Guten Morgen,
hatte diesen fiktiven Fall schon mal im Mietrecht dargelegt aber leider waren die Meinungen darüber sehr verschieden.
Also stellt euch vor folgendes wäre passiert.
Ihr wohnt in einem Haus mit 2 Stromzählern,gebt wie aufgefordert die Stände durch, ihr bekommt regelmässig die Rechnungen für beide Zähler ,mit dem üblichen Wortlaut diesen Betrag werden wir von ihrem Konto abbuchen …sie werden wie folgt neu eingestuft…
Nur wurde von dem Stromlieferanten nur ein Zähler abbgebucht und jetzt von ihm erst bemerkt wird.
Jetzt kommt eine Stromrechnung von 4200 Euro für den Zeitraum 1.1.2001 bis 1.7.2004.
Natürlich hätte man das Konto checken müssen habe ich aber nicht getan.Andererseits bin ich mir keiner Schuld bewusst da ja ein Abbuchungsauftrag vorlag,ich nie angemahnt wurde etc.
Bei Rücksprache mit dem Stromlieferanten herrschte Fassungslosigkeit über diesen Vorfall.
Ich bot eine Ratenzahlung von 50,- Euro monatlich an.
Gestern kam ein Schreiben das es wegen der "Gleichbehandlung von den Kunden " ihnen nicht möglich wäre auf 50 Euro einzugehen sondern eine Rate von 286,-- Euro zu bezahlen wäre und falls das nicht bis zum 9.8.04 passiert der gesamte Betrag sofort fällg würde.
Wie muss ich mich jetzt verhalten ? Einspruch ? Ist vielleicht auch schon ein Teil des Betrags verjährt ?? Muss ich auf die vorgeschlagenen Raten eingehen ( kann ich mir finanziell eigentlich nich erlauben).Hilft nur noch ein Rechtsanwalt?? Habe leider keinen Rechtsschutz,Mieterschutzbund greift hier leider nicht 
Verbraucherzentrale konnnte mir nicht weiter helfen vielleicht kann es ja einer von euch.
Im voraus vielen Dank
Gruss Jochen
Hallo,
in Anlehnung an § 195 BGB halte ich Forderung nicht für verjährt, Dass man sich auf 50 € nicht einlassen will, verstehe ich, wie lang soll denn das dauern, andererseits sind 286 € natürlich ein Hammer… ein mittelweg (150 oder so…) wird zu finden sein!? Einschüchtern lassen würde ich mich trotzdem nicht, der Fehler liegt beim Lieferanten Prozesse sind unpopulär und in diesem Fall auch noch peinlich…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Zinsrechnung
Hi Jochen,
bei 4200 Euro Schulden und Verzugszinsen von 15 % - das ist nicht übermäßig viel - zahlst Du im ersten Jahr 600 Euro ab und bekommst 630 Euro Zinsen drauf, das heißt, dass die Schulden sich um 30 Euro erhöhen. Ich kann verstehen, dass der Stromversorger sein Geld in absehbarer Zeit zurückhaben möchte.
Gruß Ralf
Die andere Frage ist, ob Du was zu verlieren hast ?
Das Haus, Arbeit, Schufa ?
Ansonsten melde den Zähler um auf einen
neuen Kunden und wünsche dem Lieferanten
viel Erfolg im Zivilweg (denn es geht
zum Amtsg- bzw. Landgericht).
Hallo,
in Anlehnung an § 195 BGB halte ich Forderung nicht für
verjährt, Dass man sich auf 50 € nicht einlassen will,
verstehe ich, wie lang soll denn das dauern, andererseits sind
286 € natürlich ein Hammer… ein mittelweg (150 oder
so…) wird zu finden sein!? Einschüchtern lassen würde ich
mich trotzdem nicht, der Fehler liegt beim Lieferanten
Prozesse sind unpopulär und in diesem Fall auch noch
peinlich…
Guten Morgen,
hatte diesen fiktiven Fall schon mal im Mietrecht dargelegt
aber leider waren die Meinungen darüber sehr verschieden.
Also stellt euch vor folgendes wäre passiert.
Ihr wohnt in einem Haus mit 2 Stromzählern,gebt wie
aufgefordert die Stände durch, ihr bekommt regelmässig die
Rechnungen für beide Zähler ,mit dem üblichen Wortlaut diesen
Betrag werden wir von ihrem Konto abbuchen …sie werden wie
folgt neu eingestuft…
Nur wurde von dem Stromlieferanten nur ein Zähler abbgebucht
und jetzt von ihm erst bemerkt wird.
Jetzt kommt eine Stromrechnung von 4200 Euro für den Zeitraum
1.1.2001 bis 1.7.2004.
Natürlich hätte man das Konto checken müssen habe ich aber
nicht getan.Andererseits bin ich mir keiner Schuld bewusst da
ja ein Abbuchungsauftrag vorlag,ich nie angemahnt wurde etc.
Bei Rücksprache mit dem Stromlieferanten herrschte
Fassungslosigkeit über diesen Vorfall.
Ich bot eine Ratenzahlung von 50,- Euro monatlich an.
Gestern kam ein Schreiben das es wegen der "Gleichbehandlung
von den Kunden " ihnen nicht möglich wäre auf 50 Euro
einzugehen sondern eine Rate von 286,-- Euro zu bezahlen wäre
und falls das nicht bis zum 9.8.04 passiert der gesamte Betrag
sofort fällg würde.
Wie muss ich mich jetzt verhalten ? Einspruch ? Ist vielleicht
auch schon ein Teil des Betrags verjährt ?? Muss ich auf die
vorgeschlagenen Raten eingehen ( kann ich mir finanziell
eigentlich nich erlauben).Hilft nur noch ein Rechtsanwalt??
Habe leider keinen Rechtsschutz,Mieterschutzbund greift hier
leider nicht 
Verbraucherzentrale konnnte mir nicht weiter helfen vielleicht
kann es ja einer von euch.
Im voraus vielen Dank
Gruss Jochen