Ärger mit Vermieter wegen lackierter Fensterrahmen

Hallo! Hab mit meinem Vermieter Ärger und bin auch der Suche nach Hilfe.
Beim Auszug haben wir die Fenster- und Türrahmen lackiert weil der Vermieter eben verlangt hat dass wir die Rahmen streichen. Es sind Holzrahmen und da war vorher schon weißer Lack drauf. Der Vermieter behauptet aber dass die Fenster lasiert waren und wir die Rahmen jetzt beschädigt haben.
Die Rahmen waren aber definitiv. Wir waren mit einem befreundetem Baugutachter dort und der sagte dass wir nichts beschädigt haben. Mein Vermieter hat angeblich auch einen Fachmann gefragt und der behauptet das Gegenteil.
Das blöde an der ganzen Sache ist dass ich das Ladengeschäft während des laufenden Betriebs und vollgeräumt übernommen habe und die Renovierungspflicht der Vormieterin übernommen habe. Die sagt aber auch dass die Rahmen schon vor ihrem Einzug lackiert waren. Im Mietvertrag steht: Ich übernehme die Renovierungsarbeiten des Vormieters (Maler-, Lack- u. Lasurarbeiten).
Wir haben in verschiedenen Baumärkten, Malerbetrieben, Schreinerbetrieben und sogar beim Hersteller der Farbe nachgefragt und jeder versichert uns dass wir hier nichts falsch gemacht haben und der Lack keine Schäden verursacht.
Der Vermieter lässt aber nicht locker und ich denke dass das ganze früher oder später vor Gericht landen wird.
Was kommt da auf mich zu und wer hat nun Recht? Ich bin schon ganz verzweifelt weil mir das alles so unangehnem ist. Da ist man bemüht alles richtig zu machen und dann muss man vielleicht noch für einen Schaden bezahlen den man garnicht verursacht hat. Er zahlt mir natürlich auch meine Kaution nicht aus solange das nicht geklärt ist. Der Auszug war heuer am 29. Februar.
Bitte Hilfe!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

hallo,
wenn der auszug schon im feb. war, was ist bis jetzt passiertIch hab jetzt nicht si ahnng davon,aber ich meine,das der VM günstig an eine neue Renovierung kommen will.

Einfach in Ruhe abwarten, wie sich die Sache entwickelt!

Hallo schmunzmaus,

durch nicht fachgerechtes Lackieren kann man ein Fenster oder Tür versauen, aber nicht beschädigen - denn ja gerade die Lackschicht dient ja dazu das Holz zu schützen, was beim Fenster besonders wichtig ist (aussen die Witterung, innen eventuell Kondenswasser - was das Holz faulen lässt.)

Eine Tür ist beschädigt, wenn das Türblatt bzw. Zarge zerkratzt, beschädigt, oder die Scharniere ausgebrochen oder Beschläge schadhaft, respektive das Schloss nicht funktioniert.
Ein Fenster ist beschädigt, wenn es in frisch gestrichenem Zustand geschlossen wurde und jetzt zuklebt. Oder durch nicht fachgerechtes lackieren das Glas, Rahmen, Beschläge zu lackiert wurden, so dass sie nicht richtig öffne oder schliessen.

Wenn die Bauteile optisch und funktionell in Ordnung sind kann er nichts aussetzen. Es sei denn er spekuliert darauf seinen Laden renoviert zu bekommen.

Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Mietrecht und lassen Sie sich beraten - nehmen Sie den Mietvertrag und die Schriftwechsel mit und fragen Sie nach, ob der Vermieter die Kaution in diesem Fall okupieren darf - sie dient eigentlich nur für den Fall eines Mietausfalls - nicht einmal zur Tilgung der Nebenkosten.
BG
hardy

Hallo,

der Vermieter wird wohl klagen und dem Gericht Beweise vorlegen müssen, dass Sie die Fenster lasiert übernommen haben.

Sie könnten jetzt folgendes tun:

Lassen Sie sich von der Vormieterin schriftlich bestätigen (bereiten Sie ein Schreiben vor, so dass diese dann nur unterschreiben muss mit Name und Adresse), dass die Fenster schon weiß lackiert waren, bitten Sie auch den Gutachter Ihnen etwas schriftlich zu verfassen.

Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung (2 Wochen) auf, Ihnen die Kaution zurück zuzahlen und legen Sie diesem Schreiben die Kopien der o.g. Bestätigungen bei.

Sollte der Termin fruchtlos verstreichen, dann bleibt Ihnen nur der Weg über einen Rechtsanwalt die Kaution zu fordern.

MfG P. Kunze

Hallo,
Es ist nun mal so.Verschiedene Ansichten -Meinungen.
Aus meiner praktischen Erfahrung kann ich nur sagen:
Wenn eine lasierte Fläche zum Überstreichen nicht mehr tauglich ist (Starke Verwitterung nicht geeignete Reinigungsmittel) so ist dies besser farbangleichend einen Anstrich Holzschutz deckend zu überstreichen.
Daraus einen Schaden zu erklären ist doch lächerlich.
Fotos beim Einzug und Auszug wären natürlich gute Beweise vor Gericht.Anmerkung meiner Seite: Der Vermieter sollte sich zufrieden geben wenn überhaupt ein Witterungsschaden an dem Projekt durch neuen Anstrich ohne Ansichtverschandelung erfolgt ist