Ärger mit Steuerberater? Wer hat Recht?

Hallo,

ich habe gerade richtigen Ärger mit meinem ehemaligen Steuerberater. Das geht schon soweit, dass er mir mit seinem Anwalt droht. Über Antworten von euch würde ich mich riesig freuen. Vielen Dank!

Folgender Sachverhalt in Kurzform:

Ich war fast ein Jahr arbeitslos und bin im März 2005 nach Österreich gegangen um dort zu arbeiten. Im Dezember 2006 bin ich dann von Österreich nach München gezogen und habe dort eine andere Arbeit angenommen. Im November 2008 habe ich dann endlich in meiner Heimat einen Job gefunden und bin ein letztes Mal umgezogen. Mein ehemaliger Steuerberater hat für mich die Steuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007 erstellt.

Ich hatte im Jahr 2006 nur einen Monat (Dezember) in Deutschland Steuern gezahlt. Mein Steuerberater hat in dieser Steuererklärung eine doppelte Haushaltsführung angesetzt. Die wurde vom Finanzamt aber nicht anerkannt, da ja tatsächlich kein zweiter Hausstand existiert hatte.

Im Jahr 2008, als ich wieder in meine alte Heimat gezogen bin, habe ich meine Steuererklärung selber erstellt. Durch das Lesen von einen Steuerfachbuch habe ich erfahren, dass man, auch wenn die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt abgelehnt wurde, die Fahrten zur Familie bzw. zum Mittelpunkt seiner Lebensinteressen absetzen kann.

Meine Freundin lebte ja noch in meinen Heimatort, außerdem waren da ja auch noch alle meine Freunde, Bekannten, Verwandten und so weiter.

Also habe ich ein Schreiben erstellt und schilderte meinem Finanzamt, dass mein Mittelpunkt meiner Lebensinteressen immer in meinen Heimatort lag. Mein Hauptwohnsitz war übrigens auch immer mein Heimatort. Das Finanzamt akzeptierte alles und ich bekam sämtliche Fahrten „nach Hause“ erstattet. Eine Fahrt betrug immerhin 500 KM.

Im Jahr 2007 hat mein Steuerberater aber eben diese Fahrten nicht beim Finanzamt abgesetzt. Wahrscheinlich wusste er nicht das es sowas gibt.

Nun teilte ich meine neuen Erkenntnisse meinen ehemaligen Steuerberater mit und hatte ihn geschrieben, dass ich mich „über einen Lösungsvorschlag von Ihm sehr freuen würde.“
Bei mir persönlich hat er sich bis heute noch nicht gemeldet. Meine Freundin hat beruflich mehr Kontakt zu ihm und zu ihr meinte er, dass er sich richtig über mich aufgeregt hat und das er das seiner Haftpflichtversicherung übergibt und ich mich jetzt mit seinem Anwalt herumstreiten kann und das jetzt für mich teurer wird. Erst hätte er noch überlegt mir 200 € zu geben und die Sache wäre vergessen aber dann hätte er diesen Plan wieder verworfen.
Dann meinte er noch das man diese Fahrten nur in dem Jahr bekommt wo man umgezogen ist!?! Jetzt ruht der Fall erstmal, weil meine Freundin gesagt hat er soll es nicht seinen Anwalt geben.

Was soll ich nun tun? Brauche ich unbedingt einen Anwalt, weil er meinte für mich wird es teuer? Bin ich im Recht? Es geht immerhin um 3078 € Fahrtkosten. Was passiert wenn sein Anwalt sagt ich liege falsch, muss ich da zahlen?

Vielen Lieben Dank und einen schönen Sonntag noch!!!

MfG Stephan

Hallo Stephan, dieses Portal ist nicht wirklich dazu geeignet, steuer-juristische Stellungnahmen zu geben. Die - von mir in dieser Hinsicht erwartete - Antwort kann ich deshalb hier nicht geben, und ich möchte Sie bitten, zum aktuellen Fall einen Steuerjuristen persönlich zu befragen. Eine - hier nur mögliche - vage Antwort zu geben, hilft nicht weiter, tut mir Leid.
Trotzdem natürlich einen herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Hallo,

ich habe gerade richtigen Ärger mit meinem ehemaligen
Steuerberater. Das geht schon soweit, … mir mit seinem
Anwalt droht. Über Antworten von euch würde ich mich riesig
freuen. Vielen Dank!

