nicht gegen das Auto der anderen Kinder treten darf, auch nicht wenn die ihn erschreckt haben oder auf der Straße spielen, wo sie nicht hingehören…
– Ich bin der Meinung das ich keine Geldmittel, auch nicht
anteilig abzugeben habe.Aus „gutnachbarschftlichen“ Gründen
würde ich jedoch einem Betrag von 15 Euro zustimmen. Aber nur
damit man sich nicht zu böse wird.
Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren.
Meine Meinung: Dein Sohn holt die Kohle aus der Spardose und bezahlt den Schaden. Selbst wenn das Spielzeug der Kinder nicht auf die Straße gehört rechtfertigt es nicht daß man seinerseits absteigt und gegen deren Auto tritt und es beschädigt.
Grundsätzlich bin ich der Meinung das auf der Starsse nur
Fahrzeuge sein dürfen die Verkehrstechnisch zugelassen sind.
Ja, aber darum geht es hier nicht. Kinder spielen nun mal, vielleicht auch mal da wo sie nicht hingehören. Das rechtfertigt aber trotzdem nicht daß Dein Sohn gegen ihr Auto tritt, und ich bin der Meinung daß ihr, am besten Dein Sohn, für den Schaden aufkommen müßt.
Schöne Grüße,
MecFleih
Hallo robert,
ich war nicht dabei, also denke ich jetzt mal so vor mich hin…
die Karosserie des RCs ist kaputt und soll 130 Euro kosten.
Eine Karosse in dieser Preisklasse hat mit einem harmlosen Spielzeug nichts mehr zu tun, denn darunter steckt ja noch das Chassis, was gut den 3 bis 4fachen Wert darstellt.
Jetzt kommt aber der Witz.
Wenn mich einer mit einem heutzutage äusserst leistungsfähigen RC-Car der 4-500 Euro-Klasse „angreifen“ würde(denn 50 bis 80 km/h laufen die dann), müsste er froh sein, wenn ich nicht am Piloten sicherstellen würde, das die Angriffe unterbleiben, sondern nur die Tatwaffe zerstören würde.
Ich fände es weder witzig, wenn so ein pubertärer Volldepp mit so einem Auto nah an meinen Fahrradreifen vorbeifahren würde, noch, wenn er mit Schwung in meine Beine fahren würde.
Also, reine Notwehr, was Dein Sohn da getan hat.
Sag das der Mutter und verweiger jegliche Zahlung.
Wäre ja noch schöner, das man erst bedrängt wird und dann noch dafür bezahlen muss, das man sich selber hilft.
Gruß
Daniel
Hallöchen,
Also, reine Notwehr, was Dein Sohn da getan hat.
Sag das der Mutter und verweiger jegliche Zahlung.
Wäre ja noch schöner, das man erst bedrängt wird und dann noch
dafür bezahlen muss, das man sich selber hilft.
die Definition von Notwehr ist im StGB nachzulesen. Ich zitiere: „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
(Hervorhebung von mir.) Einfaches Ausweichen hätte in diesem Fall gereicht, mit Sicherheit war der Tritt nicht erforderlich. Insofern ist das Verhalten reine Sachbeschädigung und auch nicht durch §34 StGB „Überschreitung der Notwehr“ gedeckt.
Wo kämen wir auch hin, wenn man allem, was einen stört oder belästigt, einen Tritt verpassen könnte… Obwohl … schön wär´s manchmal schon.
Gruß
Christian
Nicht ganz richtig…Deshalb eine kleine Anmerkung
die Definition von Notwehr ist im StGB nachzulesen. Ich
zitiere: „Notwehr ist die Verteidigung, die
erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen
Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“(Hervorhebung von mir.) Einfaches Ausweichen hätte in diesem
Fall gereicht, mit Sicherheit war der Tritt nicht
erforderlich. Insofern ist das Verhalten reine
Sachbeschädigung und auch nicht durch §34 StGB „Überschreitung
der Notwehr“ gedeckt.
Wenn Du den § 32 als Rechtfertigungsgrund prüfst, liegt der knackpunkt hier darin, dass die Gefährdung zum Zeitpunkt der Handlung bereits abgeschlossen war. Also kein GEGENWÄRTIGER Angriff mehr vorlag. Kein gegnwärtiger Angriff - keine Notwehr…
Ansonsten gilt als Grundsatz im Notwehrrecht (man möchte es kaum glauben) das sogenannte John Wayne Prinzip:
Recht braucht Unrecht nicht weichen.
D.H. Man muss zwar das mildeste Mittel wählen, wenn es z.B. dem Verteidiger ohne weiteres möglich wäre in die Beine statt in den Kopf zu schießen - nehmen wir an er ist Scharfschütze und schießt auf den Dieb der mit dem Diebesgut flüchtet und gerade 20 Meter entfernt ist - aber gerade Ausweichen muß man nicht.
Dies gilt nicht z.B. für Provozierte Notwehrsituationen…
Wo kämen wir auch hin, wenn man allem, was einen stört oder
belästigt, einen Tritt verpassen könnte… Obwohl … schön
wär´s manchmal schon.
Das ist richtig.
Aber das Zufahren mit einem ferngesteuerten Auto auf einen Radfahrer ist nicht nur eine Belästigung sondern durchaus als gegenwärtiger rechtswidriger Angriff iSd § 32 StGB zu sehen.
M.
