Ärger mit Verkäufer

Hallo,

vielleicht hat mir jemand Rat:
Habe mir eine gebrauchte Sony Kamera gekauft (mit Versand 338,11€). Die wurde mir schnell geliefert. Es war ein normaler Akku dabei anstatt des beschriebenen Powerakkus und dieser war auch noch defekt. Dachte ich… Der Verkäufer sendete mir den Powerakku nach. Ich versuchte vergeblich den Akku zu laden; die Kamera war defekt und hat die Akkus nicht geladen! Habe sofort den Verkäufer informiert. Wir vereinbarten, dass ich alles zurücksende und er mir das Geld in zwei Wochen überweist. Nach dem ich einen Monat wartete, habe ich mehrmals nachgehakt und bekam dann als Antwort, dass er das Gerät eingeschickt habe und ob ich noch interesse habe…
NEIN, er möge mir mein Geld überwiesen. Danach keine Antwort.
Dann habe ich Ebay eingeschalten. Daraufhin hat er geanwortet und meinte er habe kein Geld, er wartet, bis das Gerät repariert wird, verkauft es dann und überweist mir dann das Geld…
Wenn er Geld für Reparatur hat, kann er auch mein Geld überwiesen.Jedenfalls habe ich nichts mehr von ihm gehört, ist schon ein Monat her.
Laut Ebay habe ich die Möglichkeit, einen Antrag auf Standard-Käuferschutz zu stellen und einen Teil wieder zu bekommen.

Wie soll ich vorgehen? Evtl. bei der Polizei anzeigen, einen Anwalt aufsuchen?

Danke schon mal im Voraus!!!

maho

Hallo!

Laut Ebay habe ich die :Möglichkeit, einen Antrag auf
Standard-Käuferschutz zu :stellen und einen Teil wieder :zu bekommen.

Das wäre immerhin besser als in die hohle Hand gesch****.

Wie soll ich vorgehen?
Evtl. bei der Polizei :anzeigen…

Das könntest Du machen. Aber die Polizei ist nicht die richtige Adresse, wenn jemand kein Geld hat. Kannst Du betrügerische Absicht wirklich nachweisen?

…einen Anwalt aufsuchen?

Kannst Du machen. Ein Anwalt arbeitet nicht für Gotteslohn, er will Geld und zwar GELD VON DIR! Es kann passieren, daß der Verkäufer plötzlich Geld hat, wenn er Post vom Anwalt bekommt. Es kann aber auch sein, daß der Verkäufer wirklich kein Geld hat und daß er den Brief des Anwalts auf den riesigen Stapel anderer Gläubigerbriefe packt. Dann kommt für Dich zum bereits erlittenen Verlust das Honorar des Anwalts hinzu.

Wenn Du von den 300 und ein paar Zerdrückten ein paar Euro von Ebay zurück bekommst, wird der Verlust vielleicht noch in der 100 €-Größenordnung liegen. Nach meinem Empfinden ist das kein Betrag, um damit Advokaten zu beschäftigen.

Gruß
Wolfgang

Hallo maho,

du schreibst: „Wir vereinbarten, dass ich alles zurücksende und er mir das Geld in zwei Wochen überweist.“
Warum um Gottes Willen erst in zwei Wochen?
Und warum nicht erst Geld dann Ware zurück?
Schließlich hast du doch auch zuerst Geld bezahlt und dann die Ware bekommen?
Also sollte das bei der Rückabwicklung ebenso funktionieren.

Michael

Hi

Du musst ihm schriftlich eine Frist setzen (10-14 Tage) bis wann er deine Froderungen (das Geld) zu erfüllen hat.

Erst wenn er solch eine gesetzte und nachweisbar Frist (also man besten per Einschreiben schicken) verstreichen lässt, dann hast du was in der Hand weil er im Verzug is.
Dann kannst du auch einen Mahnbescheid ausfüllen und zum Amtsgericht schicken (billiger als Anwalt).

Ich glaub aber sowas steht hier auch in den FAQs :wink:
Schau mal rein.

MfG
Lilly

Und warum nicht erst Geld dann Ware zurück?
Schließlich hast du doch auch zuerst Geld bezahlt und dann die
Ware bekommen?
Also sollte das bei der Rückabwicklung ebenso funktionieren.

Warum? Ist nirgendwo geregelt, das kann man als Verkäufer regeln wie man will. Bestellst du per Vorauskasse bei irgendwelchen Versandunternehmen läuft der Hase idR IMMER „Ware zurück -> dann Geld zurück“. Und so mache ich das als Verkäufer auch…
Warum auch anders? Wenn mir der Käufer nicht traut (warum auch immer…), warum sollte ich ihm dann trauen?

