Ärger mit Steuerberater! Wer hat Recht?

Hallo,

ich habe gerade richtigen Ärger mit meinem ehemaligen Steuerberater. Das geht schon soweit, dass er mir mit seinem Anwalt droht. Über Antworten von euch würde ich mich riesig freuen. Vielen Dank!

Folgender Sachverhalt in Kurzform:

Ich war fast ein Jahr arbeitslos und bin im März 2005 nach Österreich gegangen um dort zu arbeiten. Im Dezember 2006 bin ich dann von Österreich nach München gezogen und habe dort eine andere Arbeit angenommen. Im November 2008 habe ich dann endlich in meiner Heimat einen Job gefunden und bin ein letztes Mal umgezogen. Mein ehemaliger Steuerberater hat für mich die Steuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007 erstellt.

Ich hatte im Jahr 2006 nur einen Monat (Dezember) in Deutschland Steuern gezahlt. Mein Steuerberater hat in dieser Steuererklärung eine doppelte Haushaltsführung angesetzt. Die wurde vom Finanzamt aber nicht anerkannt, da ja tatsächlich kein zweiter Hausstand existiert hatte.

Im Jahr 2008, als ich wieder in meine alte Heimat gezogen bin, habe ich meine Steuererklärung selber erstellt. Durch das Lesen von einen Steuerfachbuch habe ich erfahren, dass man, auch wenn die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt abgelehnt wurde, die Fahrten zur Familie bzw. zum Mittelpunkt seiner Lebensinteressen absetzen kann.

Meine Freundin lebte ja noch in meinen Heimatort, außerdem waren da ja auch noch alle meine Freunde, Bekannten, Verwandten und so weiter.

Also habe ich ein Schreiben erstellt und schilderte meinem Finanzamt, dass mein Mittelpunkt meiner Lebensinteressen immer in meinen Heimatort lag. Mein Hauptwohnsitz war übrigens auch immer mein Heimatort. Das Finanzamt akzeptierte alles und ich bekam sämtliche Fahrten „nach Hause“ erstattet. Eine Fahrt betrug immerhin 500 KM.

Im Jahr 2007 hat mein Steuerberater aber eben diese Fahrten nicht beim Finanzamt abgesetzt. Wahrscheinlich wusste er nicht das es sowas gibt.

Nun teilte ich meine neuen Erkenntnisse meinen ehemaligen Steuerberater mit und hatte ihn geschrieben, dass ich mich „über einen Lösungsvorschlag von Ihm sehr freuen würde.“
Bei mir persönlich hat er sich bis heute noch nicht gemeldet. Meine Freundin hat beruflich mehr Kontakt zu ihm und zu ihr meinte er, dass er sich richtig über mich aufgeregt hat und das er das seiner Haftpflichtversicherung übergibt und ich mich jetzt mit seinem Anwalt herumstreiten kann und das jetzt für mich teurer wird. Erst hätte er noch überlegt mir 200 € zu geben und die Sache wäre vergessen aber dann hätte er diesen Plan wieder verworfen.
Dann meinte er noch das man diese Fahrten nur in dem Jahr bekommt wo man umgezogen ist!?!

Was soll ich nun tun? Brauche ich auch einen Anwalt, weil er meinte für mich wird es teuer?
Bin ich im Recht? Es geht um 3078 € Fahrtkosten.

Vielen Lieben Dank!!!

Hallo,
kurze Antwort: Ja, allerdings Kosten mit den voraussichtlichen Erstattungen vergleichen!
Gruss Hermann

hallo,

ganz ehrlich und offen: für eine umfassende beurteilung der sachlage (nicht der situation!) müßte man erstmal beide seiten hören, unabhängig voneinander. es ist ja nicht nur maßgeblich, was getan wurde, sondern auch, unter welchen vorzeichen und warum (hatte der steuerberater überhaupt ein mandat zurt beratung oder hast du das nur stillschweigend und selbstverständlich angenommen?). aufgrund deiner schilderungen - deren wahrheitsgehalt ich nicht infrage stelle - kann ich jedenfalls keine verbindliche auskunft geben.
ganz abgesehen davon darf ich das auch gar nicht - niemand darf das, der nicht rechtsanwalt ist.
wenn du also eine rechtsverbindliche auskunft haben willst - und die brauchst du, um ggfs. deine ansprüche gegen den steuerberater durchzusetzen -, dann mußt du einen rechtsanwalt aufsuchen und dich beraten lassen. ich kann dir nur eines vorab sagen: ein steuerberater handelt definitiv nicht leichtfertig, und ihm in so einer „simplen“ sache eine schlechtberatung nachzuweisen, wird äußerst schwierig sein.