Müstest wohl zahlen - aber…
Ich versteh das so:
Dein Sohn war Fahrradfahrer und bewegte sich mit seinem Fahrrad ordnungsgemäß auf der Straße, als zwei andere Personen mit einem Ferngesteuerten Spielzeugauto frontal auf zufahren ließen, mutmaßlich, um ihn zu ärgern.
Er war dadurch gezwungen auszuweichen. Und mußte auch absteigen um nicht hinzufallen (???). Als dann beim absteigen das auto auf seiner Höhe war gab er ihm einen Tritt. Dadurch wurde das Spielzeug beschädigt und die Mutter der Spieler will nun Geld von Dir.
Richtig so?
Also zunächst mal zu den Fahrern des Spielzeugautos:
Die beiden könnten einen Gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr
begangen haben:
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
-
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
-
Hindernisse bereitet oder
-
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fraglich ist in wie weit Dein Sohn tatsächlich gefährdet wurde.
Der 15 Jährige könnte, da strafmündig auch bestraft werden, wenn Du die sache zur Anzeige bringst.
Zudem eine Owi gemäß:
§31 StVO Sport und Spiel
Sport und Spiel auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen ist nur auf den dafür zugelassenen Straßen erlaubt (Zusatzschilder hinter Zeichen 101 und 250).
Gemäß §31 ist Sport und Spiel, also auch das fahren mit Ferngesteuerten Autos unzulässig. Darüberhinaus ist es gemäß § 1 II StVO unzulässig andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen, zu gefährden
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, zu behindern oder belästigen.
Da Dein Sohn bremsen und ausweichen mußte ist von einer Gefährdung auszugehen.
Die Handlungen der „Fernsteuerer“ stellen also eine Ordnungswidigkeit im Sinne der StVO dar, beim 15 Jährigen, wären diese auch verfolgbar und da vorsätzlich begangen (nimmt man das mal an) teuerer als der normale Satz (höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes kann ich leider nicht angeben).
Nun zu Deinem Sohn:
Nachdem er angehalten hatte hat er des Spielzeug getreten.
Dies stellt tatbestandlich eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB dar.
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Es sind auch keine Rechtfertigungsgründe/Entschuldigungsgründe erkennbar, da die Notrechte nur in einer bestehenden Not- oder Gefahrenlage anwendbar sind.
Die Gefährdung war aber schon vorbei.
Dein Sohn hat also eine sachbeschädigung begangen, er hatte kein Recht das auto zu beschädigen.
Deine Nachbarn könnten ihn deswegen anzeigen.
Allerdings gilt § 374ff wonach die Sachbeschädigung Privatklagedelikt ist.
Das heißt für Dich - wenn sie nicht Rechtschutzversichert sind müßten sie die Strafverfolgung höchstwahrscheinlich mittels anwalt durchsetzten, den sie bei nichtverurteilung wohl bezahlen müßten, wenn er verurteilt würde, müßtest Du bezahlen.
Das die STA öffentliches interesse hat, also von sich aus verfolgt, ist fast auszuschließen, es sei denn dein Sohn macht sowas andauernd.
Der § 315b hingegen ist offizialdelikt und wird automatisch verfolgt.
Zu den Geldforderungen:
Von Zivilrecht versteh ich nicht sehr viel. Da aber Dein Sohn kein Rcht hatte das Auto zu zerstören, würden die Nachbarn wohl auf zivilrechtlichem Weg recht bekommen, sie müssen nicht mal nen anwalt nehmen (wenn sie wissen wie das ohne Anwalt geht).(wenn ich das wäre würd ich sofort zum Anwalt gehn, weil ich versichert bin).
Solange sie nichts unternehmen… Mußt Du natürlich nichts zahlen, unternehmen sie was kommen mehr kosten auf Dich zu, wenn sie denn recht bekommen…
Insgesamt könnte man sich vielleicht darüber eingigen, sich einfach nicht gegenseitig anzuzeigen etc. da dies allen Beteiligten ungemach bereiten würde. Vielleicht sehen die Eltern ja ein, dass die Kinder einen Fehler gemacht haben, wenn Du sie auf die Rechtslage gemäß § 315b hinweist und tragen die Kosten selbst…
Grundsätzlich bin ich der Meinung das auf der Starsse nur
Fahrzeuge sein dürfen die Verkehrstechnisch zugelassen sind.
Da hast Du recht, aber dass beinhaltet kein recht diese fahrzeuge selbst aus dem Verkehr zu ziehen.
M.
DAnke fuer alle antworten. Nur zur Info. Sorry das habe ich nicht aufgeschrieben. Exaktheit ist einfach wichtig !
Also: mein sohn war der fahrradfahrer . mit einem ordentlichen zugelassenen verkehrstüchtigem fahrrad. (alles ok daran)
Er fuhr auf einer normalen Strasse in unserm Wohngebiet. Die Strasse ist in einer 30 Stunden Kilometer Zone. Es fahren einige Fahrzeuge. Es ist keine Verkehrsberuhigte zone oder so. Die jungs mt dem RC CAR ( ferngesteueretes Auto = RC CAR) fuhren auf dieser Strasse herum.
Obwohl sie vor Ihren Haus ein Fläche von ca 200 QM2 (Quadratmeter) haben. Der Fußtritt war als Reflex wegen Wut (saht mein Sohn) Mein Kommentar (grins) meinte ich wirklich so, ich finde das trotz des Ernstes zum grinsen.
Danke fuer alle eur Infos.