Moin

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Zumal der Käufer ja was vom VK will und nicht umgekehrt.

MfG
Lilly

Hi Alexander,

Bestellst du per Vorauskasse bei irgendwelchen Versandunternehmen
läuft der Hase idR IMMER „Ware zurück -> dann Geld zurück“.
Und so mache ich das als Verkäufer auch…
Warum auch anders? Wenn mir der Käufer nicht traut (warum auch
immer…), warum sollte ich ihm dann trauen?

Bingo! Genau!
Wenn der Verkäufer Vorkasse verlangt, traut er dem Käufer nicht.
Entsprechend traut der Verkäufer bei der Rückabwicklung dem Käufer auch nicht.

Michael

Hallo Lilly,

was hat das

Zumal der Käufer ja was vom VK will und nicht umgekehrt.

damit zu tun, dass die gelieferte Ware defekt ist?

Nach wie vor behaupte ich, dass das fehlende Vertrauen des Verkäufers in den Käufer, beim Käufer kein Vertrauen in den Verkäufer aufkommen lässt, schon gar, wenn die Lieferung verspätet war, falsch oder defekt.

Ich sehe das so, dass der Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufs gewissermassen selber zum Verkäufer wird und damit genau so sein Recht auf Mißtrauen gegenüber dem ehemaligen Verkäufer hat, der jetzt gewissermassen zum Käufer wird.

Michael

Moin

was hat das

Zumal der Käufer ja was vom VK will und nicht umgekehrt.

damit zu tun, dass die gelieferte Ware defekt ist?

Ganz einfach.
Da der VK sagte erst Ware zurück und dann gibts Geld (was üblich ist) und der Käufer sich dann evtl. weigert (aus welchen GRünden auch immer) und es lieber umgekehrt haben möchte… kann das dem VK schnurzpiepegal sein… er hat sein Geld und Ware los und kann sich zurücklehnen… Rückabwicklung bot er ja an… weil?
Weil der Käufer ja was vom VK will und nicht umgekehrt :wink:
Der VK hat was er will… der K nicht!

Bis sich der VK nich im Verzug befindet, nun das er die Ware hat, ist er im legalen Bereich.

MfG
Lilly

Hallo Lillian,

abgesehen davon ob das Verhalten des Verkäufers legal ist oder nicht:
Es ist sicherlich nicht in Ordnung.
Wenn ich eine Ware verkaufe, und die sich als defekt herausstellt, und ich biete „großzügiger Weise“ :wink:
an, die Ware zurückzunehmen und den KP zu erstatten, dann muss ich unverzüglich nach Erhalt und Überprüfung der zurückgesandten Ware auf Vollständigkeit und Vorliegen des angegebenen Fehlers das Geld überweisen, und mich nicht damit herausreden dass ich das Geld nicht habe (wahrheitsgemäßer wäre gewesen „für Anderes bereits ausgegeben habe“) oder plötzlich die Rückabwicklung des Kaufes in Frage stellen („wollen Sie das Teil noch?“) :smile:

Michael

Hi

Es ist sicherlich nicht in Ordnung.
Wenn ich eine Ware verkaufe, und die sich als defekt
herausstellt, und ich biete „großzügiger Weise“ :wink:
an, die Ware zurückzunehmen und den KP zu erstatten, dann muss
ich unverzüglich nach Erhalt und Überprüfung der
zurückgesandten Ware auf Vollständigkeit und Vorliegen des
angegebenen Fehlers das Geld überweisen, und mich nicht damit
herausreden dass ich das Geld nicht habe (wahrheitsgemäßer
wäre gewesen „für Anderes bereits ausgegeben habe“) oder
plötzlich die Rückabwicklung des Kaufes in Frage stellen
(„wollen Sie das Teil noch?“) :smile:

In der Tat :wink:
Aber was will man machen… als Käufer ist man da ausgeliefert.
Da kann man denn nur den offiziellen Weg gehen wenn sich die andere Seite nicht ausmehrt.
Wer in Verzug ist muss übrigens auch alle Folgekosten tragen die der Gläubiger aufbringen muss um seine Forderungen durchzusetzen.

Das heißt wenn der ‚Angeklagte‘ das Geld noch übrig hat.
Ne arme Sau zu verklagen bringt ja nix, da bleibt man nur auf noch höhere Kosten sitzen.

Auf funktionierenden Ersatz für meinen bei eBay gekauften und defekt erhaltenen DVD Brenner musste ich auch 5 Wochen warten >:frowning:
(davor noch 2 Wochen bis das defekte Teil endlich abgeholt wurde)
Ne grüne Bewertung gabs da freilich nichtmehr.

MfG
Lilly