Folgender Sachverhalt in Kurzform:

Ich war fast ein Jahr arbeitslos und bin im März 2005 nach
Österreich gegangen um dort zu arbeiten. Im Dezember 2006 bin
ich dann von Österreich nach München gezogen und habe dort
eine andere Arbeit angenommen. Im November 2008 habe ich dann
endlich in meiner Heimat einen Job gefunden und bin ein
letztes Mal umgezogen. Mein ehemaliger Steuerberater hat für
mich die Steuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007
erstellt.

Ich hatte im Jahr 2006 nur einen Monat (Dezember) in
Deutschland Steuern gezahlt. Mein Steuerberater hat in dieser
Steuererklärung eine doppelte Haushaltsführung angesetzt. Die
wurde vom Finanzamt aber nicht anerkannt, da ja tatsächlich
kein zweiter Hausstand existiert hatte.

Im Jahr 2008, als ich wieder in meine alte Heimat gezogen bin,
habe ich meine Steuererklärung selber erstellt. Durch das
Lesen von einen Steuerfachbuch habe ich erfahren, dass man,
auch wenn die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt
abgelehnt wurde, die Fahrten zur Familie bzw. zum Mittelpunkt
seiner Lebensinteressen absetzen kann.

Meine Freundin lebte ja noch in meinen Heimatort, außerdem
waren da ja auch noch alle meine Freunde, Bekannten,
Verwandten und so weiter.

Also habe ich ein Schreiben erstellt und schilderte meinem
Finanzamt, dass mein Mittelpunkt meiner Lebensinteressen immer
in meinen Heimatort lag. Mein Hauptwohnsitz war übrigens auch
immer mein Heimatort. Das Finanzamt akzeptierte alles und ich
bekam sämtliche Fahrten „nach Hause“ erstattet. Eine Fahrt
betrug immerhin 500 KM.

Im Jahr 2007 hat mein Steuerberater aber eben diese Fahrten
nicht beim Finanzamt abgesetzt. Wahrscheinlich wusste er nicht
das es sowas gibt.

Nun teilte ich meine neuen Erkenntnisse meinen ehemaligen
Steuerberater mit und hatte ihn geschrieben, dass ich mich
„über einen Lösungsvorschlag von Ihm sehr freuen würde.“
Bei mir persönlich hat er sich bis heute noch nicht gemeldet.
Meine Freundin hat beruflich mehr Kontakt zu ihm und zu ihr
meinte er, dass er sich richtig über mich aufgeregt hat und
das er das seiner Haftpflichtversicherung übergibt und ich
mich jetzt mit seinem Anwalt herumstreiten kann und das jetzt
für mich teurer wird. Erst hätte er noch überlegt mir 200 € zu
geben und die Sache wäre vergessen aber dann hätte er diesen
Plan wieder verworfen.
Dann meinte er noch das man diese Fahrten nur in dem Jahr
bekommt wo man umgezogen ist!?! Jetzt ruht der Fall erstmal,
weil meine Freundin gesagt hat er soll es nicht seinen Anwalt
geben.

Was soll ich nun tun? Brauche ich unbedingt einen Anwalt, weil
er meinte für mich wird es teuer? Bin ich im Recht? Es geht
immerhin um 3078 € Fahrtkosten. Was passiert wenn sein Anwalt
sagt ich liege falsch, muss ich da zahlen?

Vielen Lieben Dank und einen schönen Sonntag noch!!!

MfG Stephan

Hallo,

das ruft geradezu nach einem vergleich.

Am besten freundliches gespräch mit dem alten stb suchen, nachdem der neue stb den streitfall schriftlich bewertet und die forderung begründet hat.

Ich würde mit einem 50%-66% Vergleichsangebot in das gespräch gehen.
Den alten stb erinnern, dass er von sich aus ein angebot gemacht habe - also ist auch ihm klar, dass er einen fehler gemacht habe.

