ärger mit vermieter

Hallo, habe seit heute ärger mit meinem vermieter.

Kurz der Fall:

Wohne seit 9 Jahren bereits in der wohnung und habe vor 3 monaten zum 30.9. gekündigt.
Da ich beruflich bereits in ein anderes bundesland gezogen bin zum 1.8. war ich natürlich nicht mehr in der alten wohnung anzutreffen.

Die wohnungsübergabe sollte zum ende des monats durchgeführt werden.

Nun bekomme ich heute einen anruf meiner vermieter, sie hätte meinen keller räumen lassen ( stand noch meine stereo-anlage drin, altkleider, altpapier, ein paar alte möbel etc.) die begründung für die räumung war und jetzt kommt der knaller, der keller wäre vermüllt gewesen und es würden seit 3 wochen fliegen im keller rumschwirren. Da frag ich mich, wie sollen die von meinem „müll“ kommen, wenn ich den keller seit 2 1/2 monaten nicht mehr betreten habe?!?
Das problem ist, der keller ist oben offen und hat keine hohen wände. der vermieter sagte mir, er hätte mir eine rechnung von der räumung geschick etc…

Nun das nächste, der anruf kam ja heute vor etwa einer halben stunde, darin wurde mir gesagt, dass morgen jemand zur wohnungsbesichtigung kommen würde. in meiner kündigung hatte ich den vermietern mitgeteilt, dass eine wohungsbesichtigung bitte vorher angekündigt werden soll, damit ich zeit habe die immerhin 300 km zu fahren und das bitte auch am woende zu tun.

Jetzt hat mir die vermieterin gedroht, sie würde morgen, falls der schlüssel nicht da sei, die wohnung aufbrechen lassen. ich solle gefälligst heute noch den schlüssel vorbeibringen. ich bin allerdings berufstätig und sehe nicht ein, dass ich die nacht auf der autobahn verbringen soll. zumal mir die 80 euro sprit auch keiner wieder gibt.

miete und alles ist natürlich immer pünktlich bezahlt worden.

Die frage ist nun, was mach ich mit der rechnung von der kellerräumung? war das rechtens? ich kann schliesslich nicht beweisen was da in den 2 monaten die ich nicht dort war abgelaufen ist ( kann ja sein das die was in den keller geschmissen haben wodurch da dann die viecher entstanden sind).

und was mach ich, wenn die mir morgen auch die wohnungstür noch aufbrechen?

Hallo,
fuer solche Faelle ist es hilfreich, einen Bekannten / Vertrauten / ehemaligen Nachbarn in der Naehe zu haben, der einen Satz Schluessel verwaltet. Irgendwer muss doch sowieso die Pflege der Wohnung uebernommen haben, Lueften, Wischen, Kehren, Muelltonnen bewegen. Der haette auch (angenommen) die stinkende tote Maus im Keller bemerkt.
Gruss Helmut

Der sachverhalt zur Kellerräumung ist doch dürftig- was denn für Fliegen???
Ich sehe hier ohne weiteren nachwei sund Bergündung keine Veranlassung zu zahlen. Die hätten Dich anschreiben und Dich zur Beseitigung auffordern müssen, als milderes Mittel. Wenn überhaupt was war!
Gefahr besatnd ja siche rnicht!
FÜr termine zur besichtigung muss man sich bereit halten, aber diese Termine müssen rechtzeitig vorher mit Dir unter berücksichtigung Deiner Berufstätigkeit abgesprochen werden!
Das Aufbrechen der Wohnungerfüllt den Tatbestand des Hausfriendssnbruches. Hier sollte man keine Scheu haben, Anzeige zu erstatten.
Als guten Weg schlage ich vor, der Vermieterin eine Zeit zu benennen, in der Du grundsätzlich Besichtigungen ermöglichen könntest, z.B. Freitag abend oder so. wenn Sie besichtigen will, soll sie dann konkret einen Termin vereinbaren.

Zum Glück ist der Monat ja bald vorbei!
Sichere duch ab, indem Du vor Übergabe der Wohnung auf jeden Fall Fotis von dieser und dem Keller machst und bei der Übergabe eine dritte Person dabei hast!
Viel Glück!

huch, und was bitte wurde mit den wertsachen aus dem keller gemacht?
wenn eine Räumung veranlasst wird, müssen die sachen professionell in einem zwischenlager zwischengelagert werden. darauf hat jeder das recht, egal ob diese Maßnahme nun unberechtigt oder nicht gewesen ist. wo sind die sachen? es gibt einfach einige vermieter, die zu der mietsache kommen wie die jungfreau zum kind und sich ihre regeln selber erfinden. jeder örtliche mieterverein würde dich da korrekt beraten.

lg p.