Ärger mit Ryan Air - Erstattung bei Ausfall ?

Hallo,

im Febr. 07 habe ich an die Fluggesellschaft geschrieben und um
Erstattung der Mehrausgaben (200 Euro mehr) gebeten. Flug ist wegen
Nebel ausgefallen und wir mussten von Marseille (F) nach Deutschland
mit dem Zug fahren. TGV. Anstelle von paar Euros nun viele Euros ! Ryan
air hat meine ganzen Belege und Quittungen im Februar in Kopie
erhalten. Reagiert nicht. Was macht man in so einem Fall ? Kommt da
noch was von denen ? Soll man das vergessen ? Oder kann man sie zu
etwas zwingen ?

Vielen Dank für Hilfe.

Gruß Manon

Was macht man in so einem Fall ?

Hallo,

man liest vor der Reise - oder in deinem Fall jetzt nachher - das Kleingedruckte und stellt dann fest daß Ryanair deswegen preiswert ist weil Du darauf verzichtest im Nicht-Erfolfsfall der Leistungserbringung durch Ryanair Ansprüche zu stellen.

Du kannst entweder preiswerte Ryanair-Tickets kaufen und hast dann Pech wenn der Flug ausfällt, oder Du kaufst teure Tickets bei anderen Airlines und kannst dann bei Flugausfällen Schadensersatz fordern. So sind eben die Spielregeln.

Du hast dich für den 1. Weg entschieden.

Laß es auf sich beruhen und entscheide bei der nächsten Reise sorgfältiger wieviel dir das eine oder das andere wert ist - entweder preiswertes Ticket oder Absicherung gegen Flugausfall.

Gruß,

Mecfleih

aus den agbs von ryanair:
Flugstornierungen und Flugplanänderungen

Wenn Ihr Flug annulliert bzw. die Flugzeit vor dem Abflugdatum um mehr als drei Stunden vor oder nach der ursprünglichen Abflugzeit geändert wird, sind Sie zu einer Reisegutschrift oder einer vollen Rückerstattung aller gezahlten Beträge berechtigt, wenn Ihnen der alternativ angebotene Flug bzw. die alternativ angebotenen Flüge zeitlich nicht passt/passen und Sie den Flug nicht antreten.
Ryanair gewährt für Flüge, die aus nicht von Ryanair zu vertretenden Gründen verspätet sind oder annulliert werden, keine Erstattung. Es ist deswegen empfehlenswert, eine entsprechende private Reiseversicherung abzuschließen, die Ihre Kosten in diesem Fall abdeckt. Ihre Rechte entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bleiben hiervon unberührt. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von mehr als zwei Stunden werden Sie schriftlich über Ihre Rechte auf Entschädigung und Hilfeleistung im Rahmen dieser Verordnung informiert.
Bei sehr frühzeitiger Buchung sollten Fluggäste die Flugzeiten ihres Hin- und Rückflugs zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug unter www.ryanair.com oder bei einer Ryanair-Buchungszentrale nochmals überprüfen.

Hallo

Nicht das ich je mit so einer Linie fliegen würde… :smile:

man liest vor der Reise - oder in deinem Fall jetzt nachher -
das Kleingedruckte und stellt dann fest daß Ryanair deswegen
preiswert ist weil Du darauf verzichtest im Nicht-Erfolfsfall
der Leistungserbringung durch Ryanair Ansprüche zu stellen.

Ich bezweifle das AGBs so etwas einschränken können, sie können sie höchstens auf das Mindestmass einschränken. Und die sind durch die passende EU-Richtlinie definiert.

Es wird jedoch oft berichtet das gerade die Billigflieger versuchen um diese Ausgleichszahlungen und -Angebote herumzukommen. Da hilft nur hartnäckig sein :frowning:
Wobei auch bei den grossen nicht alles reibungslos klappt :expressionless:

Gruß, DW.

Hallo Manon

Hast Du Dir schonmal die Frage gestellt ob Ryanair die Schuld am Nebel hat??? Vielleicht verklagst Du besser Petrus!!!
Der Flugpreis wird gewiss erstattet, doch was hat Ryanair bitte mit Deiner TGV-Fahrt zu tun?
M.f.G. Ph. Meyer

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Wobei das in diesem Fall nicht mal was mit teuer oder billig zu tun
hat. Wg. des Nebels sind die Teuren sicher auch nicht geflogen.

Ist aber schon erstaunlich, was sich manche so denken; wie sollen die
Billig- Flüge anbieten können, wenn sie wg. Ausfall den Fluggästen
ein mehrfaches des Flugpreises zurückzahlen sollen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Antwort - Danke

Hallo und Danke für die vielen Antworten. Tja, das hätte ich nicht
gedacht. Ich will niemanden verklagen, daran liegt mir nichts. Und
das mit Petrus passt hier gar nicht rein. Das ist eine Kinderquatsch-
Antwort. Ich finde es nur extrem unangenehm nun doch so viel gezahlt
zu haben. Das ärgert mich. Das ärgert bestimmt viele. Und zur Frage
was Ryan Air mit dem TGV zu tun hat … irgendwie muss man ja nach
Hause kommen und zur Arbeit gehen. Also nimmt man dem Zug. Vielen
Dank für die wirklich passenden Antworten. Tschüss Manon

Hallo Manon

Hast Du Dir schonmal die Frage gestellt ob Ryanair die Schuld
am Nebel hat??? Vielleicht verklagst Du besser Petrus!!!
Der Flugpreis wird gewiss erstattet, doch was hat Ryanair
bitte mit Deiner TGV-Fahrt zu tun?
M.f.G. Ph. Meyer