Wenn man sich einigt, ist alles okay (auf keinen fall unter 1.000 € akzeptieren!), falls nicht, dann wirklich den rechtsweg gehen (fachanwalt für st.recht)
und alles einfordern, incl. anwaltskosten.

mfg ignaz

Wenn keine Rechnungen des alten StB mehr offen sind, ist von der Seite keine Gefahr. Wenn er mit Beratungsfehlern oder Ansprüchen daraus konfrontiert wird, muss er seine HV informieren; er bekommt dann auch gleich eine Schadensnummer für den Fall. Seinem Anwalt kann er die Sachen übergeben, um die Rechtslage zu prüfen (das macht die Versicherung aber auch schon). Solange keine konkreten Ansprüche gestellt werden, ist auch von da nichts zu befürchten. Und mit „er soll sich etwas dazu überlegen“ sind keine konkreten Ansprüche gestellt. Also im Augenblick ruht still der See. Wenn Bewegung in die Sache kommen soll, empfehle ich, einen Fachanwalt für Steuerrecht aufzusuchen, möglichst in einer Kanzlei auch mit Steuerberatern, und Ansprüche aus der Falschberatung geltend zu machen. Der Anwalt wird jedenfalls sagen können, was dazu erforderlich ist, denn Falschberatung allein reicht nicht. Es muss bewiesen werden, dass der StB alle Informationen hatte, um richtig zu beraten.

Hallo,

evtl. sehen Sie das falsch, so wie ich das erlesen kann, droht er Ihnen nicht mit dem Anwalt, sondern in dem Moment wo er den „Schaden“ seiner Versicherung meldet, haben Sie es mit den Anwälten der Versicherung zu tun, diese werden natürlich alles daran setzen, nicht zahlen zu müssen, dafür werden die bezahlt.

Die Frage wer hat Recht ist so nicht zu beantworten, es stellt sich die Frage, ob der STB Ihrerseits über alle Vorfälle informiert worden ist, welche zu der Erklärung geführt haben, sprich ob er wusste, dass Sie die Heimfahrten zur Familie vornehmen, zu dem kann er unterstellen, dass Sie die Erklärung schließlich unterschrieben haben.
Die Tatsache aber, dass er seine Versicherung einschalten will, zeugt von einem, sagen wir mal, nicht sauberem Gewissen.

Im Streitfall bezahlt im Zivilverfahren derjenige, der das Verfahren verliert, so wie geschildert, sehe ich das Risiko als gering an, aber dazu fehlen die Fakten.

In dem Fall ist auch Beratung notwendig, am besten durch einen Fachanwalt für Steuerrecht, es ist auch zu prüfen, ob die Ihnen vorliegenden Bescheide rechtskräftig sind, dazu ist zu prüfen, wenn diese Bestand haben, ob eine rückwirkende Änderung nach der Abgabenordnung ggfl. §173 (2) möglich ist.
Das können Sie ggfl. auch direkt mit dem FA klären.

Sonst kann ich nur empfehlen, die betroffenen Bescheide durch einen neutralen STB prüfen und die tatsächliche Schadenshöhe festzustellen und den Vorgang dann einem Rechtsanwalt zu üergeben (Steuerrecht) finden Sie auch kombiniert.

Alternativ den ehemaligen STB bitten seine Versicherung einzuschalten und ggfl. einen ausgerichtlichten Vergleich suchen, wenn das erste Angebot aber bei 200 € liegt- was sicher aus der eigenen Tasche kommen würde, empfehle ich Ihnen den Rechtsweg, sprich die Klage.

Grüße

Al

Hallo Stephan, tut mir leid, habe von steuerlichen Dingen keine Ahnung. Grüsschen Ralf

Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Ihre Frage bezieht sich jedoch auf einen konkreten Einzelfall. Der Grund hierfür liegt darin, dass in einem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Steuerrechtsfragen ausgetauscht werden dürfen. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen regelmäßig gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.

Bitte wenden Sie sich deshalb an einen Steuerberater ihres Vertrauens oder an das für Sie zuständige Finanzamt.

Hallo Stephan,

prinzipiell dürfen Sie die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte geltend machen.

Doppelte Haushaltsführung bedeuted, dass Sie die kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort absetzten dürften. Hier lagen wohl bei Ihnen die Voraussetzungen nicht vor. Hatten Sie denn im Inland keine eigene Wohnung? Wo haben Sie im Ausland gewohnt?

Wenn die Voraussetzungen für eine Zweitwohnung nicht vorgelegen haben, gibt es alternativ dazu eben die Möglichkeit, die Fahrtkosten abzusetzen.

Aber: Waren Sie im jahr 2007 überhaupt im Inland steuerpflichtig? Sie haben wohl das ganze Jahr 2007 im Ausland gearbeitet. Haben Sie in Deutschland überhaupt Steuern gezahlt? Wenn nein, können Sie natürlich keine Werbungskosten geltend machen und das deutsche Finanzamt dementsprechend auch keine Steuern zurück erstatten.

Liegt es vielleicht daran?

Gruß
Ralf