Hallo, meine Vermieterin hat vor über 7 Jahren in unserem Waschkeller die Steckdosen verwechselt. Die Waschmaschine von meinen Nachbarn war an meiner Steckdose angeschlossen und meine Waschm. bei den Nachbarn. Ich wohne alleine auf 45 qm - Bad ohne Badewanne. Meine Nachbarn waren immer ein Ehepaar mit einem Kleinkind auf circa 72 qm Wohnraum gewesen. Leider ist das jetzt erst durch einer kleinen Panne aufgefallen. Ich habe mich jedes Jahr gewundert weil ich immer Nachzahlen mußte bei der Jahresabrechnung. Muss die Vermieterin mir das jetzt von allen Jahren Erstatten ? Vielleicht hätte ich öfters sogar noch etwas zurück bekommen. Ich zahle monatlich einen Stromabschlag von 50,00 €. Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße
Hallo,mit dem Anschluß war bei mir das gleiche,mir wurde gesagt ich hätte müssen selbst drauf achten.Erkundige Dich doch mal bei einemAnwaltMehr kann ich leider auch nicht sagen.Sorry Lg
hallo, das Problem wird sein, daß hier das Verursacherprinzip greift. Auch wenn die Waschmaschine Deiner Nachbarin an Deiner Steckdose war, hast Du das Problem, das Du das beweisen mußt. Jeder Richter würde sagen, daß hätte Ihnen allein schon am Verbrauch auffallen müssen., aber nicht erst nach 7 Jahren. Die Vermieterin wird hier wohl kaum in Regress genommen werden können, es sei denn man kann ihr grobe Farlässigkeit nachweisen- fast unmöglich! Die Mehrkosten, die dir dadurch Jährlich entstanden sind, müßten von Dir genau beziffert werden und dann per Anwalt eingeklagt werden, und zwar bei deiner nachbarin. Anders wirst Du keine Chance haben, an Dein Geld zu kommen.
Gruß und viel Glück
Ich nix wissen
Die Sache ist hinsichtlich der Verjährung nicht ganz unproblematisch. VERTRAGLICHE Ansprüche gegen den Vermieter verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende. Bei anderen Ansprüchen - etwa aus unerlaubter Handlung (= der Vermieter verwechselt zumindest fahrlässig die beiden Stecker) - beginnt die Verjährungsfrist erst, sobald man Kenntnis von den maßgeblichen Umständen bekommt.
Ansprüche gegen den Mitmieter dürften ebenfalls bestehen, da Sie seinen Stromverbrauch bezahlt haben.
Daher sollten Sie sich mit Vermieter und Mitmieter an einen Tisch setzen und eine einvernehmliche Lösung suchen ohne Rücksicht auf eine etwaige Verjährung.
Hallo,
nein über diesen Zeitraum leider nicht, sondern nur das letzte Jahr bzw. das vorletzte Jahr.
Eine Nebenkostenabrechnung kann man nur 12 Monate nach zugang als Mieter beanstanden. Also in ihrem Fall dann warhscheinlich noch die für das Jahr 2011 und natürlich eine ordentliche Abrechnung für 2012 verlangen.
Viele Grüße
Hallo,
das ist ja ein Mist. Wie seid ihr da denn jetzt draufgekommen. Sehen alle dieses Versehen ein?
Dann könntest Du auf Kulanzbasis Geld zurückfordern.
Ob da rechtlich (Anwalt) was zu machen ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Viel Glück
Uli
Hallo, sorry war auf dem falschen Dampfer! Die Stromkosten werden ja gar nicht vom Vermieter abgerechnet sondern natürlich vom Stromanbieter.
Trotzdem bleibt es schwierig! Der Unterschied zwischen einer Waschladung und 5 Waschladungen in der Woche sind über 1 Jahr gerechnet ca. 50,00 €. Über 7 Jahre sind dies dann rund 350,00 €.
Ich würde dem Vermieter dies schreiben und auf eine schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung erstmal abwarten. Vielleicht findet sich auch eine Einigung mit den ehemlaigen Nachbarn?
