Hallo Fachleute,
da passierte einem Mitmenschen folgender Sachverhalt:
er meldete einen Telefonanschluß an, nehmen wir mal an, es war am 05.01. - daraufhin erhielt er eine Auftragsbestätigung, auf welcher ersichtlich war, das der Anschluß zum 15.01 freigeschaltet wird.
In der Zwischenzeit erhielt er ein viel günstigeres Angebot von einem anderen Anbieter.
Da ja der Anschluß beim ersten Anbieter erst zum 15.01. freigeschaltet wurde, nahm er sein 14-tägiges Kündiungsrecht in Anspruch und hat am 21.01. seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt, natürlich um den anderen Anbieter zu nutzen.
Nach 10 Tagen erhielt er Antwort vom ersten Anbieter: mit folgender Aussage: Rücktritt nicht mehr möglich, da der Vertrag vom 05.01. stammt und damit zu spät!
Nun die Frage: wenn der Anschluß erst zum 15.01. freigeschaltet wurde und damit die Nutzung beginnt, gilt dann nicht der 15. als Vertragsdatum? Liegt der Anbieter mit seiner Ablehnung das falsch oder richtig?
An einer qualifizierten Antwort wäre ich sehr interessiert,
vielen Dank im Voraus!
Oma Holzi