saludos, borito

Hallo Hermann,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Also du würdest mir zu einem Anwalt raten?
Aber ich muss keinen nehmen oder?
Ich wäre ja schon mit einen Vergleich zufrieden.
Er wollte mir ja schon fast 200 € geben das ist ja schon eine Art „Schuldgeständniss“ für mich.

Naja mal sehen wohin das noch führt.

vielen lieben Dank und eine schöne Woche noch

Stephan

Hallo,
kurze Antwort: Ja, allerdings Kosten mit den voraussichtlichen
Erstattungen vergleichen!
Gruss Hermann

Hallo Borito,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Er war ja schon fast kurz davor mir 200 € zu geben.
Das ist für mich eindeutig ein „Schuldgeständniss“, denn niemand hat Geld zu verschenken in der heutigen Zeit. Der Steuerberater hat fast alles immer über meine Freudin erledigt. Sie hatten oft beruflichen Kontakt und dahe hat sich das angeboten. Er wusste das meine Freundin noch in meiner alten Heimat isz und wie die Verhältnisse sind. Im Jahr 2006 hat er ja sogar versucht eine doppelte Haushaltsführung anzusetzen. Diese wurde aber abgelehnt da je tatsächlich keine 2 Haushalte existierten. Spätestens da hätte er ja sagen müssen ok, dann setzen wir eben die Fahrtkosten nach Hause ab.

Naja mal sehen was ich mache und wohin das noch alles führt.

Vielen lieben Dank an dich!

Stephan

hallo nochmal,

eine „freiwillige“ zahlung bedeutet nicht zwangsläufig ein „schuldeingeständnis“. das „in-erwägung-ziehen“ erst recht nicht. man kann auch durchaus zu dem entschluß kommen, jemandem einen (geringen) geldbetrag zu überlassen, damit ruhe herrscht.
nochmal: ohne kenntnis der gesamten sachlage (was wurde mit dem steuerberater vereinbart, welchen auftrag hatte er genau, was hat er wann aus welchem grund unternommen etc.) ist sher schwer - wenn die kommunikation dann auch noch über dritte lief, nahezu unmöglich.

saludos, borito

Hallo,

ich würde erstmal warten, ob da wirklich was von einem Anwalt kommt, dann kannst Du Dir immernoch einen nehmen.
Wer Recht hat und wie teuer das werden kann, könntet ihr dann in einem Vorgespräch klären.

Ich glaub allerdings nicht, daß er zu einem Anwalt geht, hört sich ziemlich sprunghaft an, erst will er Geld geben, überlegt es sich anders, kommt dann mit Versicherung (Berufshaftpflicht?- Die ist dafür da, wenn er beruflich was falsch macht…) und schließlich mit Anwalt…
Klingt für mich ziemlich unglaubwürdig und nicht besonders professionell…

Viele Grüße

Paola

Hallo Paola,

also der Fall ruht jetzt erstmal. Der Steuerberater hat meiner Freundin am Telefon gesagt dass er das jetzt seiner Haftpflichtversicherung/seinen Anwalt weitergibt. Da hat meine Freundin gleich gesagt dass er das nicht tun soll. Sie hatte Angst und war auch überrascht, denn ich habe ihn ja in einem Brief nur „um einen Lösungsvorschlag“ gebeten. Und man weiß ja das es bei Anwälten teuer wird.

Ich bin jetzt soweit ihm noch einmal zu schreiben. Ich habe etwas in den Lohnsteuerrichtlinien gefunden. Er wird es dann bestimmt seinen Anwalt/seiner Haftpflichtversiccherung geben. Was passiert aber wenn die das prüfen und sagen, dass ich falsch liege? Muss ich da was bezahlen? Brauche ich unbedingt einen Anwalt? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung:frowning:

vielen Dank und einen schönen Sonntag noch!

MfG Stephan