Hei,
klar gibts einen Erstattungsanspruch, der aber muss zum einen quantifiziert werden: Um wieviel lag im Schnitt der Verbrauch der Falschnutzer höher? Das wird man nur überschlagen können. Zum anderen wird
s um die Frage gehen, welche Ansprüche verjährt sein könnten - weils niemand wusste wird wohl die gesamte Zeit aufgerechnet werden können. In jedem Fall ist das jedoch eher ein Fall für ne vernünftige Einigung unter den Betroffenen als ein Fall für
s Gericht. Also: Sachgerecht kalkulieren und Gespräch führen, zur Not Vermieter als Schiedsrichter hinzuziehen. Gruß Grebnell.
eine sache für die rechtsberatung der verbraucherzentrale
Hallo,
leider gibt es auch bei Nebenkosten eine Verjährungsfrist. Am einfachsten wäre, wenn du mit Deinen Nachbarn sprichst (die ja über Jahre über niedrige Strompreise gefreut haben müssten)und diese um Ausgleich der Mehrkosten bittest, da sie den Strom ja auch verbraucht haben. Ich gehe aber mal davon aus, dass sie nicht gerne (über 7 Jahre) die Nachzahlungen ausgleichen möchten.
Bei der Vermieterin könntest Du aber tatsächlich auch versuchen, hier auf den Fehler aufmerksam zu machen bzw. eine Neuberechnung der Kosten zu verlangen. Ob aber die Vermieterin die Mehrkosten zu erstatten hat, vor allem über den langen Zeitraum hinweg, wage ich zu bezweifeln. Evtl. bekommst Du für das vergangene Jahr dann die zu viel berechneten Stromkosten zurück. Oder aber Du kannst wirklich nachweisen, dass ein Stromzähler/Steckdose versehentlich falsch angeschlossen war.
Eigentlich bist Du mit 50 €/Monat bei Single und 45 qm recht gut bedient, auch wenn die Stromkosten gestiegen sind.
Ich würde empfehlen, einen Rat beim Rechtsanwalt einzuholen (Erstberatung ist kostenlos!).
Viel Glück
hallo Schrauber00,
tja, man ärgert sich mit Recht über solche Fehler,
aber dass sie passieren ist irgendwie auch normal, siehe Murphys Gesetz.
Nach meiner groben Schätzung hast du ca. 1 x pro Woche die Waschmaschine laufen lassen und deine verwechselten Nachbarn ca. 3 x pro Woche.
Daraus ergäben sich pro Jahr ca 100 zusätzliche Waschgänge, die du über deinen Zähler bezahlt hast.
Jeder einzelne Waschgang braucht ca. 3 - 4 Kilowattstunden, je nach Programm.
Deien zusätzliche Belastung wären also ca. 350 kWh im Jahr gewesen, nach heutigen Kosten ca. 87 Euro im Jahr,
sicherlich kein Pappenstiel, aber auch kein Riesenbetrag… nach meiner Einschätzung kann man nur für begrenzte Zeit (3 Jahre?) für solche Fehler eine Rückzahlung verlangen (außerdem wird es nach meiner Einschätzung schwierig sein, einen Nachweis zu führen, dass der Fehler schon seit 7 Jahren besteht).
Bevor man hier einen womöglich teuren Prozess führt, würde ich an die Kulanz der Beteiuligten appellieren.
Vielleicht wäre die Vermietrein ja auch bereit, ihren Fehler einzugestehen und einen finanziellen Ausgleich zu leisten? Man kann es versuchen, jedenfalls würde ich erstmal den Ball flach halten und nicht gleich mit einem Anwalt drohen.
Kosten und Nutzen eines Prozesses sind abzuwägen.
