Ärger mit T-online Minutenabrechn. vs Flat

Hallo Leute!

Da ich die eMails meiner alternativen t-onlineadresse nur abrufen konnte, wenn ich mich auch mit der Mitbenutzerkennung -002 einwähle, hat mir der Mensch an der Hotline geraten, mich ab sofort nur noch mit der entsprechenden Mitbenutzerkennung einzuwählen.
Nun verlangt t-online nun aus 2 1/2 Monaten die Minutenpreise (60Minuten*24Stunden*30Tage*2,5Monate, da nur der Hauptnutzer (ich, Mitbenutzerkennung -001) die Flatrate nutzen kann, wenn ich mich aber mit der Mitbenutzerkennung -002 einwähle, gilt die Flatrate nicht. Obwohl ich mich dann während 2 1/2 Monaten gar nicht über die Flatrate eingewählt habe…
Meiner Meinung liegt hier ein eklatanter Beratungsmangel vor, hat einer von Euch damit auch schon Probleme gehabt? In 4 Wochen soll das gerichtlich geklärt werden, vielleicht gibt es ja schon entsprechende Urteile?!

Gruß und vielen Dank

GG

Es wird deutlich bei der erstellung des 2ten akkounts dargestellt das dieses nicht mit dem Standarteinwahldaten geschieht und somit nicht in die DSL flat gehöhrt… Ich glaube die gerichtskosten kannst dir sparen

Das stimmt auch, klar kann man das bei einem genauen Studium der AGB / Preisliste erkennen, aber wenn der Berater an der Hotline doch weiss, welchen Zugang ich habe (und meine persönlichen Daten werden bei JEDEM Anruf abgefragt, liegen dem Berater also vor), dann DARF er mir doch nicht raten, mich mit der anderen, also wesentlich teureren Kennung, einzuwählen, ohne mich auf die enorm erhöhten Kosten hinzuweisen.
Die Lösung wäre dann einfach gewesen, die eMail-Addys zu tauschen, alles andere ist falsche Beratung oder vorsätzliche Täuschung, denn ich kann nicht für jede Beratung nochmal alles in den AGB nachlesen, sondern muß mich auf den Grundsatz von Treu und Glauben verlassen können…

Oder sehe ich das soooo falsch???