Da Ihnen durch den Fehler Ihrer Vermieterin ein finanzieller Schaden entstanden sein dürfte, steht Ihnen grundsätzlich auch ein Ersatz dieses Schadens zu. Aber da Juristerei nie ganz einfach ist, sind folgende Dinge zu beachten:
Zum einen ist ein Großteil des Schadens sicher schon verjährt, d.h. es lassen sich kaum die 7 Jahre zurückfordern. Ich würde mal bestenfalls 3 Jahre rechnen.
Generell müssten Sie auch die Höhe des Schadens darlegen lönnen, d.h. Sie müssten beweisen können, wieviel von ihren monatlichen Stromkosten von 50 Euro auf die Waschmaschine entfiel und wieviel davon eigentlich der (nicht Ihnen zuzurechnende) Mehrverbrauch durch die Familie war. Stelle ich mir schwierig vor.
Und last but not least würde Ihnen ein Gericht sicherlich ein Mitverschulden anrechnen, da Sie durch einfache Kontrolle der Stromanschlüsse den Fehler schon lange hätten bemerken können. Sie sind als Mieter verpflichtet, ihre Abrechnungen auf Richtigkeit zu überprüfen.
Fazit: Ich würde Ihnen raten, eine Kulanzregelung anzustreben. Stellen Sie z.B. mittels eines Strommessgerätes fest, wieviel Strom Sie für die Wascherei verbrauchen und wieviel die Familie. Berechnen sie die daraus entstehenden Mehrkosten und seien sie z.B. mit 50% Rückzahlung zufrieden. Das sollten Sie aber vorher mit den betroffenen Parteien klären.
Wenn Sie versuchen, die Kosten per Klage einzutreiben, gefährden sie bei geringen Erfolgsaussichten nur den Hausfrieden. das wäre es mir angesichts der geringen zu erwartenden Summe nicht wert.
Die rechtliche Lage kenne ich nicht, dazu würde ich auf die Verbraucherzentrale verweisen.
Ansonsten würde ich das gemeinsame Gespräch mit Vermieterin und Nachbarn suchen um einen Ausgleich zu erhalten!!!
Hallo,
zunächst mal Entschuldigung für meine späte Antwort, aber mein Rechner war defekt …
Offenbar war es ja der Fehler der Vermieterin, oder ?
Was ich nicht verstehe, dass der Stromabschlag an DIE DAME gezahlt wird…normalerweise regelt man das doch mit dem Stromanbieter direkt ?!
Grundsätzlich wäre es zu empfehlen, erst mal die ZAHL DER WASCHLADUNGEN im Monat/JAhr mal zu schätzen, um daraus den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln (ggf. auch den der Nachbarn).
Dann folgt die Gegenüberstellung, und die Berechnung er Überzahlung.
Ab dann wird es m.E: schwierig, denn die Frage wird sein, wer für den Schaden „aufkommen muss“.
Eigentlich hat sich ja der Nachbar „bereichert“, also könnte gegen ihn ein Anspruch bestehen. Sofern die Vermieterin das alles „verwaltet“ und einen Fehler gemacht hat, könnte gegen sie ein Anspruch bestehen…
Grundsätzlich gibt es für Forderungen immer eine sog. „Ausschlussfrist“ (Verjährungsfrist), die - soweit ich weiß - 3 Jahre beträgt.
Sollte die Vermieterin (nachweislich) „absichtlich“ gehandelt haben, dann sieht es anders aucs.
Ich würde - pragmatisch - vorschlagen, sich nach der o.g. Rechnung it beiden Seiten zusammen zu setzen. Vielleicht gibt ja der „profitierende Nachbar“ selbst was zurück, ansonsten könnte man mit der Vermieterin sprechen, wie weit es mit „Kulanz“ geht.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts würde ich erst dann erwägen, wenn die Berechnung der Überzahlung eine entsprechende Höhe erreicht hat (vorher ggf. Rechtsschutzversicherung prüfen!!!).
Evtl. wäre auch der örtlich zuständige Mieterverein ein zu schalten …
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Über eine Rückmeldung (und ggf. auch ein Bewertungspünktchen…) würde ich mich sehr freuen.
lg
lumini
Keine ahnung.